Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung zuletzt geändert am 10.11.2004
Die Mitgliederversammlung vom 18.08.2020 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Namensänderung und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.06.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 276 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 11.08.2006.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende (Schatzmeister) und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden, c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen; d) Rechtsgeschäfte abschließen, die zu Verpflichtungen des Vereins mit einem Betrag von mehr als 10.000 Euro führen; Der Vorstand bedarf zudem der Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland für den Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie für den Verkauf oder die Begebung des gesamten Vereinsvermögens, ferner für Neu- und Umbauten sowie für die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks.
Satzung Blatt 213-219 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.