Handelsregister · VR 5264 früher Amtsgericht Olpe

Chronologischer Auszug

Kolpinghaus Olpe e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpinghaus Olpe e.V.

b)
Olpe
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Senior und dem
Altsenior.

b)
1. Vorsitzender:
Thöne, Walter, Olpe
Schatzmeister:
Stamm, Alfons, Olpe
Schriftführer:
Schwarte, Rolf, Olpe
Senior:
Burghaus, Heribert, Olpe
Altsenior:
Heite, Josef sen., Olpe
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.02.1951 zuletzt geändert am 26.03.1961

b)
Der Vorstand darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung
a) Immobilien weder veräußern noch erwerben,
b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden noch zur Hypothek
stellen, noch zur Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen.
Zur Veräußerung des Grundbesitzes ist die Zustimmung des Generalpräses des
Kolpingwerkes und des zuständigen Diozesanpräses der Kolpingfamilie erforderlich. Zu
sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Übernahme von Verpflichtungen für den
Verein, bei welchen es sich um einen Wert von mehr als eintausend Mark handelt, bedarf
es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
30.10.2009
Jansohn

b)
Umgeschrieben von VR 92 am
13.06.1967
Satzung Bl. 36/38 d.A.
Tag der ersten Eintragung:
05.05.1951
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 0264
Amtsgericht Olpe getreten.
Freigegeben am 30.10.2009.
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Geschäftsführer und dem Schriftführer. Der Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit
einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten den Verein.

Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht in folgender
Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern und dinglich belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen,
c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren abschließen,
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,00
EUR (i.W.Euro zehntausend) führen
e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten
Wirtschaftsplan überschreiten.
2. Zum Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie zu dem Verkauf
oder der Begebung des gesamten oder eines größeren
Teils des Vereinsvermögens, ferner zu Neu- und
Umbauten, sowie zu der über die erste Hypothek
hinausgehenden Beleihung eines Grundstücks, ist die
schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des
Kolpingwerk Deutschland erforderlich.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Thöne, Walter, Olpe
Nicht mehr
Schatzmeister:
Stamm, Alfons, Olpe
Nicht mehr
Schriftführer:
Schwarte, Rolf, Olpe
Nicht mehr
Altsenior:
Heite, Josef sen., Olpe
Bestellt als
Vorsitzender:
Immekus, Joachim, Olpe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Scholemann, Dieter, Olpe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hesse, Michael, Olpe, *XX.XX.XXXX
Weiterhin
Vorstand:
Burghaus, Heribert, Olpe
a)
Die Mitgliederversammlung vom 2. Februar 2012 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
08.11.2012
Wickel

b)
Satzung Bl. 94 ff. d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.