Handelsregister · VR 596
Chronologischer Auszug
Köcheclub Schaumburg e. V. · Amtsgericht Stadthagen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Köcheclub Schaumburg b) Stadthagen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende; sie vertreten gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 2.000,00 DM belasten, ist sowohl der erste als auch der zweite Vorsitzende bevollmächtigt. Voraussetzung dafür ist, dass ein protokollierter Vorstandsbeschluss mit 2/3 Mehrheit vorliegt. Die Vollmacht des zweiten Vorsitzenden gilt im Innen- und Außenverhältnis, jedoch nur für den Fall der Verhinderung des ersten Vorsitzenden oder bei Beauftragung durch den ersten Vorsitzenden. Für den Abschlusss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten oder außerhalb der üblicherweise zu führenden Vereinsgeschäfte liegen, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Eine nachträgliche Zustimmung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für den Abschluss von Dienstverträgen ist die Zustimmung der Generalversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Müller, Elfi, Stadthagen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Müller, Karsten, Rinteln | a) eingetragener Verein Satzung vom 14.03.1983 zuletzt geändert am 21.06.1999 | a) 10.08.2005 Kaufmann b) Änderungsbeschluss Bl. 128 d. A. Tag der ersten Eintragung: 22.08.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2005. |
| 2 | a) Vereinsname von Amts wegen berichtigt, nun: Köcheclub Schaumburg e. V. | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Müller, Elfi, Stadthagen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Müller, Karsten, Rinteln Bestellt als 1. Vorsitzender: Reinhold, Timo, Niedernwöhren, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Kerkmann, Ralph, Ahnsen, *XX.XX.XXXX | a) 11.05.2012 Müller | |
| 3 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende; sie vertreten gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, ist sowohl der erste als auch der zweite Vorsitzende bevollmächtigt. Voraussetzung dafür ist, dass ein protokollierter Vorstandsbeschluss mit 2/3 Mehrheit vorliegt. Die Vollmacht des zweiten Vorsitzenden gilt im Innen- und Außenverhältnis, jedoch nur für den Fall der Verhinderung des ersten Vorsitzenden oder bei Beauftragung durch den ersten Vorsitzenden. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000, 00 EUR belasten oder außerhalb der üblicherweise zu führenden Vereinsgeschäfte liegen, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Eine nachträgliche Zustimmung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für den Abschluss von Dienstverträgen ist die Zustimmung der Generalversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 3 (Mitgliedschaft), § 8 (Satzung und Satzungsänderung), § 10 (Generalversammlung), § 13 (Der Vorstand), § 14 (Vorstandswahlen), § 15 (Vorstandssitzungen), § 18 (Auflösung) beschlossen. | a) 29.01.2014 Müller b) Satzung Blatt 170 ff. der Akten | |
| 4 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: 2. Vorsitzender: Kerkamm, Ralph, Ahnsen, *XX.XX.XXXX | a) 27.07.2022 Gudweth |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.