Handelsregister · HRB 7838
Chronologischer Auszug
Kisters AG · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kisters AG b) Aachen c) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Vertrieb und Dienstleistungen aller Art im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere im Bereich Engineering Data Management (EDM), Product Data Management (PDM) der Umweltinformatik und der Ingenieurleistungen für das Bauwesen. Die Gesllschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, sowie andere Unternehmen zu gründen. | 381.242,00 EUR | a) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus meheren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. b) Vorstand: Kisters, Klaus Gottfried - genannt Klaus -, Aachen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, er ist allgemein berechtigt, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Vorstand: Kisters, Hanns, Aachen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, er ist allgemein berechtigt, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Vorstand: Ludwig, Günter, Diplom-Ingenieur, Cottbus, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, er ist allgemein berechtigt, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten abzuschließen. | Einzelprokura Kisters, Bernd, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 22.08.1996 zuletzt geändert am 30.11.2001 b) Aktiengesellschaft infolge Umwandlung der am 22. August 1996 eingetragenen "Ingenieurbüro Kisters GmbH", Aachen (ehemals AG Aachen HRB 6663). Die Gesellschaft hat am 04./09. 11. 1999 einen Beteiligungsvertrag mit der TFG Venture Capital AG & Co. KGaA Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mit dem Sitz in Marl sowie mit der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG mit dem Sitz in Marl abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages sind Entwicklung, Vertrieb und Dienstleistungen aller Art im Bereich der Informationstechnologie, im Bereich Engineering Data Management (EDM), Product Data Management (PDM), der Umweltinformatik und der Ingenieurleistungen für das Bauwesen. Die Beteiligungsgeberinnen erhalten, beginnend mit dem Jahr des Vertragsabschlusses, eine gewinnabhängige Vergütung von 10 % des positiven Jahresergebnisses vor ertragsabhängigen Steuern des Geschäftsjahres, ferner zu Lasten des Jahresergebnisses der Gesellschaft (Beteiligungsnehmerin) eine Vergütung von 7,5 % p.a. ihrer geleisteten Einlagen. Ferner sind sie an bis zu 10 % der stillen Reserven beteiligt. Die Gewinnbeteiligung und Beteiligung an den stillen Reserven darf zusammen auf die tatsächliche Dauer der stillen Beteiligung gerechnet durchschnittlich 3,5 % p.a. des valutierten Betrages nicht übersteigen. Die Hauptversammlung vom 12. 11. 1999 hat dem Vertrag zugestimmt und ferner eine Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01. 11. 2006 durch Ausgabe von bis zu 73.758 neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 73.758,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Gesellschaft hat mit der TFG Venture Capital AG & Co. KG a.A. mit Sitz in Marl am 19. 10. 2001 einen Vertrag über eine typisch Stille Gesellschaft (Teilgewinnabführungsvertrag) abgeschlossen, der durch Vereinbarung vom 15.01.2002 ergänzt wurde. Die Hauptverhandlung hat dem Vertrag durch Beschluss vom 30. 11. 2001 und dem Ergänzungsvertrag durch Beschluss vom 25.02.2002 zugestimmt. Die TFG Venture Capital AG & Co. KG a.A. (TFG) erhält auf die von ihr geleisteten Einlagen von 511.929,00 EUR eine fixe Vergütung von 9 % p.a. Darüber hinaus erhält sie eine variable Vergütung in Form einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 % p.a. des Jahresüberschusses vor Steuern, nach Vorstandsvergütungen und nach Auszahlung der fixen Vergütung, jedoch vor Vorstandstantiemen, Aufwand für Pensionsrückstellungen, Sonderabschreibungen, sonstigen Ertragssteuern sowie ohne Berücksichtigung eines Gewinnvortrages, Verlustvor- oder rücktrags. Die Summe der Vergütung aus Abs. 1 und Abs. 2 ist auf 12 % p.a. der Einlage begrenzt. Sollte in einem Geschäftsjahr nach Vertragsabschluss die Vergütung den höchstmöglichen Satz von 12 % p.a. nicht erreichen, so erhöht sich für die TFG in den Folgejahren der höchstmögliche Satz um den bis dahin nicht gezahlten variablen Vergütungsanteil. Zahlungen auf dieses Nachbezugsrecht werden auf den jeweils zuerst entstandenen Teil angerechnet.An den bestehenden und an den während der Beteiligungsdauer entstehenden stillen Reserven der Gesellschaft ist die TFG nicht beteiligt. Die TFG erhält anstelle einer Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe von 10 % ihrer Einlage. Die Abfindung ist nach Wahl der TFG entweder jährlich mit der fixen Vergütung gem. Abs. 1 oder im Zeitpunkt der Beendigung des Vetrages fällig. Die variable Vergütung gem. Abs. 2 und die Abfindung der stillen Reserven dürfen zusmmen 3 % p.a. des Nennbetrages der stillen Beteiligung, gerechnet auf die Laufzeit des Vertrages 30 % des Nennbetrags, nicht übersteigen. Wenn und soweit die Abfindung der stillen Reserven am Ende der Laufzeit der stillen Beteiligung gezahlt wird, ist zum Zwecke der Berechnung der vorstehenden Höchstvergütung die Vergütung der stillen Reserven in Höhe von 10 % des Nennbetrages der stillen Gesellschaft unter Barwertgesichtspunkten zu berücksichtigen, dass heißt das eine Abzinsung der Vergütung fü die stillen Reserven mit dem in Abs. 1 festgelegten Betrag der fixen Vergütung vorzunehmen ist. Beginnt und/oder endet das Gesellschaftsverhältnis ganz oder teilweise nach Beginn und /oder Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschaft, so wird die Gesamtvergütung einschließlich des variablen Teils zeitanteilig berechnet. Die Mindestvergütung gemäß Abs. 1 beginnt mit der Auszahlung der ersten Tranche pro rata temporis. Sie ist in vier gleichen Raten zum 31. 03., 30. 06, 30. 09. und 31.12 eines jeden Jahres fällig, erstmals zum 31. 03. 2002. Die gewinnabhängige Vergütung ist einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig, spätestens jedoch fünf Monate nach Bilanzstichtag. Kommt es nicht spätestens bis zum 31. 12. 2003 zu einem Börsengang oder einem Verkauf der Gesellschaft, erhöht sich die fixe Vergütung nach Abs. 1 für jedes nachfolgende Jahr um 2 % p.a., bis eine fixe Vergütung von 14 % erreicht ist. Am Verlust der Gesellschaft ist die Einlage der TFG nicht beteiligt. Der bereits bestehende Beteiligungsvertrag vom 04./09. 11. 1999 mit derTFG Venture Capital AG & Co. KG a.A. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und der TFG Technologie Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG ist durch Ergänzungsvereinbarung vom 19. 10. 2001 wie folgt ergänzt: Kommt es nicht spätestens bis zum 31. 12. 2003 zu einem Börsengang oder einem Verkauf der BN, erhöht sich die fixe Vergütung nach Abs. 4 für jedes nachfolgende Jahr um 2 % p. a., bis eine fixe Vegütung von 14 % p. a. erreicht ist. Die Hauptversammlung hat dem Ergänzungsvertrag durch Beschluss vom 30. 11. 2001 zugestimmt. | a) 20.06.2002 Aissati b) Tag der ersten Eintragung: 28.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.06.2002. Beschluss Bl. 46 ff, 206 ff SoBd, Teilgewinnabführungsver träge Bl. 212 ff SoBd. |
| 2 | b) Aus computertechnischen Gründen nochmals eingetragen: Die Gesellschaft hat mit der TFG Venture Capital AG & Co. KG a.A. mit Sitz in Marl am 19. 10. 2001 einen Vertrag über eine typisch Stille Gesellschaft (Teilgewinnabführungsvertrag) abgeschlossen, der durch Vereinbarung vom 15.01.2002 ergänzt wurde. Die Hauptverhandlung hat dem Vertrag durch Beschluss vom 30. 11. 2001 und dem Ergänzungsvertrag durch Beschluss vom 25.02.2002 zugestimmt. Die TFG Venture Capital AG & Co. KG a.A. (TFG) erhält auf die von ihr geleisteten Einlagen von 511.929,00 EUR eine fixe Vergütung von 9 % p.a. Darüber hinaus erhält sie eine variable Vergütung in Form einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 % p.a. des Jahresüberschusses vor Steuern, nach Vorstandsvergütungen und nach Auszahlung der fixen Vergütung, jedoch vor Vorstandstantiemen, Aufwand für Pensionsrückstellungen, Sonderabschreibungen, sonstigen Ertragssteuern sowie ohne Berücksichtigung eines Gewinnvortrages, Verlustvor- oder rücktrags. Die Summe der Vergütung aus Abs. 1 und Abs. 2 ist auf 12 % p.a. der Einlage begrenzt. Sollte in einem Geschäftsjahr nach Vertragsabschluss die Vergütung den höchstmöglichen Satz von 12 % p.a. nicht erreichen, so erhöht sich für die TFG in den Folgejahren der höchstmögliche Satz um den bis dahin nicht gezahlten variablen Vergütungsanteil. Zahlungen auf dieses Nachbezugsrecht werden auf den jeweils zuerst entstandenen Teil angerechnet.An den bestehenden und an den während der Beteiligungsdauer entstehenden stillen Reserven der Gesellschaft ist die TFG nicht beteiligt. Die TFG erhält anstelle einer Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe von 10 % ihrer Einlage. Die Abfindung ist nach Wahl der TFG entweder jährlich mit der fixen Vergütung gem. Abs. 1 oder im Zeitpunkt der Beendigung des Vetrages fällig. Die variable Vergütung gem. Abs. 2 und die Abfindung der stillen Reserven dürfen zusmmen 3 % p.a. des Nennbetrages der stillen Beteiligung, gerechnet auf die Laufzeit des Vertrages 30 % des Nennbetrags, nicht übersteigen. Wenn und soweit die Abfindung der stillen Reserven am Ende der Laufzeit der stillen Beteiligung gezahlt wird, ist zum Zwecke der Berechnung der vorstehenden Höchstvergütung die Vergütung der stillen Reserven in Höhe von 10 % des Nennbetrages der stillen Gesellschaft unter Barwertgesichtspunkten zu berücksichtigen, dass heißt das eine Abzinsung der Vergütung fü die stillen Reserven mit dem in Abs. 1 festgelegten Betrag der fixen Vergütung vorzunehmen ist. Beginnt und/oder endet das Gesellschaftsverhältnis ganz oder teilweise nach Beginn und /oder Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschaft, so wird die Gesamtvergütung einschließlich des variablen Teils zeitanteilig berechnet. Die Mindestvergütung gemäß Abs. 1 beginnt mit der Auszahlung der ersten Tranche pro rata temporis. Sie ist in vier gleichen Raten zum 31. 03., 30. 06, 30. 09. und 31.12 eines jeden Jahres fällig, erstmals zum 31. 03. 2002. Die gewinnabhängige Vergütung ist einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig, spätestens jedoch fünf Monate nach Bilanzstichtag. Kommt es nicht spätestens bis zum 31. 12. 2003 zu einem Börsengang oder einem Verkauf der Gesellschaft, erhöht sich die fixe Vergütung nach Abs. 1 für jedes nachfolgende Jahr um 2 % p.a., bis eine fixe Vergütung von 14 % erreicht ist. Am Verlust der Gesellschaft ist die Einlage der TFG nicht beteiligt. Mit einem zweiten Ergänzungsvertrag, der von der TFG Venture Capital AG & Co. KG a.A. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, Frankfurt, und TFG Technologie Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG, Marl, am 28. Juni 2003 unterzeichnet wurde, ist der bereits bestehende Beteiligungsvertrag vom 04./ 09.11.1999 erneut abgeändert. Der erste Ergänzungsvertrag vom 19.10.2001 ist damit gegenstandslos. Die Hauptversammlung hat dem zweiten Ergänzungsvertrag durch Beschluss vom 18.06.2003 zugestimmt. | a) 17.07.2003 Rüntz b) Ges.Beschl.Bl. 277 ff SoBd. 2. Ergänzungsvertrag Blatt 302 ff Sonderband Beschluss Blatt 278 ff Sonderband | ||||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 18.06.2004 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Namensaktien, Aktienurkunden, Form- und Übertragung der Aktien) beschlossen. | a) 28.06.2004 Dr. Dallemand-Purrer b) Beschl. B. 371 ff SoBd. Satzung Bl. 386 ff SoBd. | ||||
| 4 | 382.842,00 EUR | b) Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist durch den Beschluß des Vorstandes vom 19.11.2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26.11.2004 das Grundkapital um 1.600,00 EUR auf 382.842,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.11.2004 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapital) und § 5 (Namensaktien, Aktienurkunden, Form- und Übertragung der Aktien) geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01. November 2006 durch Ausgabe von bis zu 72.158 neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 72.158,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluß des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. | a) 14.12.2004 Hermanns b) Beschluss Bl. 4 SoBd. Satzung Bl. 10 ff SoBd. | |||
| 5 | a) Die Hauptversammlung vom 14.06.2006 hat die Änderung der Satzung in § 14 Abs. 3 (Einberufung der Hauptversammlung), § 16 Abs. 2 (Vorsitz in der Hauptversammlung), § 3 Abs. 3 (Bekanntmachungen) und § 4 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. November 2009 durch Ausgabe von bis zu 72.158 neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 72.158,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. | a) 15.08.2006 Hermanns b) Beschluss Bl. 88 ff SoBd. III Satzung Bl. 115 ff. SoBd. III | ||||
| 6 | 385.070,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 14.06.2006 (eingetragen am 15.08.2006) erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist durch den Beschluss des Vorstandes vom 27.10.2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 07.11.2006 das Grundkapital um 2.228,00 EUR auf 385.070,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.11.2006 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 5 (Namensaktien, Aktienurkunden, Formund Übertragung der Aktien) geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01. November 2009 durch Ausgabe von bis zu 69.930 neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 69.930,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. | a) 01.12.2006 Hermanns b) Vorstands-Beschluss Bl. 192 SoBd. AR-Beschluss Bl. 193 So.Bd. Satzung Bl. 198 ff SoBd. | |||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Ludwig, Günter, Diplom-Ingenieur, Cottbus, *XX.XX.XXXX | a) 21.03.2007 Küppers | ||||
| 8 | b) Der mit der TFG Venture Capital AG & Co. KG aA Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG am 04./09.11.1999 abgeschlossene Beteiligungsvertrag ist durch Kündigung vom 09.08.2007 zum 31.08.2007 beendet. Der mit der TFG Venture Capital AG & Co. KG aA Unternehmensbeteiligungsgesellschaft geschlossene Vertrag über eine typisch stille Gesellschaft (Teilgewinnabführungsvertrag) vom 19.10.2001, ergänzt durch Vereinbarung vom 15.01.2002, ist durch Kündigung vom 09.08.2007 zum 31.08.2007 beendet. | a) 04.09.2007 Hermanns | ||||
| 9 | 2.695.490,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 27.08.2007 hat die Änderung des § 4 der Satzung (Grundkapital) und mit ihr die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln von EUR 385.070,00 um EUR 2.310.420,00 auf EUR 2.695.490,00 beschlossen. | a) 10.09.2007 Hermanns | |||
| 10 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Vertrieb und Dienstleistungen aller Art im Bereich der Informationstechnologie und der Messtechnik, insbesondere im Bereich Ressourcenmanagement, Leitsystemtechnik, der Umweltinformatik und der grafischen Datenverarbeitung und der Ingenieurleistungen und alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte | a) Die Hauptversammlung vom 30.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals (§ 4 Abs. 3 der Satzung) und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (neuer § 4 Abs. 3 der Satzung) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2012 durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 600.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Weiterhin wurde eine Änderung der Satzung in § 5 (Namensaktien, Aktienurkunden, Form- und Übertragung der Aktien), in § 6 (Zusammensetzung und Amtsdauer), in § 8 (Geschäftsführung), in § 9 (Zusammensetzung und Amtsdauer), in § 12 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates), in § 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), in § 17 (Beschlussfassung in der Hauptversammlung) und in § 21 (Vertragslücken, Nichtigkeit) beschlossen | a) 21.07.2008 Schilling | |||
| 11 | b) Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Charlottenburger Allee 5, 52068 Aachen | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2010 mit der excim GmbH mit Sitz in Meiningen (Amtsgericht Jena, HRB 306495) verschmolzen. | a) 03.05.2010 Rößeler | |||
| 12 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2010 mit der SAE Software GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim; HRB 103347) verschmolzen. | a) 05.05.2010 Rößeler | ||||
| 13 | a) Die Hauptversammlung vom 15.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Eintragung des Grundkapitals) und mit ihr die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2012/I) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.06.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2016 gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 600.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). | a) 06.08.2012 Rößeler | ||||
| 14 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Pascalstraße 8+10, 52076 Aachen | a) 24.06.2014 Schophoven-Schmitt | ||||
| 15 | a) Die Hauptversammlung vom 17.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Eintragung des Grundkapitals) und mit ihr die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012/I und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2016/I) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.06.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2020 gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 600.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). | a) 30.08.2016 Rößeler | ||||
| 16 | a) Berichtigung von Amts wegen der im Zuge der Migration am 20.06.2002 übernommenen Daten: Satzung vom 30.09.1999, zum Zeitpunkt der Migration zuletzt geändert am 30.11.2001 | a) 09.03.2020 Rößeler | ||||
| 17 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2020 mit der DACHS GmbH Informations- und Kommunikationstechnologie mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 6296) verschmolzen. | a) 30.04.2020 Rößeler | ||||
| 18 | a) Die Hauptversammlung vom 18.08.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Eintragung des Grundkapitals) und mit ihr die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2016 I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 I beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2024 gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 600.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020 I) | a) 03.09.2020 Rößeler | ||||
| 19 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2024 mit der EUS GmbH mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HRB 5943) verschmolzen. | a) 27.05.2024 Rößeler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.