Handelsregister · VR 110063

Chronologischer Auszug

Kolpinghaus Georgsmarienhütte/Malbergen e.V. · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kolpinghaus Georgsmarienhütte-Malbergen

b)
Georgsmarienhütte
a)
Vorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer bilden den
Vorstand und vertreten gemeinsam den Verein. Der
Vorstand darf ohne Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Immobilien weder veräußern noch erwerben,
b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen
weder verpfänden noch zur Hypothek stellen, noch zur
Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen.

Zur Veräußerung des Grundbesitzes ist die Zustimmung
des Generalpräses des Kolpingwerkes und des
zuständigen Diözesanpräses der Kolpingsfamilie
erforderlich.

Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei
Übernahme von Verpflichtungen für den Verein, bei
welchen es sich um einen Wert von mehr als Eintausend
Mark handelt, bedarf es der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Schatzmeister:
Westermeyer, Dieter, Kaufm. Angestellter,
Georgsmarienhütte
Schriftführer:
Hornig, Norbert, Angestellter, Georgsmarienhütte
Vorsitzender:
Steffen, Otto, Elektromeister, Georgsmarienhütte
a)
eingetragener Verein
Satzung zuletzt geändert am 10.11.2004
a)
11.08.2006
Schröder

b)
Tag der ersten Eintragung:
07.06.1948
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 276
Amtsgericht Bad Iburg getreten.
Freigegeben am 11.08.2006.
2a)
Kolpinghaus Georgsmarienhütte/Malbergen e.V.
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende (Schatzmeister) und der
Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
den Verein gemeinsam.
Der Vorstand darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern oder dinglich belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden,
c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren abschließen;
d) Rechtsgeschäfte abschließen, die zu Verpflichtungen
des Vereins mit einem Betrag von mehr als 10.000 Euro
führen;
Der Vorstand bedarf zudem der Genehmigung des
Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland für
den Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie für den Verkauf
oder die Begebung des gesamten Vereinsvermögens,
ferner für Neu- und Umbauten sowie für die über die
erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines
Grundstücks.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Steffen, Otto, Elektromeister, Georgsmarienhütte
Nicht mehr
Schatzmeister:
Westermeyer, Dieter, Kaufm. Angestellter,
Georgsmarienhütte
Nicht mehr
Schriftführer:
Hornig, Norbert, Angestellter, Georgsmarienhütte
Bestellt als
Vorsitzender:
Riemann, Stefan Heinrich, Georgsmarienhütte,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender (Schatzmeister):
Vollert, Peter, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Riemann, Ines Maria Elisabeth, Georgsmarienhütte,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.08.2020 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Namensänderung und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
21.04.2021
Buß-Jörgensen

b)
Satzung Blatt 213-219 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.