Handelsregister · HRA 121287

Chronologischer Auszug

Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Reichersbeuern, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Reichersbeuern · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kommunale Wohnungsbaugesellschaft
Reichersbeuern, Anstalt des öffentlichen
Rechts der Gemeinde Reichersbeuern

b)
Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz-
Wolfratshausen

c)
Aufgaben des Kommunaluntemehmens sind
die Planung, die Errichtung, die Verwaltung
und die Vermietung von Wohnungen, auch von
Häusern und Wohnungen in Einheimischen-
Modellen, von Gewerbeeinheiten und
öffentlichen Zwecken dienenden
Einrichtungen sowie Nebenan!agen; der
Erwerb, die Belastung und der Verkauf von
Immobilien sowie Bestellung und Nutzung von
Erbbaurechten; die Planung, die Errichtung, die
Modernisierung und der Betrieb von baulichen
und technischen Anlagen, die gemeindlichen
Aufgaben dienen (Inhouse-Vergabe),
vorbehaltlich Zweckvereinbarung; jeweils in
der Gemeinde Reichersbeuem, soweit
kommunalrechtlich zulässig. Art. 87 Abs. 1
Satz 2 GO bleibt unberührt. Hierbei handelt es
sich um Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne
von Art. 14 des Vertrages über die
Arbeitshinweise der Europäischen Union
(AEUV) i. V. m. Art. 83 Abs. 1, Art. 106 Abs. 2
BV und Art. 57 GO, die Gemeinde erlässt einen
Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-
Freistellungsbeschlusses i. V. m. Art. 106 Abs.
2 AEUV. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann
das Kommunaluntemehmen Neben- und
Hilfsbetriebe errichten und unterhalten, die die
Aufgaben des Kommunaluntemehmens
fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen. Zur Förderung seiner
Aufgaben kann das Kommunalunternehmen
andere Unternehmen errichten und sich an
anderen Unternehmen beteiligen, wenn das
dem Unternehmenszweck dient. Die für die
Gemeinde geltenden Vorschriften über die
Errichtung von und Beteiligung an
Unternehmen sind entsprechend anzuwenden.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunaluntemehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das
Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1
bezeichneten Aufgaben auch für andere
Gemeinden wahrnehmen.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Murböck, Jakob, Lenggries, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Altinger, Franz, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung vom 15.03.2024 mit Nachtrag vom 10.05.2024.
a)
03.07.2025
Probst

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