(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans Peter Erhardt-Dembeck
Brühl
Vorstand
Markus Pollmeier
Herten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
eingetragene Genossenschaft
Satzung
Statut vom 08.08.1920, zuletzt geändert am 12.12.2000.
Die Mitgliederversammlung vom 28. Mai 2002 hat eine Änderung des Statuts in § 21 Abs. 1 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2009 hat die Neufassung des Statuts, darunter § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) Abs.(3), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft) Abs. c), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft) Ziffer (2) und (3), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall) Ziffer (2), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 A (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 29 B (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Mitgliederversammlung), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Auskunftsrecht), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 41 (Verlustdeckung) und § 43 (Prüfung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.09.1920
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.01.2002.
Beschl. Bl. 377 ff. Sdb.
Statutneufassung Bl. 333 - 349 Sdb.
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