Handelsregister · VR 596

Chronologischer Auszug

Köcheclub Schaumburg e. V. · Amtsgericht Stadthagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Köcheclub Schaumburg

b)
Stadthagen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende; sie vertreten gemeinsam.

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
nicht mit mehr als 2.000,00 DM belasten, ist sowohl der
erste als auch der zweite Vorsitzende bevollmächtigt.
Voraussetzung dafür ist, dass ein protokollierter
Vorstandsbeschluss mit 2/3 Mehrheit vorliegt. Die
Vollmacht des zweiten Vorsitzenden gilt im Innen- und
Außenverhältnis, jedoch nur für den Fall der
Verhinderung des ersten Vorsitzenden oder bei
Beauftragung durch den ersten Vorsitzenden.

Für den Abschlusss von Rechtsgeschäften, die den
Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten oder
außerhalb der üblicherweise zu führenden
Vereinsgeschäfte liegen, bedarf der Vorstand der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Eine
nachträgliche Zustimmung ist nur in Ausnahmefällen
möglich. Für den Abschluss von Dienstverträgen ist die
Zustimmung der Generalversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Müller, Elfi, Stadthagen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Müller, Karsten, Rinteln
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.03.1983
zuletzt geändert am 21.06.1999
a)
10.08.2005
Kaufmann

b)
Änderungsbeschluss Bl. 128 d.
A.

Tag der ersten Eintragung:
22.08.1984
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.08.2005.
2a)
Vereinsname von Amts wegen berichtigt, nun:
Köcheclub Schaumburg e. V.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Müller, Elfi, Stadthagen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Müller, Karsten, Rinteln
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Reinhold, Timo, Niedernwöhren, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kerkmann, Ralph, Ahnsen, *XX.XX.XXXX
a)
11.05.2012
Müller
3a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende; sie vertreten gemeinsam.

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
nicht mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, ist sowohl der
erste als auch der zweite Vorsitzende bevollmächtigt.
Voraussetzung dafür ist, dass ein protokollierter
Vorstandsbeschluss mit 2/3 Mehrheit vorliegt. Die
Vollmacht des zweiten Vorsitzenden gilt im Innen- und
Außenverhältnis, jedoch nur für den Fall der
Verhinderung des ersten Vorsitzenden oder bei
Beauftragung durch den ersten Vorsitzenden.

Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den
Verein mit mehr als 1.000, 00 EUR belasten oder
außerhalb der üblicherweise zu führenden
Vereinsgeschäfte liegen, bedarf der Vorstand der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Eine
nachträgliche Zustimmung ist nur in Ausnahmefällen
möglich. Für den Abschluss von Dienstverträgen ist die
Zustimmung der Generalversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 3 (Mitgliedschaft), § 8 (Satzung und
Satzungsänderung), § 10 (Generalversammlung), § 13 (Der Vorstand), § 14
(Vorstandswahlen), § 15 (Vorstandssitzungen), § 18 (Auflösung) beschlossen.
a)
29.01.2014
Müller

b)
Satzung Blatt 170 ff. der Akten
4b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
2. Vorsitzender:
Kerkamm, Ralph, Ahnsen, *XX.XX.XXXX
a)
27.07.2022
Gudweth

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.