Kommunalbetriebe Bünde - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) -
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Bünde
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 5109
Gericht
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Letzte Eintragung
27.08.2025
Abrufstand
29.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind: - Die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 46 Landeswassergesetz (LWG) in der Stadt Bünde sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Stadt Bünde - Errichtung und Betrieb von Kläranlagen - Abfallentsorgung, Umweltberatung, Straßenreinigung und Wochenmarkt - Bereitstellung und Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude einschl. der zugeordneten Grundstücke - Betrieb der Stadthalle (Restauration)
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Anstalt des öffentlichen Rechts allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Anstalt des öffentlichen Rechts durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Heike Kirchhoff
Melle
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Olaf Schürmeyer
Hiddenhausen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Vorstand
Manuela Handke
Hiddenhausen
Prokurist(in)
Silvia Wippersteg
Kirchlengern
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Satzung
Satzung vom 21.07.2004
Der Rat der Stadt Bünde hat in den Sitzungen vom 02.11.2004, vom 20.12.2005 und vom 11.12.2007 eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Kommunalunternehmens/Anstaltszweck), 5 (Verwaltungsrat) und 9 Abs. 3 (Zuständigkeiten des Vorstandes) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes beschlossen.
Der Rat der Stadt Bünde hat in der Sitzung vom 26.08.2008 die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Der Rat der Stadt Bünde hat in der Sitzung vom 09.12.2008 eine Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma, Sitz, Stammkapital) und 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Rat der Stadt Bünde hat in der Sitzung vom 03.11.2009 eine Änderung der Satzung in § 5 (Verwaltungsrat) beschlossen.
Der Rat der Stadt Bünde hat in der Sitzung vom 13.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Verwaltungsrat) beschlossen.
Der Rat der Stadt Bünde hat in der Sitzung vom 24.06.2014 die Änderung der Satzung in § 5 (Verwaltungsrat) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
Der Haupt- und Finanzausschuss mit Entscheidungsbefugnis des Rates der Stadt Bünde hat in der Sitzung vom 19.05.2020 die Änderung der Satzung in §§ 5 (Verwaltungsrat), 12 (Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Vermögensverwaltung und Prüfung) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
Der Rat der Stadt Bünde hat in der Sitzung vom 05.11.2020 die Änderung der Satzung in § 5 (Verwaltungsrat) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
Der Rat der Stadt Bünde hat am 31.01.2023 die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Stammkapital), 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens - Anstaltszweck) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
Der Rat der Stadt Bünde vom 10.12.2024 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Vermögensverwaltung und Prüfung) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe Bünde der Stadt Bünde nach Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 20.07.2004 und des Ausgliederungsplanes vom 23.07.2004.
Der Rat der Stadt Bünde hat in der Sitzung vom 21.05.2008, eine Änderung der Satzung in § 8 Abs. 1, 3 und 4 (Vorstand), 9 Abs. 2 (Zuständigkeiten des Vorstandes) und 15 Abs. 4 (Überleitungsregelungen) beschlossen
Die Städtischen Restaurationsbetriebe - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bünde - sind nach Maßgabe des Ratsbeschlusses der Stadt Bünde vom 09.12.2008 auf die Kommunalbetriebe Bünde - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - umgewandelt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.