Handelsregister · HRB 27363
Chronologischer Auszug
Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kolpingwerk-Dienstleistungs-GmbH b) Köln c) Die Erbringung von Dienstleistungen für das Kolpingwerk mit seinen verbundenen Rechtsträgern. Dazu gehören insbesondere: EDV-Dienstleistung, EDV-Beratung und EDV-Systembetreuung Datenerfassung und Datenverwaltung für andere verbundene Einrichtungen Durchführung des Materialswesens insbesondere als Dienstleistung für den Deutsche Kolpingfamilie e. V. Führung, Leitung und Organisation des Materialwesens, sowie sonstige Dienstleistungen Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Personalwesen der jeweiligen Rechtsträger nach Aufgabenstellung Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung und Überwachung der Finanzbuchhaltungen der jeweiligen verbundenen Rechtsträger Organisation, Verwaltung und Durchführung der sog. Versicherungsagentur Einrichtung und Durchführung eines Beratungsdienstes für sämtliche in Ziff. (1) aufgeführten Tätigkeiten. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Henz, Ingrid Maria, Betriebswirtin, Schleiden mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.01.1996 / 21.03.1996 | a) 17.10.2001 Larscheid b) Tag der ersten Eintragung: 02.05.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.10.2001. | |
| 2 | 26.000,00 EUR | a) Durch Gesellschafterbeschluß vom 23.07.2002 ist das Stammkapital auf EURO umgestellt und um 435,40 EURO auf 26.000 EURO erhöht und entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert. Ferner wurde § 7 Abs. (6) des Gesellschaftsvertrags geändert. | a) 29.10.2002 Wartenberg b) Beschluß Bl. 54 ff Sdb. | |||
| 3 | b) Ausgeschieden als Geschäftsführer: Henz, Ingrid Maria, Betriebswirtin, Schleiden Bestellt als Geschäftsführer: Hennecke, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 14.01.2003 Arnold | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Hennecke, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Mensger, Guido, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) 16.04.2008 Arnold | ||||
| 5 | a) Kolpingwerk Dienstleistungs GmbH b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kolpingplatz 5-11, 50667 Köln c) die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere für das Kolpingwerk Deutschland und dessen Untergliederungen, als auch für Dritte. Zu den Dienstleistungen gehören dabei unter anderem folgende: a) Finanzbuchhaltung, b) Personalwesen, c) EDV, d) Büroservice für das Bundessekretariat, e) Veranstaltungsmanagement. | Einzelprokura: Vollmer, Ulrich, Rosendahl, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 22.01.2010 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (1) zu ändern; den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. | a) 17.02.2010 Engeland | ||
| 6 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: St.-Apern-Straße 32, 50667 Köln | a) 27.02.2014 Böhm | ||||
| 7 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Schönenborn, Silke, Leverkusen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Mensger, Guido, Aachen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 07.11.2017 Raschke | ||||
| 8 | c) die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere für das Kolpingwerk Deutschland und dessen Untergliederungen, als auch für Dritte. Zu den Dienstleistungen gehören dabei unter anderem folgende: a) Finanzbuchhaltung, b) Personalwesen, c) EDV, d) Büroservice für das Bundessekretariat, e) Veranstaltungsmanagement, f) Immobilienmanagement. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer (1) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 05.09.2018 Engeland | |||
| 9 | Prokura erloschen: Vollmer, Ulrich, Rosendahl, *XX.XX.XXXX | a) 28.07.2020 Raschke | ||||
| 10 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2021 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 12.05.2021 Engeland | ||||
| 11 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Breite Straße 110, 50667 Köln | a) 21.07.2021 G. Edler | ||||
| 12 | a) Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH c) Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH verfolgt als gemeinnützige Service- Gesellschaft im Sinne des 8 57 Abs. 3 Abgabenordnung (Kooperationsgesellschaft) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Körperschaft ist das planmäßige, d.h. gemeinsame, inhaltlich aufeinander abgestimmte und koordinierte Zusammenwirken mit folgenden gemeinnützigen Körperschaften zur Erreichung der nachstehend im Einzelnen aufgeführten gemeinnützigen Zwecke: a) Kolpingwerk Deutschland neV, b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH, c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V., d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland, e) gemeinnützige Stiftungen in Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland i. Kolping Stiftung Ulm, ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen, f} Katholisches Gesellenhospitium zu Köln, g) gemeinnützige Körperschaften Kolping Jugendwohnen i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte gemeinnützige GmbH, ii. Kolping Jugendwohnen Berlin- Oberschöneweide gemeinnützige GmbH, iii. Kolping Jugendwohnen Berlin Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH, iv. Kolping Jugendwohnen Essen- Frohnhausen gemeinnützige GmbH, v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg- Eimsbüttel gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St. Georg gemeinnützige GmbH, viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe gemeinnützige GmbH, ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH, x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH, xi. Kolping Jugendwohnen Trier gemeinnützige GmbH, xii. Kolping Jugendwohnen Ulm gemeinnützige GmbH, xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg gemeinnützige GmbH, h) Verband der Kolpinghäuser e.V., i) Kolping Verlag gGmbH, j) Katholisches Gesellenhospiz St. Josefshaus in Trier - Stiftung der Kolpingsfamilie Trier, k) Kolping Cuxhaven gGmbH. zu (1) a): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. zu (1) b): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) derinternationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) desSchutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gGmbH: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. zu (1) c): Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe, d) des Wohlfahrtswesens, e) der Mildtätigkeit. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. zu (1) d): Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe, Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des 853 AO. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. zu (1) e)i: Förderung a) der Jugendhilfe, b) der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. zu (1) e) ii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Essen und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe, Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. zu (1) g), i bis xiii: Förderung a) der Jugendhilfe (i bis xi), b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe (xii bis xiii). Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. zu (1) h): Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Religion, c) der Jugendhilfe, d) der Altenhilfe, e) des Schutzes von Ehe und Familie, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, g) des Wohlfahrtswesens. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. zu (1) i): Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1),a)-c) konkret benannten steuerbegünstigten Zwecke durch gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Zusammenwirken mit der Kolping Verlag gGmbH als weiterer gemeinnütziger Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4. Das Zusammenwirken beider Service gGmbH zur Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1), a)- c) genannten gemeinnützigen Kooperationspartner auf den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und der schriftlichen Publikationen und Arbeitshilfen erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH: 1. der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, 2. der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, 3. der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. zu (1) j): Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. zu (1) k): Förderung a) des Schutzes von Ehe und Familie, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) der Volks- und Berufsbildung, d) der Religion, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen; den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. | a) 03.01.2023 Engeland | |||
| 13 | c) (1) Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH verfolgt als gemeinnützige Service- Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung (Kooperationsgesellschaft) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Körperschaft ist das planmäßige, d.h. gemeinsame, inhaltlich aufeinander abgestimmte und koordinierte Zusammenwirken mit folgenden gemeinnützigen Körperschaften zur Erreichung der nachstehend im Einzelnen aufgeführten gemeinnützigen Zwecke: a) Kolpingwerk Deutschland neV, b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH, c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V., d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland, e) gemeinnützige Stiftungen in Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland i. Kolping Stiftung Ulm, ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen, f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln, g) gemeinnützige Körperschaften Kolping Jugendwohnen i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte gemeinnützige GmbH, ii. Kolping Jugendwohnen Berlin- Oberschöneweide gemeinnützige GmbH, iii. Kolping Jugendwohnen Berlin Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH, iv. Kolping Jugendwohnen Essen- Frohnhausen gemeinnützige GmbH, v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg- Eimsbüttel gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St. Georg gemeinnützige GmbH, viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe gemeinnützige GmbH, ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH, x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH, xi. Kolping Jugendwohnen Trier gemeinnützige GmbH, xii. Kolping Jugendwohnen Ulm gemeinnützige GmbH, xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg gemeinnützige GmbH, h) Verband der Kolpinghäuser e.V., i) Kolping Verlag gGmbH, j) Katholisches Gesellenhospiz St. Josefshaus in Trier - Stiftung der Kolpingsfamilie Trier, k) Kolping Cuxhaven gGmbH. (2) zu (1) a): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (3) zu (1) b): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gGmbH: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. (4) zu (1) c): Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe, d) des Wohlfahrtswesens, e) der Mildtätigkeit. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (5) zu (1) d): Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe, Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (6) zu (1) e) i: Förderung a) der Jugendhilfe, b) der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (7) zu (1) e) ii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Essen und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (8) zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe, Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (9) zu (1) g), i bis xiii: Förderung a) der Jugendhilfe (i bis xi), b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe (xii bis xiii). Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (10) zu (1) h): Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Religion, c) der Jugendhilfe, d) der Altenhilfe, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, g) des Wohlfahrtswesens. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (11) zu (1) i): Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1),a)-c) konkret benannten steuerbegünstigten Zwecke durch gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Zusammenwirken mit der Kolping Verlag gGmbH als weiterer gemeinnütziger Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4. Das Zusammenwirken beider Service gGmbH zur Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1), a)- c) genannten gemeinnützigen Kooperationspartner auf den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und der schriftlichen Publikationen und Arbeitshilfen erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH: 1. der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, 2. der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, 3. der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. (12) zu (1) j): Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (13) zu (1) k): Förderung a) des Schutzes von Ehe und Familie, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) der Volks- und Berufsbildung, d) der Religion, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. | a) 25.01.2023 Engeland b) lfd. Nr. 12, Spalte 2 c) Schreibfehler von Amts wegen berichtigt | ||||
| 14 | Einzelprokura: Lippelt, Stefanie, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 28.09.2023 Raschke | ||||
| 15 | c) (1) Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH verfolgt als gemeinnützige Service- Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung (Kooperationsgesellschaft) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Körperschaft ist das planmäßige, d.h. gemeinsame, inhaltlich aufeinander abgestimmte und koordinierte Zusammenwirken mit folgenden gemeinnützigen Körperschaften zur Erreichung der nachstehend im Einzelnen aufgeführten gemeinnützigen Zwecke: a) Kolpingwerk Deutschland neV, b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH, c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V., d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland, e) gemeinnützige Stiftungen in Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland i. Kolping Stiftung Ulm, ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen, iii. Stiftung Kolpinghäuser, iv. Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg, f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln, g) gemeinnützige Körperschaften Kolping Jugendwohnen i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte gemeinnützige GmbH, ii. Kolping Jugendwohnen Berlin- Oberschöneweide gemeinnützige GmbH, iii. Kolping Jugendwohnen Berlin Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH, iv. Kolping Jugendwohnen Essen- Frohnhausen gemeinnützige GmbH, v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg- Eimsbüttel gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St. Georg gemeinnützige GmbH, viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe gemeinnützige GmbH, ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH, x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH, xi. Kolping Jugendwohnen Trier gemeinnützige GmbH, xii. Kolping Jugendwohnen Ulm gemeinnützige GmbH, xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg gemeinnützige GmbH, h) Verband der Kolpinghäuser e.V., i) Kolping Verlag gGmbH, j) Katholisches Gesellenhospiz St. Josefshaus in Trier - Stiftung der Kolpingsfamilie Trier, k) Kolping Cuxhaven gGmbH. (2) zu (1) a): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (3) zu (1) b): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gGmbH: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. (4) zu (1) c): Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe, d) des Wohlfahrtswesens, e) der Mildtätigkeit. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (5) zu (1) d): Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe, Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (6) zu (1) e) i: Förderung a) der Jugendhilfe, b) der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (7) zu (1) e) ii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Essen und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (8) zu (1) e) iii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für den Verband der Kolpinghäuser e.V, zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Religion, der Alten- und Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des Schutzes von Umwelt und Klima. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (9) zu (l)e) iv. Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Alten- und Jugendhilfe, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur des Völkerverständigungsgedankens, der Religion, des Schutzes von Ehe und Familie, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT- Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (10) zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe, Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (11) zu (1) g), i bis xiii: Förderung a) der Jugendhilfe (i bis xi), b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe (xii bis xiii). Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (12) zu (1) g) xiv: Tätigkeit als gemeinnütziger Dachverein im Sinne von § 57 Abs. 2 AO zur Unterstützung ausschließlich allgemeiner, aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der gemeinnützigen Mitgliedskörperschaften erwachender Interessen zur Förderung a) der Jugendhilfe, b} Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, (13) zu (1) h): Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Religion, c) der Jugendhilfe, d) der Altenhilfe, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, g) des Wohlfahrtswesens. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (14) zu (1) i): Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1),a)-c) konkret benannten steuerbegünstigten Zwecke durch gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Zusammenwirken mit der Kolping Verlag gGmbH als weiterer gemeinnütziger Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4. Das Zusammenwirken beider Service gGmbH zur Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1), a)- c) genannten gemeinnützigen Kooperationspartner auf den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und der schriftlichen Publikationen und Arbeitshilfen erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH: 1. der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, 2. der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, 3. der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. (15) zu (1) j): Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (16) zu (1) k): Förderung a) des Schutzes von Ehe und Familie, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) der Volks- und Berufsbildung, d) der Religion, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (17) zu (1) l): a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe, b) der Wohlfahrtspflege, c) der Bildung und Erziehung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei inbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (18) zu (1) m) Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Völkerverständigung, c) der Mildtätigkeit, d) der Entwicklungszusammenarbeit. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 02.01.2024 Engeland | |||
| 16 | c) (1) Die Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH verfolgt als gemeinnützige Service- Gesellschaft im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung (Kooperationsgesellschaft) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Körperschaft ist das planmäßige, d.h. gemeinsame, inhaltlich aufeinander abgestimmte und koordinierte Zusammenwirken mit folgenden gemeinnützigen Körperschaften zur Erreichung der nachstehend im Einzelnen aufgeführten gemeinnützigen Zwecke: a) Kolpingwerk Deutschland neV, b) Kolpingwerk Deutschland gGmbH, c) Deutsche Kolpingsfamilie e.V., d) Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland, e) gemeinnützige Stiftungen in Treuhandschaft der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland i. Kolping Stiftung Ulm, ii. Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen, iii. Stiftung Kolpinghäuser, iv. Kolping Stiftung im Erzbistum Freiburg, f) Katholisches Gesellenhospitium zu Köln, g) gemeinnützige Körperschaften Kolping Jugendwohnen i. Kolping Jugendwohnen Berlin-Mitte gemeinnützige GmbH, ii. Kolping Jugendwohnen Berlin- Oberschöneweide gemeinnützige GmbH, iii. Kolping Jugendwohnen Berlin Prenzlauer Berg gemeinnützige GmbH, iv. Kolping Jugendwohnen Essen- Frohnhausen gemeinnützige GmbH, v. Kolping Jugendwohnen Frankfurt gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg- Eimsbüttel gemeinnützige GmbH, vi. Kolping Jugendwohnen Hamburg-St. Georg gemeinnützige GmbH, viii. Kolping Jugendwohnen Karlsruhe gemeinnützige GmbH, ix. Kolping Jugendwohnen Köln-Ehrenfeld gemeinnützige GmbH, x. Kolping Jugendwohnen Köln-Mitte gemeinnützige GmbH, xi. Kolping Jugendwohnen Trier gemeinnützige GmbH, xii. Kolping Jugendwohnen Ulm gemeinnützige GmbH, xiii. Kolping Jugendwohnen Duisburg gemeinnützige GmbH, xiv. Dachverein Kolping Jugendwohnen e.V., h) Verband der Kolpinghäuser e.V., i) Kolping Verlag gGmbH, j) Katholisches Gesellenhospiz St. Josefshaus in Trier - Stiftung der Kolpingsfamilie Trier, k) Kolping Cuxhaven gGmbH, l) Kolpinhaus Nürnberg e.V., m) KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. (2) zu (1) a): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (3) zu (1) b): Förderung a) der Volks- und Berufsbildung, b) der Jugendhilfe, c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, d) der Religion, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gGmbH: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. (4) zu (1) c): Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe, d) des Wohlfahrtswesens, e) der Mildtätigkeit. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (5) zu (1) d): Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Deutschland und seine Untergliederungen zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Alten- und Jugendhilfe, Wohlfahrtswesens, Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (6) zu (1) e) i: Förderung a) der Jugendhilfe, b) der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (7) zu (1) e) ii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Essen und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, der Alten- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgendem Tätigkeitsgebiet der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (8) zu (1) e) iii: Vorrangig die Mittelbeschaffung für den Verband der Kolpinghäuser e.V, zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der Bildung und Erziehung, Religion, der Alten- und Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des Schutzes von Umwelt und Klima. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (9) zu (l)e) iv. Vorrangig die Mittelbeschaffung für bzw. an das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg und seine Untergliederungen (Kolpingsfamilien und Einrichtungen) zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke. Ergänzend ggf. die Förderung der der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Alten- und Jugendhilfe, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur des Völkerverständigungsgedankens, der Religion, des Schutzes von Ehe und Familie, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT- Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (10) zu (1) f): Förderung der Jugendhilfe, Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (11) zu (1) g), i bis xiii: Förderung a) der Jugendhilfe (i bis xi), b) der Jugendhilfe und der Studentenhilfe (xii bis xiii). Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (12) zu (1) g) xiv: Tätigkeit als gemeinnütziger Dachverein im Sinne von § 57 Abs. 2 AO zur Unterstützung ausschließlich allgemeiner, aus der Tätigkeit und Aufgabenstellung der gemeinnützigen Mitgliedskörperschaften erwachender Interessen zur Förderung a) der Jugendhilfe, b} Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der gemeinnützigen Gesellschaften: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, (13) zu (1) h): Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Religion, c) der Jugendhilfe, d) der Altenhilfe, e) des Schutzes von Ehe und Familie, f) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, g) des Wohlfahrtswesens. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (14) zu (1) i): Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Kolping Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1),a)-c) konkret benannten steuerbegünstigten Zwecke durch gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Zusammenwirken mit der Kolping Verlag gGmbH als weiterer gemeinnütziger Servicegesellschaft mbH im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung in Verbindung mit dem AEAO zu § 57 Abs. 3 AO, Nr. 4. Das Zusammenwirken beider Service gGmbH zur Förderung der im Gesellschaftsvertrag der Verlag gGmbH zu § 2, Absatz (1), a)- c) genannten gemeinnützigen Kooperationspartner auf den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit und der schriftlichen Publikationen und Arbeitshilfen erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Kolpingwerk Dienstleistungs gGmbH: 1. der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, 2. der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, 3. der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung. (15) zu (1) j): Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Bildung und Erziehung, c) der Völkerverständigung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Stiftung: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (16) zu (1) k): Förderung a) des Schutzes von Ehe und Familie, b) der Jugend- und Altenhilfe, c) der Volks- und Berufsbildung, d) der Religion, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das Zusammenwirken erfolgt dabei insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (17) zu (1) l): a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe, b) der Wohlfahrtspflege, c) der Bildung und Erziehung. Das Zusammenwirken erfolgt dabei inbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. (18) zu (1) m) Förderung a) der Bildung und Erziehung, b) der Völkerverständigung, c) der Mildtätigkeit, d) der Entwicklungszusammenarbeit. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere auf folgenden Tätigkeitsgebieten des Vereins: - der Finanzbuchhaltung und damit verbundene Arbeiten, z.B. Erstellung des Jahresabschlusses sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Personalabrechnung und weiterer Arbeiten im Bereich Personalwesen, - der Erstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der IT- Infrastruktur sowie der IT-Pflege und - Wartung, - dem Immobilienmanagement. | a) 17.01.2024 Engeland b) Lfd. Nr. 15, Spalte 2 c) von Amts wegen berichtigt |
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