Handelsregister · VR 5264 früher Amtsgericht Olpe
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Olpe e.V. · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kolpinghaus Olpe e.V. b) Olpe | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Senior und dem Altsenior. b) 1. Vorsitzender: Thöne, Walter, Olpe Schatzmeister: Stamm, Alfons, Olpe Schriftführer: Schwarte, Rolf, Olpe Senior: Burghaus, Heribert, Olpe Altsenior: Heite, Josef sen., Olpe | a) eingetragener Verein Satzung vom 21.02.1951 zuletzt geändert am 26.03.1961 b) Der Vorstand darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien weder veräußern noch erwerben, b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden noch zur Hypothek stellen, noch zur Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen. Zur Veräußerung des Grundbesitzes ist die Zustimmung des Generalpräses des Kolpingwerkes und des zuständigen Diozesanpräses der Kolpingfamilie erforderlich. Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Übernahme von Verpflichtungen für den Verein, bei welchen es sich um einen Wert von mehr als eintausend Mark handelt, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) 30.10.2009 Jansohn b) Umgeschrieben von VR 92 am 13.06.1967 Satzung Bl. 36/38 d.A. Tag der ersten Eintragung: 05.05.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 0264 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 30.10.2009. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten den Verein. Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern und dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 EUR (i.W.Euro zehntausend) führen e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Wirtschaftsplan überschreiten. 2. Zum Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie zu dem Verkauf oder der Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner zu Neu- und Umbauten, sowie zu der über die erste Hypothek hinausgehenden Beleihung eines Grundstücks, ist die schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerk Deutschland erforderlich. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Thöne, Walter, Olpe Nicht mehr Schatzmeister: Stamm, Alfons, Olpe Nicht mehr Schriftführer: Schwarte, Rolf, Olpe Nicht mehr Altsenior: Heite, Josef sen., Olpe Bestellt als Vorsitzender: Immekus, Joachim, Olpe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Scholemann, Dieter, Olpe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hesse, Michael, Olpe, *XX.XX.XXXX Weiterhin Vorstand: Burghaus, Heribert, Olpe | a) Die Mitgliederversammlung vom 2. Februar 2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 08.11.2012 Wickel b) Satzung Bl. 94 ff. d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.