Handelsregister · HRB 27363

Registerinformationen

Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Breite Straße 110, 50667 Köln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 27363
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
09.12.2024
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH verfolgt als gemeinnützige Service-Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung (Kooperationsgesellschaft) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Körperschaft ist das planmäßige, d.h. gemeinsame, inhaltlich aufeinander abgestimmte und koordinierte Zusammenwirken mit folgenden gemeinnützigen Körperschaften zur Erreichung der nachstehend im Einzelnen aufgeführten gemeinnützigen Zwecke: a) Kolpingwerk Deutschland neV, b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH, c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V., d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland, e) gemeinnützige Stiftungen in Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland i. Kolping Stiftung Ulm, ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen, iii. Stiftung Kolpinghäuser, iv. Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg, f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln, g) gemeinnützige Körperschaften Kolping Jugendwohnen i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte gemeinnützige GmbH, ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-Oberschöneweide gemeinnützige GmbH, iii. Kolping Jugendwohnen Berlin Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH, iv. Kolping Jugendwohnen Bochum gGmbH, v. Kolping Jugendwohnen Düsseldorf gGmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Essen-Frohnhausen gemeinnützige GmbH, vii. Kolping Jugendwohnen Frankfurt gemeinnützige GmbH, viii. Kolping Jugendwohnen Hamburg-Eimsbüttel gemeinnützige GmbH, ix. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St. Georg gemeinnützige GmbH, x. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe gemeinnützige GmbH, xi. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH, xii. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH, xiii. Kolping Jugendwohnen Trier gemeinnützige GmbH, xiv. Kolping Jugendwohnen Ulm gemeinnützige GmbH, xv. Kolping Jugendwohnen Duisburg gemeinnützige GmbH, xvi. Dachverein Kolping Jugendwohnen e.V., h) Verband der Kolpinghäuser e.V., i) Kolping Verlag gGmbH, j) Katholisches Gesellenhospiz St. Josefshaus in Trier - Stiftung der Kolpingsfa-milie Trier, k) Kolping Cuxhaven gGmbH, l) Kolping Duderstadt gGmbH m) Kolping Pfronten gGmbH n) Kolpinghaus Nürnberg e.V., o) KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V., p) KOLPING INTERNATIONAL Association e.V., q) Katholisches Gesellenhaus in Düsseldorf. (2) zu (1) a): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (3) zu (1) b) Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gGmbH: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung. (4) zu (1) c) Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das gemeinnützige Kolpingwerk Deutschland und dessen gemeinnützige Untergliederungen zur Erfüllung deren gemeinnütziger satzungsmäßiger Zwecke gemäß § 52 AO und zwar im Einzelnen zur Förderung - der Volks- und Berufsbildung, - der Jugend- und Altenhilfe, - der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, - der Religion, - des Schutzes von Ehe und Familie, - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, sowie zur Erfüllung deren mildtätiger satzungsgemäßer Zwecke gemäß § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO. Ergänzend den gemeinnützigen Zweck der Förderung der Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (5) zu (1) d): Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe, Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (6) zu (1) e) i: Förderung a) der Jugendhilfe, b) der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (7) zu (1) e) ii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Essen und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (8) zu (1) e) iii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für den Verband der Kolpinghäuser e.V. zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Religion, der Alten- und Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des Schutzes von Umwelt und Klima. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (9 ) zu (1) e) iv. Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Alten- und Jugendhilfe, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur des Völkerverständigungsgedankens, der Religion, des Schutzes von Ehe und Familie, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (10) zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe, Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (11) zu (1) g), i bis xv: Förderung a) der Jugendhilfe (i bis xiii), b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe (xiv bis xv). Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (12) zu (1) g) xvi: Tätigkeit als gemeinnütziger Dachverein im Sinne von § 57 Abs. 2 AO zur Unterstützung ausschließlich allgemeiner, aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der gemeinnützigen Mitgliedskörperschaften erwachender Interessen zur Förderung a) der Jugendhilfe, b) Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und- Wartung, (13) zu (1) h): Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Religion, c) der Jugendhilfe, d) der Altenhilfe, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, g) des Wohlfahrtswesens. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (14) zu (1) i): Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1), a) - c) konkret benannten steuerbegünstigten Zwecke durch gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Zusammenwirken mit der Kolping Verlag gGmbH als weiterer gemeinnütziger Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4. Das Zusammenwirken beider Service gGmbH zur Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1), a) - c) genannten gemeinnützigen Kooperationspartner auf den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und der schriftlichen Publikationen und Arbeitshilfen erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH: 1. der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, 2. der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, 3. der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung. (15) zu (1) j): Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (16) zu (1) k) - m): Förderung a) des Schutzes von Ehe und Familie, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) der Volks- und Berufsbildung, d) der Religion, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (17) zu (1) n): Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Wohlfahrtspflege, c) der Bildung und Erziehung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (18) zu (1) o) Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Völkerverständigung, c) der Mildtätigkeit, d) der Entwicklungszusammenarbeit. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (19) zu (1) p) Förderung a) der Erziehung, b) der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement. (20) zu (1) q) Förderung a) der Jugendhilfe, b) von Religion, c) von Bildung und Erziehung, d) der Völkerverständigung, e) Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe. Ergänzend verfolgt der Verein als mittelbare Zweckverwirklichung zudem die Beschaffung von Mitteln zwecks Mittelzuwendung an das gemeinnützige Kolpingwerk Deutschland und dessen gemeinnützige Untergliederungen zur Erfüllung deren gemeinnütziger satzungsgemäßer Zwecke gemäß § 52 AO, und zwar im Einzelnen zur Förderung a) der Jugendhilfe, b) der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -Wartung, - dem Immobilienmanagement.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Silke Schönenborn

Leverkusen

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Guido Mensger

Aachen

einzelvertretungsberechtigt
Prokurist(in)

Stefanie Lippelt

Köln

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 19.01.1996 / 21.03.1996
  • Durch Gesellschafterbeschluß vom 23.07.2002 ist das Stammkapital auf EURO umgestellt und um 435,40 EURO auf 26.000 EURO erhöht und entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert. Ferner wurde § 7 Abs. (6) des Gesellschaftsvertrags geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 22.01.2010 beschlossen,
  • den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere
  • die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (1) zu ändern;
  • den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer (1) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2021 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen;
  • den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde der Gesellschaftsvertrag in § 9 geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 02.05.1996
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.10.2001.
  • Beschluß Bl. 54 ff Sdb.
  • lfd. Nr. 12, Spalte 2 c) Schreibfehler von Amts wegen berichtigt
  • Lfd. Nr. 15, Spalte 2 c) von Amts wegen berichtigt

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