der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere Immobilien- und Industriebeteiligungen, sowie die Verwaltung dieser eigenen Beteiligungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Eduard Luckas
Köln
Vorstand
Matthias Jochem
Wipperfürth
Vorstand
Matthias Mersmann
Stolberg
Vorstand
Jianlong Shen
Beijing
Prokurist(in)
Daniela Mertes
Köln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.06.1911, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2001 geändert.
Die Hauptversammlung vom 29.08.2001 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Gottmadingen (bisher Amtsgericht Singen/Hohentwiel, HRB 29) nach Köln beschlossen.
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.08.2001 ist die Satzung insgesamt neugefaßt.
Aufgrund der am 29.08.2001 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25.11.2002 beschlossen, das Grundkapital um EUR 1.073.828 auf EUR 22.500.000 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in §§ 3 und 5.
Ferner hat die Hauptversammlung am 28.05.2003 die Neufassung der Satzung beschlossen. Im Einzelnen wurden geändert: § 3 (Grundkapital), § 4 (bedingtes Kapital), § 8 (Geschäftsordnung des Vorstand), § 10 (Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung, § 12 Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 14 (ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung), § 15 (Einberufung der Hauptversammlung), § 16 Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung), § 18 (Stimmrecht und Beschlußfassung), § 19 (Gewinnermittlung und Gewinnverwendung) und § 21( Bekanntmachungen).
Die Hauptversammlung vom 29.09.2004 hat
eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma,
§ 3 (Grundkapital),
§ 5 (Genehmigtes Kapital),
§ 10 (Aufsichtsrat/Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung),
§ 15 (Einberufung der Hauptversammlung),
§ 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung)
und
§ 21 (Bekanntmachungen)
beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 29.09.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 866.488,00 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.10.2004 sind
§ 3 (Grundkapital)
und § 5 (Genehmigtes Kapital)
neu gefaßt.
Die Hauptversammlung vom 01.06.2005 hat die Änderung der Satzung in
§ 15 (Einberufung der Hauptversammlung),
§ 16 ( Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung)
und § 17 (Versammlungsleitung)
beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 29.09.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 3.454.120,00 EUR auf 33.142.552,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22./29.08.2006 ist die Satzung entsprechend geändert in § 3 und § 5 (genehmigtes Kapital).
Die Hauptversammlung vom 13.11.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Weiterhin ist § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 29.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 04.06.2009 hat beschlossen, § 18 Abs. 5 (Stimmrecht und Beschlussfassung) der Satzung aufzuheben.
Die Hauptversammlung vom 26.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.03.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Ferner hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital), § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 15 (Einberufung der Hauptversammlung), § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung) beschlossen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.03.2010 ist ein neues genehmigtes Kapital geschaffen worden und § 5 der Satzung entsprechend geändert.
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 23.03.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist mit Beschluss des Vorstandes vom 21.12.2010 die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 16.571.276,00 auf bis zu EUR 49.713.828,00 beschlossen worden. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von EUR 16.561.021 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.02.2011 sind § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 beschlossen, ferner wurde § 18 Abs. 4 der Satzung aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 28.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Der Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung) sowie in § 13 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Der Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Hauptversammlung vom 29. August 2001 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals bis zu 6.391.148,-- EURO und die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 4 Abs. 3 (bedingtes Kapital) beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrats in der Zeit vom 23.03.2010 bis einschließlich zum 22.03.2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 10.255,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 10.255 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie sonstigen Vermögensgegenständen, - für Spitzenbeträge, - soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.
Freitext
Satzung Blatt 376 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 24.10.1911
Genehmigtes Kapital in Spalte 6 b) zur Eintragung lfd. Nr. 1 hinsichtlich des Jahres von Amts wegen berichtigt eingetragen.
Beschluß Bl. 241 f. Sdb.
Beschl. Bl. 522 ff. Sdb.
Beschluss Blatt 552 Sonderband
Beschluss Bl. 571 ff
Lfd. Nr. 11, Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigt
Eintragung Nr. 41, Spalte 6 a) gerötet, Änderung des § 10 erneut eingetragen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2011 ist insoweit nichtig, als er die Änderung zu § 13 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) betrifft (Anerkenntnisurteil Landgericht Köln vom 09.09.2011, AZ: 82 O 87/11).
Bedingtes Kapital
Aufgrund der am 29.08.2001 von der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 6.391,148 Euro und aufgrund des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft vom 25.11.2002 zur Ausgabe von 3.160.972 Stückstammaktien der Gesellschaft sind in dem am 31. Dezember 2002 abgelaufenen Geschäftsjahr 3.160.972 neue Stückstammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von 6.321.944 Euro ausgegeben worden; das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 28.821.944 Euro.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.