Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende; sie vertreten gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, ist sowohl der erste als auch der zweite Vorsitzende bevollmächtigt. Voraussetzung dafür ist, dass ein protokollierter Vorstandsbeschluss mit 2/3 Mehrheit vorliegt. Die Vollmacht des zweiten Vorsitzenden gilt im Innen- und Außenverhältnis, jedoch nur für den Fall der Verhinderung des ersten Vorsitzenden oder bei Beauftragung durch den ersten Vorsitzenden. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000, 00 EUR belasten oder außerhalb der üblicherweise zu führenden Vereinsgeschäfte liegen, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Eine nachträgliche Zustimmung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für den Abschluss von Dienstverträgen ist die Zustimmung der Generalversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Timo Reinhold
Niedernwöhren
Vorstand
Ralph Kerkamm
Ahnsen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.03.1983
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 3 (Mitgliedschaft), § 8 (Satzung und Satzungsänderung), § 10 (Generalversammlung), § 13 (Der Vorstand), § 14 (Vorstandswahlen), § 15 (Vorstandssitzungen), § 18 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss Bl. 128 d. A. Tag der ersten Eintragung: 22.08.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2005.
Satzung Blatt 170 ff. der Akten
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