(1)Zweck der Gesellschaft ist die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern, die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten, die Rehabilitation, Betreuung und Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen sowie die Wohlfahrtspflege. (2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Krankenhäusern und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen (einschließliche Wohnheime). Hierzu gehören auch die Ausbildungseinrichtungen sowie die Maßnahmen wissenschaftlicher und sonstiger krankenhausbezogener Fort- und Weiterbildung. Der Betrieb der Krankenhäuser umfasst stationäre- und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen (3) Der Zweck der Gesellschaft und der Gegenstand des Unternehmens sind auch der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), als fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie von sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Sascha Sandow
Friedewald
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Sebastian Mock
Fulda
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.06.1996 zuletzt geändert am 25.08.2003
Die Gesellschafterversammlungen vom 23.01.2008 und 21.04.2008 haben eine Änderung der Satzung in §§ 2, 8 und 12 des Gesellschaftsverttrags beschlossen. In den Gesellschaftsvertrag wird in § 2 ein neuer Abs. 3 zur Erweiterung des Gsellschaftszwecks eingefügt: Zweck der Gesellschaft ist auch der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren i.S.d. § 95 SGB V, als fachübergreifende ärztliche geleitete Einrichtungen. Weitere medizinsche Versorgungsformen stehen der Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich zulässig sind. Im neu nummerierten alten § 2 Abs. 3 - nun Abs. 4 - wird bestimmt, dass die Gesellschaft nun auch Zweigniederlassungen errichtet darf. In § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wird die Ladungsfrist für die Einberufung von Gesellschaftsversammlungen auf eine Woche verkürzt. § 12 wird um einen neuen Absatz 7 ergänzt. Danach ist der Aufsichtsrat nicht verpflichtet, den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister zu veröffentlichen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.887.081,19 Euro auf 10.000.000,00 Euro und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 15 (Haushaltsrechtliche Prüfungsrechte) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens), 3 (Gemeinützigkeit), 6 (Organe der Gesellschaft), 7 (Gesellschafterversammlung), 8 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), 9 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), 10 (Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats), 11 (Zuständigkeit des Aufsichtsrats), 12 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), 13 (Direktorium), 14 (Dauer der Gesellschaft), 15 (Jahresabschluss und Lagebericht), 16 (Haushaltsrechtliche Prüfungsrechte), 17 (Kosten für Satzungsänderungen) und 18 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg (übertragender Rechtsträger) hat den Eigenbetrieb "Kreiskrankenhaus Bad Hersfeld" zur Neugründung aus seinem Vermögen ausgegliedert und auf die Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger übertragen (§§ 168, 123, Abs. 3 Nr. 2 UmwG).
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Orthopädie Bad Hersfeld GmbH mit dem Sitz in Bad Hersfeld (Amtsgericht Bad Hersfeld, HRB 2067) verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.09.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 54 - 69 Sonderband
Beschluss Blatt 45 - 50 Sonderband
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 16
Fall 18
Fall 19
Fall 20
Fall 21
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Fall 26
Fall 28
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.