Handelsregister · VR 1845
Historischer Auszug
Kolpingsfamilie Mainz-Zentral e.V. · Amtsgericht Mainz
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de
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Tausender
|
Hunderter
|
Zehner
.
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Tausender
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HunderterTZehner”
Feen
-
Blatt
-
Amtsgericht
13579
Vereinsregister.
|
|
24680
f
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
.
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
3
4
5
1
a)
Kolpingsfamilie
:
Alfons
Meudt,
Rentner,
Mainz,
|
|
Die
Satzung
ist
am
28.
Oktober
1979
errichtet.
a)
7.Dezember
1979
|
Mainz-Zentral
e.V.
ende
:
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende
M
'»)
Mainz
|
Gottfried
Eck,
Oberstudienrat
i.
K.,Nauheim,
und
der
Präses.
|
Eräses.
:
Sie
vertreten
gemeinsam.
v
Br
-19
d.A.
i
=
DBatzung
2
|
|
Der
Verurstungshereich
des
Vorstands
ist
wie
folgt
D
6.März
1980
i
|
it
;
Für
alle
die
ve
erwaltung
des
Kolpinghauses
betreffenden
eschafte
ist
ein
besonderer
Vertreter
im
Sinne
des
$
30
BGB
bestellt.
(Regelung
In
S
13
der
Satzung).
Eingetragen
von
amtswegen.
3
M
M
M
Der
Vertretungsbereich
des
Vorstands
ist
wie
folgt
einge
a)
4.
Juni
1980
|
|
:
schränkt:
:
Für
alle
die
Verwaltung
des
Kolpinghauses
betreffenden
:
Geschäfte
ist
ein
Kuratorium
als
besonderer
Vertreter
_
:
im
Sinne
des
$
30
BGB
bestellt.
Das
Kuratorium
ist
in
:
seiner
Vertretungsmacht
gen.
$
13
Abs.
10
der
Satzung
!
beschränkt.
;
Eingetragen
von
Amts
wegen.
|
|
|
M
a)
31.Mai
1989
enselowski,
techn.Postbeanter
|
Alfons
Mendt
ist
nicht
mehr
Vorsitzender
a)
äl.
B
ae
ie
inenau.
’
j
M
Gewählt
wurde
Werner
Wenselowski
zum
Vorsitzenden.
|
‚Vorsitzender.
5
|
|
Prälat
Hubert
Bittorf,
kath.
„Pfarrer,
Mainz,
|
Gottfried
Eck
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
M
a)
14.
EN
1992
|
Kräses.
:
Neu
gewählt
wurde
Prälat
Hubert
Bittorf
zum
Präses.
Me
;b
Bl.
43-47
d.A.
|
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
27.
September
1997
ist
|
a)
29.
Januar
1998
die
Satzung
-
abgesehen
von
8
8
(Ehrenmitgliedschaft)
-
in
allen
Be-
:
stimmungen
geändert
und
insgesamt
neu
gefaßt.
Neu
eingefügt
wurde
$
“
:
10
(Kolpingjugend).
Seatei
Die
Beschränkung
der
Vertretungsmacht
des
Kuratoriums
ist
jetzt
in$
:
14
Abs.
18
der
Satzung
geregelt.
:b)
B1.78-101
d.A.
RS
121
Karteiblatt
VR
—
gen.
4.
1967
Farmularverlaa
Emil
Sammer.
Grünstadt
Fortsetzung
Rückseite
AMTSYEFIENT
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
gung
des
Vereins
Vorstand
Liquidatoren
vereinsregister
NRYUCERSOGSTIGS
VOL
DINGE
„uunnenennanannenn
VRR
2..."
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
7
M
|
Egon
Retsch,
*
26.03.1937,
Mainz,
Präses
4
5
a)
18.
Juni
2002
ZZ
b)
Bl.
107-118
d.A.
Hubert
Bottorf
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
Gewählt
wurde:
Egon
Retsch
zum
Präses.
8
M
Kuratorium
als
besonderer
Vertreter
i.S.d.
Para-
:
graph
30
BGB
bestehend
aus:
M
Als
Vorsitzender
der
Präses
der
Kolpingsfamilie
:
Mainz
Egon
A.
Retsch,
*
26.03.1937,
Mainz;
|
als
stellvertretender
Präses,
der
Vorsitzende
der
|
Kolpingsfamilie
Mainz
Werner
Wenselowski,
*
:
20.04.1935,
Mainz;
:
als
vom
Bischöflichen
Ordinariat
benannte
:
Vertreter:
:
Heinz
Heckwolf,
*
04.03.1942,
Mainz;
|
Thomas
Karst,
*
05.03.1944,
Mainz;
als
von
der
Mitgliederversammlung
der
Kolpingsfami-
:
Tie
gewählte
Mitglieder:
Norbert
Mathein,
*
:
16.08.1936,
Mainz;
Georg
Knapp,
*
10.07.1938,
Die
Mitgliederversammlung
vom
29.
Oktober
2005
hat
die
Neufassung
der
Satzung
insgesamt
beschlossen.
M
In
Ergänzung
zur
Eintragung
Ifd.
Nr.
;
steht
aus:
OB.
:
1.
dem
Präses
als
Vorsitzenden
'a)
28.
März
2006
3
und
6
eingetragen:
i
;b)
Bl.
121-171
d.A.
:
Das
Kuratorium
als
besonderer
Vertreter
i.S.d.
Paragraph
30
BGB
be-
Satzung:
157-169
d.A.
.
dem/der
Vorsitzenden
der
Kolpingsfamilie
als
Stellvertreter/in
des
Präses
2
3.
zwei
von
der
Mitgliederversammlung
gewählten
Personen
4
.
zwei
vom
Bischöflichen
Ordinariat
zu
benennenden
Vertretern
des
Bistums
Mainz.
:
Die
Vertretungsmacht
des
Kuratoriums,
ist
gemäß
Paragraph
14
Abs.
10
:
der
Satzung
wie
folgt
beschränkt:
:
Bei
den
das
Kolpingshaus
betreffenden
Geschäften
wird
das
|
Kuratorium
durch
den
Leiter/Leiterin
des
Hauses
vertreten.
Bei
den
Mainz:
1?
2
5
folgenden
Rechtsgeschäften
bedarf
es
jedoch
eines
vorausgehenden
Be-
:
schlusses
des
Kuratoriums:
:
1.
der
Erwerb,
die
Veräußerung
und
die
Belastung
von
Grundstücken
und
grundstücksgleichen
Rechten,
die
Bewilligung
von
Rangrück-
tritten,
die
Übernahme
von
Bürgeschaften;
2.
die
Verpfändung,
Schenkung
oder
Überlassung
des
Vermögens
oder
Teile
des
Vermögens
an
Dritte;
\
3.
der
Abschluss,
die
Veränderung
und
die
Beendigung
von
lang-
fristigen
Miet-,
Pacht-
und
ähnlichen
Verträgen,
soweit
sich
diese
auf
das
Kolpinghaus
beziehen;
.
Neu-
und
Umbauten
im
Zusammenhang
mit
dem
Kolpinghaus;
.
die
Aufnahme
von
Darlehen
für
das
Kolpinghaus
über
mehr
als
2.500
Euro
(in
Worten:
zweitausendfünfhundert
Euro)
Gesamthöhe;
M
6.
die
Anstellung
und
Entlassung
pädagogischer
Mitarbeiter/innen
und
leitender
Mitarbeiter/innen
in
Verwaltung
und
Wirtschaftsbe-
trieb;
:
Die
Zustimmung
des
Bischöflichen
Ordinariats
ist
erforderlich
in
den
:
Fällen
des
Abs.
:
als
10.000
Euro
(in
Worten:
:
soweit
damit
Abweichungen
vom
Stellenplan
verbunden
sind-
10,
Ziffern
1,
2,
4;
im
Falle
der
Ziffer
5
bei
mehr
zehntausend
Euro)
und
bei
Ziffer
6,
0000000000000
177
Fortsetzung
auf
dem
........
ten
Blatt
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