HRA 122434

Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft, Vermeidung, Information, Verwertung und Entsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ebersberg

Amtsgericht München · Bayern

aktuell

Standort

Sitz: Ebersberg

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Registerdaten

Sitz
Ebersberg
Rechtsform
sonstige juristische Person
Letzte Eintragung
12.03.2026
Datenstand
2026-03-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Roland Ackermann

Halsbach

Prokurist(in)

Sebastian Liebel

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Zafer Kaynak

Bad Aibling

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Der Vorstand vertritt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Das Kommunaluntemehmen ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Ebersberg. Der Landkreis überträgt dem Kommunalunternehmen alle dazugehörigen Aufgaben mit befreiender Wirkung. Das Kommunalunternehmen übernimmt die Pflichten des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und ist hinsichtlich der übertragenen Aufgaben allein verantwortlich. Zur Förderung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die für den Landkreis geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben notwendigen Befugnisse gehen auf das Kommunaluntemehmen über. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle des Landkreises Satzungen und, soweit Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt, Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen und zu vollziehen. Insbesondere ist das Kommunalunternehmen berechtigt, an Stelle des Landkreises Satzungen über die Benutzung der Einrichtungen der öffentlichen Abfallentsorgung und Satzungen über die Erhebung von Abgaben für die Benutzung dieser Einrichtungen einschließlich der Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dem KAG sowie Satzungen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis zu erlassen und zu vollziehen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.