Handelsregister · VR 1845
Chronologischer Auszug
Kolpingsfamilie Mainz-Zentral e.V. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpingsfamilie Mainz-Zentral e.V. b) Mainz | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für alle die Verwaltung des Kolpinghauses betreffenden Geschäfte ist ein Kuratorium als besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellt. Es besteht aus: 1. dem Präses als Vorsitzenden 2. dem/der Vorsitzenden der Kolpingsfamilie als Stellvertreter/in des Präses 3. zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Personen 4. zwei vom Bischöflichen Ordinariat zu benennenden Vertretern des Bistums Mainz. Die Vertretungsmacht des Kuratoriums, ist gemäß § 14 Abs. 10 der Satzung wie folgt beschränkt: Bei den das Kolpingshaus betreffenden Geschäften wird das Kuratorium durch den Leiter/Leiterin des Hauses vertreten. Bei den folgenden Rechtsgeschäften bedarf es jedoch eines vorausgehenden Beschlusses des Kuratoriums: 1. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von Bürgschaften; 2. die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte; 3. der Abschluss, die Veränderung und die Beendigung von langfristigen Miet-, Pacht- und ähnlichen Verträgen, soweit sich diese auf das Kolpinghaus beziehen; 4. Neu- und Umbauten im Zusammenhang mit dem Kolpinghaus; 5. die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über mehr als 2.500 Euro (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Gesamthöhe; 6. die Anstellung und Entlassung pädagogischer Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb; Die Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats ist erforderlich in den Fällen des Abs. 10, Ziffern 1, 2, 4; im Falle der Ziffer 5 bei mehr als 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) und bei Ziffer 6, soweit damit Abweichungen vom Stellenplan verbunden sind. b) Vorsitzender und Kuratoriumsmitglied: Wenselowski, Werner, Mainz-Weisenau, *XX.XX.XXXX Präses und Kuratoriumsmitglied: Retsch, Egon, Mainz, Präses, *XX.XX.XXXX als vom Bischöflichen Ordinariat benannter Vertreter/Kuratoriumsmitglied: Karst, Thomas, Mainz, *XX.XX.XXXX Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie gewähltes Mitglied: Knapp, Georg, Mainz, *XX.XX.XXXX Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie gewähltes Mitglied: Mathein, Norbert, Mainz, *XX.XX.XXXX Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat benannter Vertreter: Heckwolf, Heinz, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 28.10.1979 zuletzt geändert am 27.09.1997 | a) 30.05.2006 Verge b) Tag der ersten Eintragung: 07.12.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.05.2006. Satzung Blatt 157-169 der Akten |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Präses. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Für alle die Verwaltung des Kolpinghauses betreffenden Geschäfte ist ein Kuratorium als besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellt. Es besteht aus: 1. dem Präses als Vorsitzenden 2. dem/der Vorsitzenden der Kolpingsfamilie als Stellvertreter/in des Präses 3. zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Personen 4. zwei vom Bischöflichen Ordinariat zu benennenden Vertretern des Bistums Mainz. Die Vertretungsmacht des Kuratoriums, ist gemäß § 14 Abs. 10 der Satzung wie folgt beschränkt: Bei den das Kolpingshaus betreffenden Geschäften wird das Kuratorium durch den Leiter/Leiterin des Hauses vertreten. Bei den folgenden Rechtsgeschäften bedarf es jedoch eines vorausgehenden Beschlusses des Kuratoriums: 1. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von Bürgschaften; 2. die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte; 3. der Abschluss, die Veränderung und die Beendigung von langfristigen Miet-, Pacht- und ähnlichen Verträgen, soweit sich diese auf das Kolpinghaus beziehen; 4. Neu- und Umbauten im Zusammenhang mit dem Kolpinghaus; 5. die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über mehr als 2.500 Euro (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Gesamthöhe; 6. die Anstellung und Entlassung pädagogischer Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb; Die Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats ist erforderlich in den Fällen des Abs. 10, Ziffern 1, 2, 4; im Falle der Ziffer 5 bei mehr als 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) und bei Ziffer 6, soweit damit Abweichungen vom Stellenplan verbunden sind. b) Vorsitzende und Kuratoriumsmitglied als Stellvertreterin des Präses: Reh, Josefa, Stadecken-Elsheim, *XX.XX.XXXX geändert, nicht mehr Vorsitzender, sondern Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung der Kolpingfamilie gewähltes Mitglied: Wenselowski, Werner, Mainz-Weisenau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie gewähltes Mitglied: Mathein, Norbert, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 14.02.2008 Groß b) Bl. 183 ff, allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt | ||
| 3 | b) Nicht mehr Präses und Kuratoriumsmitglied: Retsch, Egon, Mainz, Präses, *XX.XX.XXXX Präses und Kuratoriumsmitglied (Vorsitzender des Kuratoriums): Thrin, Wolfgang Hubert, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 13.12.2010 Groß b) Bl. 192 ff | ||
| 4 | b) Nicht mehr als vom Bischöflichen Ordinariat benannter Vertreter/Kuratoriumsmitglied: Karst, Thomas, Mainz, *XX.XX.XXXX Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat benannter Vertreter: von Alten, Eberhard, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX | a) 12.01.2012 Groß b) Bl. 221 ff | ||
| 5 | a) Von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 1 vom 30.05.2006: Satzung vom 28.10.1979, zuletzt geändert am 29.10.2005. | a) 14.06.2021 Groß | ||
| 6 | b) Nicht mehr Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie gewähltes Mitglied: Knapp, Georg, Mainz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung der Kolpingfamilie gewähltes Mitglied: Wenselowski, Werner, Mainz-Weisenau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat benannter Vertreter: Heckwolf, Heinz, Mainz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat benannter Vertreter: von Alten, Eberhard, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung der Kolpingfamilie gewähltes Mitglied: Bender, Stefan, Mainz, *XX.XX.XXXX Kuratoriumsmitglied als von der Mitgliederversammlung der Kolpingfamilie gewähltes Mitglied: Schier, Gerhard, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat benannte Vertreterin: Schäfer, Kerstin, geb. Kaschuge, Alsheim, *XX.XX.XXXX Kuratoriumsmitglied als vom Bischöflichen Ordinariat benannter Vertreter: Zink, Sascha, Horrweiler, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Papenberg, Irmgard, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 13.10.2023 Groß b) Bl. 260 ff, insbesondere Bl. 476 ff Fall 7 | ||
| 7 | a) Geändert, jetzt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Präses. Der Verein wird vertreten durch den Präses gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden oder einem/einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Für alle die Verwaltung des Kolpinghauses betreffenden Geschäfte ist ein Kuratorium als besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellt. Es besteht aus: 1. dem Präses der Kolpingsfamilie als Vorsitzenden 2. dem/der Vorsitzenden der Kolpingsfamilie als Stellvertreter/in des Präses 3. zwei von der Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie gewählten Personen 4. zwei vom Bischöflichen Ordinariat zu benennenden Vertretern des Bistums Mainz. Bei den das Kolpingshaus betreffenden Geschäften wird das Kuratorium durch den Leiter/Leiterin des Hauses vertreten. Bei den folgenden Rechtsgeschäften bedarf es jedoch eines vorausgehenden Beschlusses des Kuratoriums: 1. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von Bürgschaften; 2. die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte; 3. der Abschluss, die Veränderung und die Beendigung von langfristigen Miet-, Pacht- und ähnlichen Verträgen, soweit sich diese auf das Kolpinghaus beziehen; 4. Neu- und Umbauten im Zusammenhang mit dem Kolpinghaus; 5. die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über mehr als 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Gesamthöhe; 6. die Anstellung und Entlassung pädagogischer Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb; Die Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats ist erforderlich in folgenden Fällen: 1. der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bewilligung von Rangrücktritten, die Übernahme von Bürgschaften 2. die Verpfändung, Schenkung oder Überlassung des Vermögens oder Teile des Vermögens an Dritte 3. Neu- und Umbauten im Zusammenhang mit dem Kolpinghaus 5. die Aufnahme von Darlehen für das Kolpinghaus über mehr als 10.000,00 EUR (in Worten: zehntausend Euro) Gesamthöhe; 6. die Anstellung und Entlassung pädagogischer Mitarbeiter/innen und leitender Mitarbeiter/innen in Verwaltung und Wirtschaftsbetrieb, soweit damit Abweichungen vom Stellenplan verbunden sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2014 hat die Änderung und Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen. | a) 13.10.2023 Groß b) Bl. 260 ff, insbesondere Bl. 485 ff Satzung: Bl. 506 - 520 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.