Handelsregister · HRB 27363

Chronologischer Auszug

Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpingwerk-Dienstleistungs-GmbH

b)
Köln

c)
Die Erbringung von Dienstleistungen für
das Kolpingwerk mit seinen verbundenen
Rechtsträgern.
Dazu gehören insbesondere:
EDV-Dienstleistung, EDV-Beratung und
EDV-Systembetreuung
Datenerfassung und Datenverwaltung für
andere verbundene Einrichtungen
Durchführung des Materialswesens
insbesondere als Dienstleistung für den
Deutsche Kolpingfamilie e. V.
Führung, Leitung und Organisation des
Materialwesens,
sowie sonstige Dienstleistungen
Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem
Personalwesen der jeweiligen Rechtsträger
nach Aufgabenstellung
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der
Erstellung und Überwachung der
Finanzbuchhaltungen der jeweiligen
verbundenen Rechtsträger
Organisation, Verwaltung und
Durchführung der sog.
Versicherungsagentur
Einrichtung und Durchführung eines
Beratungsdienstes für sämtliche in Ziff. (1)
aufgeführten Tätigkeiten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Henz, Ingrid Maria, Betriebswirtin, Schleiden
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.01.1996 / 21.03.1996
a)
17.10.2001
Larscheid

b)

Tag der ersten
Eintragung:
02.05.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
17.10.2001.
226.000,00
EUR
a)
Durch Gesellschafterbeschluß vom 23.07.2002 ist das
Stammkapital auf EURO umgestellt und um 435,40 EURO auf
26.000 EURO erhöht und entsprechend der
Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert.
Ferner wurde § 7 Abs. (6) des Gesellschaftsvertrags geändert.
a)
29.10.2002
Wartenberg

b)
Beschluß Bl. 54 ff Sdb.
3b)
Ausgeschieden als
Geschäftsführer:
Henz, Ingrid Maria, Betriebswirtin, Schleiden
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hennecke, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
14.01.2003
Arnold
4b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hennecke, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mensger, Guido, Aachen, *XX.XX.XXXX
a)
16.04.2008
Arnold
5a)
Kolpingwerk Dienstleistungs GmbH

b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Kolpingplatz 5-11, 50667 Köln

c)
die Erbringung von Dienstleistungen aller
Art, insbesondere für das Kolpingwerk
Deutschland und dessen
Untergliederungen, als auch für Dritte. Zu
den Dienstleistungen gehören dabei unter
anderem folgende: a) Finanzbuchhaltung,
b) Personalwesen, c) EDV, d) Büroservice
für das Bundessekretariat, e)
Veranstaltungsmanagement.
Einzelprokura:
Vollmer, Ulrich, Rosendahl, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.01.2010
beschlossen,
den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen,
insbesondere
die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1
(1) zu ändern;
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
a)
17.02.2010
Engeland
6b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
St.-Apern-Straße 32, 50667 Köln
a)
27.02.2014
Böhm
7b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schönenborn, Silke, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nach Änderung der Vertretungsbefugnis
weiterhin
Geschäftsführer:
Mensger, Guido, Aachen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
07.11.2017
Raschke
8c)
die Erbringung von Dienstleistungen aller
Art, insbesondere für das Kolpingwerk
Deutschland und dessen
Untergliederungen, als auch für Dritte.
Zu den Dienstleistungen gehören dabei
unter anderem folgende:
a) Finanzbuchhaltung,
b) Personalwesen,
c) EDV,
d) Büroservice für das Bundessekretariat,
e) Veranstaltungsmanagement,
f) Immobilienmanagement.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer (1) und mit
ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
05.09.2018
Engeland
9Prokura erloschen:
Vollmer, Ulrich, Rosendahl, *XX.XX.XXXX
a)
28.07.2020
Raschke
10a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2021 hat die
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
12.05.2021
Engeland
11b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Breite Straße 110, 50667 Köln
a)
21.07.2021
G. Edler
12a)
Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH

c)
Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
verfolgt als gemeinnützige Service-
Gesellschaft im Sinne des 8 57 Abs. 3
Abgabenordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V.,
d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
e) gemeinnützige Stiftungen in
Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung
Kolpingwerk Deutschland
i. Kolping Stiftung Ulm,
ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen,
f} Katholisches Gesellenhospitium zu Köln,
g) gemeinnützige Körperschaften Kolping
Jugendwohnen
i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte
gemeinnützige GmbH,
ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-
Oberschöneweide gemeinnützige GmbH,
iii. Kolping Jugendwohnen Berlin
Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH,
iv. Kolping Jugendwohnen Essen-
Frohnhausen gemeinnützige GmbH,
v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt
gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-
Eimsbüttel gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St.
Georg gemeinnützige GmbH,
viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe
gemeinnützige GmbH,
ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld
gemeinnützige GmbH,
x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
gemeinnützige GmbH,
xi. Kolping Jugendwohnen Trier
gemeinnützige GmbH,
xii. Kolping Jugendwohnen Ulm
gemeinnützige GmbH,
xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg
gemeinnützige GmbH,
h) Verband der Kolpinghäuser e.V.,
i) Kolping Verlag gGmbH,
j) Katholisches Gesellenhospiz St.
Josefshaus in Trier - Stiftung der
Kolpingsfamilie Trier,
k) Kolping Cuxhaven gGmbH.

zu (1) a): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

zu (1) b): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) derinternationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) desSchutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.
zu (1) c):
Mittelbeschaffung für bzw. an das
Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe,
d) des Wohlfahrtswesens,
e) der Mildtätigkeit.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

zu (1) d):
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung
und Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des 853 AO.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

zu (1) e)i: Förderung
a) der Jugendhilfe,
b) der Studentenhilfe.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

zu (1) e) ii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Essen
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe,
des Wohlfahrtswesens, der
Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe,
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

zu (1) g), i bis xiii: Förderung
a) der Jugendhilfe (i bis xi),
b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe
(xii bis xiii).
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

zu (1) h):
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Religion,
c) der Jugendhilfe,
d) der Altenhilfe,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
g) des Wohlfahrtswesens.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
zu (1) i):
Förderung der im Gesellschaftsvertrag der
Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz
(1),a)-c) konkret benannten
steuerbegünstigten Zwecke durch
gemeinsames, inhaltlich aufeinander
abgestimmtes und koordiniertes
Zusammenwirken mit der Kolping Verlag
gGmbH als weiterer gemeinnütziger
Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57
Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit
dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4.
Das Zusammenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a)- c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH:
1. der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
2. der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
3. der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.

zu (1) j): Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

zu (1) k): Förderung
a) des Schutzes von Ehe und Familie,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Volks- und Berufsbildung,
d) der Religion,
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen;
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
a)
03.01.2023
Engeland
13c)
(1)
Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
verfolgt als gemeinnützige Service-
Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3
Abgabenordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V.,
d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
e) gemeinnützige Stiftungen in
Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung
Kolpingwerk Deutschland
i. Kolping Stiftung Ulm,
ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen,
f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln,
g) gemeinnützige Körperschaften Kolping
Jugendwohnen
i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte
gemeinnützige GmbH,
ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-
Oberschöneweide gemeinnützige GmbH,
iii. Kolping Jugendwohnen Berlin
Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH,
iv. Kolping Jugendwohnen Essen-
Frohnhausen gemeinnützige GmbH,
v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt
gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-
Eimsbüttel gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St.
Georg gemeinnützige GmbH,
viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe
gemeinnützige GmbH,
ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld
gemeinnützige GmbH,
x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
gemeinnützige GmbH,
xi. Kolping Jugendwohnen Trier
gemeinnützige GmbH,
xii. Kolping Jugendwohnen Ulm
gemeinnützige GmbH,
xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg
gemeinnützige GmbH,
h) Verband der Kolpinghäuser e.V.,
i) Kolping Verlag gGmbH,
j) Katholisches Gesellenhospiz St.
Josefshaus in Trier - Stiftung der
Kolpingsfamilie Trier,
k) Kolping Cuxhaven gGmbH.

(2)
zu (1) a): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(3)
zu (1) b): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.

(4)
zu (1) c):
Mittelbeschaffung für bzw. an das
Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe,
d) des Wohlfahrtswesens,
e) der Mildtätigkeit.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(5)
zu (1) d):
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung
und Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(6)
zu (1) e) i: Förderung
a) der Jugendhilfe,
b) der Studentenhilfe.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(7)
zu (1) e) ii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Essen
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe,
des Wohlfahrtswesens, der
Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(8)
zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe,
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(9)
zu (1) g), i bis xiii: Förderung
a) der Jugendhilfe (i bis xi),
b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe
(xii bis xiii).
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(10)
zu (1) h):
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Religion,
c) der Jugendhilfe,
d) der Altenhilfe,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
g) des Wohlfahrtswesens.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(11)
zu (1) i):
Förderung der im Gesellschaftsvertrag der
Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz
(1),a)-c) konkret benannten
steuerbegünstigten Zwecke durch
gemeinsames, inhaltlich aufeinander
abgestimmtes und koordiniertes
Zusammenwirken mit der Kolping Verlag
gGmbH als weiterer gemeinnütziger
Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57
Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit
dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4.
Das Zusammenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a)- c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH:
1. der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
2. der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
3. der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.

(12)
zu (1) j): Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(13)
zu (1) k): Förderung
a) des Schutzes von Ehe und Familie,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Volks- und Berufsbildung,
d) der Religion,
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
a)
25.01.2023
Engeland
b)
lfd. Nr. 12, Spalte 2 c)
Schreibfehler von Amts
wegen berichtigt
14Einzelprokura:
Lippelt, Stefanie, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
28.09.2023
Raschke
15c)
(1)
Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
verfolgt als gemeinnützige Service-
Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3
Abgabenordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V.,
d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
e) gemeinnützige Stiftungen in
Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung
Kolpingwerk Deutschland
i. Kolping Stiftung Ulm,
ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen,
iii. Stiftung Kolpinghäuser,
iv. Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg,
f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln,
g) gemeinnützige Körperschaften Kolping
Jugendwohnen
i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte
gemeinnützige GmbH,
ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-
Oberschöneweide gemeinnützige GmbH,
iii. Kolping Jugendwohnen Berlin
Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH,
iv. Kolping Jugendwohnen Essen-
Frohnhausen gemeinnützige GmbH,
v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt
gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-
Eimsbüttel gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St.
Georg gemeinnützige GmbH,
viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe
gemeinnützige GmbH,
ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld
gemeinnützige GmbH,
x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
gemeinnützige GmbH,
xi. Kolping Jugendwohnen Trier
gemeinnützige GmbH,
xii. Kolping Jugendwohnen Ulm
gemeinnützige GmbH,
xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg
gemeinnützige GmbH,
h) Verband der Kolpinghäuser e.V.,
i) Kolping Verlag gGmbH,
j) Katholisches Gesellenhospiz St.
Josefshaus in Trier - Stiftung der
Kolpingsfamilie Trier,
k) Kolping Cuxhaven gGmbH.

(2)
zu (1) a): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(3)
zu (1) b): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.

(4)
zu (1) c):
Mittelbeschaffung für bzw. an das
Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe,
d) des Wohlfahrtswesens,
e) der Mildtätigkeit.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(5)
zu (1) d):
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung
und Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(6)
zu (1) e) i: Förderung
a) der Jugendhilfe,
b) der Studentenhilfe.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(7)
zu (1) e) ii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Essen
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe,
des Wohlfahrtswesens, der
Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(8)
zu (1) e) iii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für den
Verband der Kolpinghäuser e.V, zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Religion, der Alten- und
Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und
Familie, der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des
Schutzes von Umwelt und Klima.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(9)
zu (l)e) iv.
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der
Alten- und Jugendhilfe, der internationalen
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur des
Völkerverständigungsgedankens, der
Religion, des Schutzes von Ehe und
Familie, des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT- Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(10)
zu (1) f):
Förderung der Jugendhilfe,

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(11)
zu (1) g), i bis xiii: Förderung
a) der Jugendhilfe (i bis xi),
b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe
(xii bis xiii).

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(12)
zu (1) g) xiv:
Tätigkeit als gemeinnütziger Dachverein im
Sinne von § 57 Abs. 2 AO zur
Unterstützung ausschließlich allgemeiner,
aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der
gemeinnützigen Mitgliedskörperschaften
erwachender Interessen zur Förderung
a) der Jugendhilfe,
b} Volks- und Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,

(13)
zu (1) h):
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Religion,
c) der Jugendhilfe,
d) der Altenhilfe,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
g) des Wohlfahrtswesens.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(14)
zu (1) i):
Förderung der im Gesellschaftsvertrag der
Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz
(1),a)-c) konkret benannten
steuerbegünstigten Zwecke durch
gemeinsames, inhaltlich aufeinander
abgestimmtes und koordiniertes
Zusammenwirken mit der Kolping Verlag
gGmbH als weiterer gemeinnütziger
Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57
Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit
dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4.

Das Zusammenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a)- c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH:
1. der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
2. der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
3. der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.

(15)
zu (1) j): Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(16)
zu (1) k): Förderung
a) des Schutzes von Ehe und Familie,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Volks- und Berufsbildung,
d) der Religion,
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(17)
zu (1) l):
a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Wohlfahrtspflege,
c) der Bildung und Erziehung.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
inbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(18)
zu (1) m)
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Völkerverständigung,
c) der Mildtätigkeit,
d) der Entwicklungszusammenarbeit.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten des
Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen
Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
02.01.2024
Engeland
16c)
(1)
Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH
verfolgt als gemeinnützige Service-
Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3
Abgabenordnung
(Kooperationsgesellschaft) ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck
der Körperschaft ist das planmäßige, d.h.
gemeinsame, inhaltlich aufeinander
abgestimmte und koordinierte
Zusammenwirken mit folgenden
gemeinnützigen Körperschaften zur
Erreichung der nachstehend im Einzelnen
aufgeführten gemeinnützigen Zwecke:
a) Kolpingwerk Deutschland neV,
b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH,
c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V.,
d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland,
e) gemeinnützige Stiftungen in
Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung
Kolpingwerk Deutschland
i. Kolping Stiftung Ulm,
ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen,
iii. Stiftung Kolpinghäuser,
iv. Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg,
f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln,
g) gemeinnützige Körperschaften Kolping
Jugendwohnen
i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte
gemeinnützige GmbH,
ii. Kolping Jugendwohnen Berlin-
Oberschöneweide gemeinnützige GmbH,
iii. Kolping Jugendwohnen Berlin
Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH,
iv. Kolping Jugendwohnen Essen-
Frohnhausen gemeinnützige GmbH,
v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt
gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-
Eimsbüttel gemeinnützige GmbH,
vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St.
Georg gemeinnützige GmbH,
viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe
gemeinnützige GmbH,
ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld
gemeinnützige GmbH,
x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte
gemeinnützige GmbH,
xi. Kolping Jugendwohnen Trier
gemeinnützige GmbH,
xii. Kolping Jugendwohnen Ulm
gemeinnützige GmbH,
xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg
gemeinnützige GmbH,
xiv. Dachverein Kolping Jugendwohnen
e.V.,
h) Verband der Kolpinghäuser e.V.,
i) Kolping Verlag gGmbH,
j) Katholisches Gesellenhospiz St.
Josefshaus in Trier - Stiftung der
Kolpingsfamilie Trier,
k) Kolping Cuxhaven gGmbH,
l) Kolpinhaus Nürnberg e.V.,
m) KOLPING INTERNATIONAL
Cooperation e.V.

(2)
zu (1) a): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(3)
zu (1) b): Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung,
b) der Jugendhilfe,
c) der internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens,
d) der Religion,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gGmbH:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.

(4)
zu (1) c):
Mittelbeschaffung für bzw. an das
Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe,
d) des Wohlfahrtswesens,
e) der Mildtätigkeit.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(5)
zu (1) d):
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Deutschland und seine
Untergliederungen zur Verwirklichung
deren steuerbegünstigter Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe,
Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung
und Entwicklungszusammenarbeit sowie
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 AO.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(6)
zu (1) e) i: Förderung
a) der Jugendhilfe,
b) der Studentenhilfe.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(7)
zu (1) e) ii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Essen
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe,
des Wohlfahrtswesens, der
Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe.
Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(8)
zu (1) e) iii:
Vorrangig die Mittelbeschaffung für den
Verband der Kolpinghäuser e.V, zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung
und Erziehung, Religion, der Alten- und
Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und
Familie, der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des
Schutzes von Umwelt und Klima.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
(9)
zu (l)e) iv.
Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an
das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg
und seine Untergliederungen
(Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur
Verwirklichung deren steuerbegünstigter
Zwecke.
Ergänzend ggf. die Förderung der der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der
Alten- und Jugendhilfe, der internationalen
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur des
Völkerverständigungsgedankens, der
Religion, des Schutzes von Ehe und
Familie, des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten der
Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT- Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(10)
zu (1) f):
Förderung der Jugendhilfe,

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(11)
zu (1) g), i bis xiii: Förderung
a) der Jugendhilfe (i bis xi),
b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe
(xii bis xiii).

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(12)
zu (1) g) xiv:
Tätigkeit als gemeinnütziger Dachverein im
Sinne von § 57 Abs. 2 AO zur
Unterstützung ausschließlich allgemeiner,
aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der
gemeinnützigen Mitgliedskörperschaften
erwachender Interessen zur Förderung
a) der Jugendhilfe,
b} Volks- und Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen
Gesellschaften:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,

(13)
zu (1) h):
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Religion,
c) der Jugendhilfe,
d) der Altenhilfe,
e) des Schutzes von Ehe und Familie,
f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
g) des Wohlfahrtswesens.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(14)
zu (1) i):
Förderung der im Gesellschaftsvertrag der
Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz
(1),a)-c) konkret benannten
steuerbegünstigten Zwecke durch
gemeinsames, inhaltlich aufeinander
abgestimmtes und koordiniertes
Zusammenwirken mit der Kolping Verlag
gGmbH als weiterer gemeinnütziger
Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57
Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit
dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4.

Das Zusammenwirken beider Service
gGmbH zur Förderung der im
Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu
§ 2, Absatz (1), a)- c) genannten
gemeinnützigen Kooperationspartner auf
den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und
der schriftlichen Publikationen und
Arbeitshilfen erfolgt
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk
Dienstleistungs gGmbH:
1. der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
2. der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
3. der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung.

(15)
zu (1) j): Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Bildung und Erziehung,
c) der Völkerverständigung.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Stiftung:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(16)
zu (1) k): Förderung
a) des Schutzes von Ehe und Familie,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der Volks- und Berufsbildung,
d) der Religion,
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
insbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(17)
zu (1) l):
a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
b) der Wohlfahrtspflege,
c) der Bildung und Erziehung.

Das Zusammenwirken erfolgt dabei
inbesondere auf folgenden
Tätigkeitsgebieten des Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.

(18)
zu (1) m)
Förderung
a) der Bildung und Erziehung,
b) der Völkerverständigung,
c) der Mildtätigkeit,
d) der Entwicklungszusammenarbeit.

Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere
auf folgenden Tätigkeitsgebieten des
Vereins:
- der Finanzbuchhaltung und damit
verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des
Jahresabschlusses sowie steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen
Angelegenheiten,
- der Personalabrechnung und weiterer
Arbeiten im Bereich Personalwesen,
- der Erstellung und Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT-
Infrastruktur sowie der IT-Pflege und -
Wartung,
- dem Immobilienmanagement.
a)
17.01.2024
Engeland

b)
Lfd. Nr. 15, Spalte 2 c)
von Amts wegen
berichtigt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.