Handelsregister · VR 110063
Chronologischer Auszug
Kolpinghaus Georgsmarienhütte/Malbergen e.V. · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kolpinghaus Georgsmarienhütte-Malbergen b) Georgsmarienhütte | a) Vorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer bilden den Vorstand und vertreten gemeinsam den Verein. Der Vorstand darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien weder veräußern noch erwerben, b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden noch zur Hypothek stellen, noch zur Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen. Zur Veräußerung des Grundbesitzes ist die Zustimmung des Generalpräses des Kolpingwerkes und des zuständigen Diözesanpräses der Kolpingsfamilie erforderlich. Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Übernahme von Verpflichtungen für den Verein, bei welchen es sich um einen Wert von mehr als Eintausend Mark handelt, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Schatzmeister: Westermeyer, Dieter, Kaufm. Angestellter, Georgsmarienhütte Schriftführer: Hornig, Norbert, Angestellter, Georgsmarienhütte Vorsitzender: Steffen, Otto, Elektromeister, Georgsmarienhütte | a) eingetragener Verein Satzung zuletzt geändert am 10.11.2004 | a) 11.08.2006 Schröder b) Tag der ersten Eintragung: 07.06.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 276 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 11.08.2006. |
| 2 | a) Kolpinghaus Georgsmarienhütte/Malbergen e.V. | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende (Schatzmeister) und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden, c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen; d) Rechtsgeschäfte abschließen, die zu Verpflichtungen des Vereins mit einem Betrag von mehr als 10.000 Euro führen; Der Vorstand bedarf zudem der Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland für den Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie für den Verkauf oder die Begebung des gesamten Vereinsvermögens, ferner für Neu- und Umbauten sowie für die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks. b) Nicht mehr Vorsitzender: Steffen, Otto, Elektromeister, Georgsmarienhütte Nicht mehr Schatzmeister: Westermeyer, Dieter, Kaufm. Angestellter, Georgsmarienhütte Nicht mehr Schriftführer: Hornig, Norbert, Angestellter, Georgsmarienhütte Bestellt als Vorsitzender: Riemann, Stefan Heinrich, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender (Schatzmeister): Vollert, Peter, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Riemann, Ines Maria Elisabeth, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.08.2020 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Namensänderung und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 21.04.2021 Buß-Jörgensen b) Satzung Blatt 213-219 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.