HRA 121287

Kommunale Wohnungsbaugesellschaft Reichersbeuern, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Reichersbeuern

Amtsgericht München · Bayern

aktuell

Standort

Sitz: Reichersbeuern

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Registerdaten

Sitz
Reichersbeuern
Rechtsform
sonstige juristische Person
Letzte Eintragung
03.07.2025
Datenstand
2026-05-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Franz Altinger

Reichersbeuern

Vorstand

Jakob Murböck

Lenggries

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-05-10

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Aufgaben des Kommunaluntemehmens sind die Planung, die Errichtung, die Verwaltung und die Vermietung von Wohnungen, auch von Häusern und Wohnungen in Einheimischen-Modellen, von Gewerbeeinheiten und öffentlichen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie Nebenan!agen; der Erwerb, die Belastung und der Verkauf von Immobilien sowie Bestellung und Nutzung von Erbbaurechten; die Planung, die Errichtung, die Modernisierung und der Betrieb von baulichen und technischen Anlagen, die gemeindlichen Aufgaben dienen (Inhouse-Vergabe), vorbehaltlich Zweckvereinbarung; jeweils in der Gemeinde Reichersbeuem, soweit kommunalrechtlich zulässig. Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GO bleibt unberührt. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitshinweise der Europäischen Union (AEUV) i. V. m. Art. 83 Abs. 1, Art. 106 Abs. 2 BV und Art. 57 GO, die Gemeinde erlässt einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses i. V. m. Art. 106 Abs. 2 AEUV. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunaluntemehmen Neben- und Hilfsbetriebe errichten und unterhalten, die die Aufgaben des Kommunaluntemehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die für die Gemeinde geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunaluntemehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.