Handelsregister · GnR 633
Chronologischer Auszug
Kölner Baugenossenschaft von 1920 eG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kölner Gemeinnützige Baugenossenschaft von 1920 eG b) Köln c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. | Die Nachschußpflicht ist auf eine Haftsumme von 500,00 Euro beschränkt. Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme auf den Gesamtbetrag der übernommenen Geschäftsanteile. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Bauer, Günther, Kaufmann, Köln Vorstand: Kurenbach, Klaus, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Vorstand: Behr, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Groner, Albertus, Wesseling, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 08.08.1920, zuletzt geändert am 12.12.2000. | a) 17.01.2002 Larscheid b) Tag der ersten Eintragung: 08.09.1920 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.01.2002. |
| 2 | Prokura erloschen: Groner, Albertus, Wesseling, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2002 Arnold | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Behr, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28. Mai 2002 hat eine Änderung des Statuts in § 21 Abs. 1 (Vorstand) beschlossen. | a) 30.10.2002 Bronsert b) Beschl. Bl. 377 ff. Sdb. | |||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Kurenbach, Klaus, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Erhardt-Dembeck, Hans Peter, Brühl, *XX.XX.XXXX | a) 21.01.2009 Großbach b) Statutneufassung Bl. 333 - 349 Sdb. | ||||
| 5 | a) Kölner Baugenossenschaft von 1920 eG c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Keine Nachschußpflicht | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2009 hat die Neufassung des Statuts, darunter § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. | a) 01.09.2009 Großbach | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Bauer, Günther, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Pollmeier, Markus, Herten, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2011 Großbach | ||||
| 7 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Generalversammlung vom 29.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) Abs.(3), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft) Abs. c), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft) Ziffer (2) und (3), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall) Ziffer (2), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 A (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 29 B (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Mitgliederversammlung), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Auskunftsrecht), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 41 (Verlustdeckung) und § 43 (Prüfung) beschlossen. | a) 23.03.2023 Acker |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.