Handelsregister · HRB 36688
Chronologischer Auszug
KHD Humboldt Wedag International AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) FAHR Beteiligungen AG b) Köln c) der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere Immobilien- und Industriebeteiligungen, sowie die Verwaltung dieser eigenen Beteiligungen | 15.000.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Heinen, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Zimmermann, Johann Georg, Niederkassel, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Braun, Bernhard, Köln Schweinshaupt, Klaus-Jürgen, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 16.06.1911, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2001 geändert. Die Hauptversammlung vom 29.08.2001 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Gottmadingen (bisher Amtsgericht Singen/Hohentwiel, HRB 29) nach Köln beschlossen. b) Zwischen der Klöckner-Humboldt-Deutz Aktiengesellschaft in Köln einerseits und der Maschinenfabrik Fahr Aktiengesellschaft Gottmadingen andererseits besteht ein Betriebsüberlassungsvertrag gemäß § 292 Absatz 1 Ziffer 3 Aktiengesetz. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.08.2001 ist die Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 29. August 2005 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 7.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.750.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - um Spitzenbeträge auszugleichen; - um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; - soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sicher stellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird; - soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; oder - soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 185 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Die Hauptversammlung vom 29. August 2001 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals bis zu 6.391.148,-- EURO und die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 4 Abs. 3 (bedingtes Kapital) beschlossen. | a) 12.12.2001 Dr. Pruskowski b) Satzung Blatt 376 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 24.10.1911 |
| 2 | Prokura erloschen: Braun, Bernhard, Köln | a) 27.12.2001 Großkelwing | ||||
| 3 | b) Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.08.2001 ist die Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 29. August 2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 7.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.750.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - um Spitzenbeträge auszugleichen; - um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; - soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sicher stellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird; - soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; oder - soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 185 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. | a) 21.01.2002 Großkelwing b) Genehmigtes Kapital in Spalte 6 b) zur Eintragung lfd. Nr. 1 hinsichtlich des Jahres von Amts wegen berichtigt eingetragen. | ||||
| 4 | 16.380.000,00 EUR | b) Aufgrund der am 29.08.2001 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 17.12.2001 beschlossen, das Grundkapital um EUR 1.380.00,00 auf EUR 16.380.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 3. | a) 21.01.2002 Großkelwing | |||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dircks, Jürgen G., Köln, *XX.XX.XXXX | a) Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.08.2001 ist die Satzung insgesamt neugefaßt. | a) 14.02.2002 Großkelwing | |||
| 6 | b) Der mit der Deutz AG in Köln (AG Köln, HRB 281) geschlossene Betriebsüberlassungsvertrag ist zum 31.12.2001 aufgehoben. | a) 25.02.2002 Bergmann b) Beschluß Bl. 241 f. Sdb. | ||||
| 7 | 21.426.172,00 EUR | b) Aufgrund der am 29.08.2001 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25.11.2002 beschlossen, das Grundkapital um EURO 5.046.172,00 auf EURO 21.426.172,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in §§ 3 und 5. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.08.2001 ist die Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 29. August 2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.073.828,00 durch Ausgabe von bis zu 536.914 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - um Spitzenbeträge auszugleichen; - um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; - soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sicher stellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird; - soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; oder - soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 185 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. | a) 11.12.2002 Zieler | |||
| 8 | 22.500.000,00 EUR | a) Aufgrund der am 29.08.2001 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25.11.2002 beschlossen, das Grundkapital um EUR 1.073.828 auf EUR 22.500.000 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in §§ 3 und 5. b) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 29. August 2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 0 durch Ausgabe von bis zu 0 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - um Spitzenbeträge auszugleichen; - um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandelschuldverschreibungen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; - soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sicher stellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird; - soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage erfolgt; oder - soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 185 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. | a) 20.12.2002 Breuer b) Beschl. Bl. 522 ff. Sdb. | |||
| 9 | 28.821.944,00 EUR | b) Aufgrund der am 29.08.2001 von der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 6.391,148 Euro und aufgrund des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft vom 25.11.2002 zur Ausgabe von 3.160.972 Stückstammaktien der Gesellschaft sind in dem am 31. Dezember 2002 abgelaufenen Geschäftsjahr 3.160.972 neue Stückstammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von 6.321.944 Euro ausgegeben worden; das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 28.821.944 Euro. | a) 23.01.2003 Maintzer b) Beschluss Blatt 552 Sonderband | |||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Weinandy, Manfred, Mettmann, *XX.XX.XXXX | a) 05.03.2003 Großkelwing | ||||
| 11 | a) Ferner hat die Hauptversammlung am 28.05.2003 die Neufassung der Satzung beschlossen. Im Einzelnen wurden geändert: § 3 (Grundkapital), § 4 (bedingtes Kapital), § 8 (Geschäftsordnung des Vorstand), § 10 (Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung, § 12 Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 14 (ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung), § 15 (Einberufung der Hauptversammlung), § 16 Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung), § 18 (Stimmrecht und Beschlußfassung), § 19 (Gewinnermittlung und Gewinnverwendung) und § 21( Bekanntmachungen). b) Die Hauptversammlung vom 28.05.2003 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 29.08.2006 Jahren vom Tage dieser Eintragung an das Grundkapital bis zu einem Betrage von höchstens 2.500.000,- - EUR zu erhöhen. | a) 18.06.2003 Allmer b) Beschluss Bl. 571 ff | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Zimmermann, Johann Georg, Niederkassel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Carrarini, Kilian, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX | a) 25.07.2003 Großkelwing | ||||
| 13 | b) Bestellt als Vorstand: Schweinshaupt, Klaus-Jürgen, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Schweinshaupt, Klaus-Jürgen, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 29.07.2003 Großkelwing | |||
| 14 | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Heinen, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 08.12.2003 Großkelwing | ||||
| 15 | b) Die Hauptversammlung vom 28.05.2003 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 28.05.2004 das Grundkapital bis zu einem Betrage von höchstens 2.500.000,-- EUR zu erhöhen. | a) 27.04.2004 Wellems b) Lfd. Nr. 11, Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigt | ||||
| 16 | b) Nicht mehr Vorstand: Heinen, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 07.05.2004 Raschke | ||||
| 17 | Prokura erloschen: Dircks, Jürgen G., Köln, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Lenhartz, Hans-Rudolf, Braunschweig, *XX.XX.XXXX | a) 28.09.2004 Raschke | ||||
| 18 | a) MFC Industrial Holdings AG | a) Die Hauptversammlung vom 29.09.2004 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma, § 3 (Grundkapital), § 5 (Genehmigtes Kapital), § 10 (Aufsichtsrat/Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung), § 15 (Einberufung der Hauptversammlung), § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung) und § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.09.2004 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 31.05. 2009 ein- oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 14.400.000 durch Ausgabe von bis zu 7.200.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 15.10.2004 Wellems b) Beschluss Bl. 745 ff. Sdb. | |||
| 19 | 29.688.432,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 29.09.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 866.488,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.10.2004 sind § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) neu gefaßt. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 31.05. 2009 ein- oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 13.533.512,00 durch Ausgabe von bis zu 6.766.756 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 10.12.2004 Wellems b) Beschl. Bl.868 ff. Sdb | |||
| 20 | b) Nicht mehr Vorstand: Carrarini, Kilian, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hertweck, Manuel, Berlin, *XX.XX.XXXX | a) 15.06.2005 Raschke | ||||
| 21 | a) Die Hauptversammlung vom 01.06.2005 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Einberufung der Hauptversammlung), § 16 ( Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) und § 17 (Versammlungsleitung) beschlossen. | a) 30.11.2005 Maintzer b) Satzung Bl. 990ff Sonderband Beschluß Bl. 967ff Sonderband | ||||
| 22 | 33.142.552,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 29.09.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 3.454.120,00 EUR auf 33.142.552,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22./29.08.2006 ist die Satzung entsprechend geändert in § 3 und § 5 (genehmigtes Kapital). b) Das Genehmigte Kapital beträgt noch 10.079.392,00 EUR. | a) 10.11.2006 Schütte-Müller b) Beschl. Bl. 1020 ff Sdb., Satzung Bl. 1033 ff Sdb. | |||
| 23 | b) Nicht mehr Vorstand: Hertweck, Manuel, Berlin, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Smith, Michael, Hong Kong/China, *XX.XX.XXXX | a) 17.11.2006 Raschke | ||||
| 24 | a) KHD Humboldt Wedag International (Deutschland) AG | a) Die Hauptversammlung vom 13.11.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiterhin ist § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) der Satzung geändert. | a) 20.11.2006 Maintzer b) Beschl. Bl. 1072 ff. Sdb. | |||
| 25 | b) Nicht mehr Vorstand: Schweinshaupt, Klaus-Jürgen, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 08.03.2007 Raschke | ||||
| 26 | b) Bestellt als Vorstand: Werlé, Régis, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.03.2007 Raschke | ||||
| 27 | a) Die Hauptversammlung vom 29.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen. | a) 07.09.2007 Engeland | ||||
| 28 | b) Bestellt als Vorstand: Ahluwalia, Harinder Singh, Haryana/Indien, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2007 Raschke | ||||
| 29 | b) Nicht mehr Vorstand: Werlé, Régis, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2007 Raschke | ||||
| 30 | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. | a) 29.09.2008 Maintzer b) Lfd. Nr. 1, Spalte 4 a) von Amts wegen ergänzt | ||||
| 31 | b) Bestellt als Vorstand: Hartslief, Alan, Irvington/USA, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Ahluwalia, Harinder Singh, Haryana/Indien, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Smith, Michael, Hong Kong/China, *XX.XX.XXXX | a) 02.10.2008 Raschke | ||||
| 32 | b) Geschäftsanschrift: Colonia-Allee 3, 51067 Köln | b) Bestellt als Vorstand: Salo, Jouni Olavi, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX | a) 25.02.2009 Drewke | |||
| 33 | a) Die Hauptversammlung vom 04.06.2009 hat beschlossen, § 18 Abs. 5 (Stimmrecht und Beschlussfassung) der Satzung aufzuheben. | a) 22.06.2009 Dohnke | ||||
| 34 | a) Die Hauptversammlung vom 26.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen. | a) 16.12.2009 Dohnke | ||||
| 35 | a) KHD Humboldt Wedag International AG | a) Die Hauptversammlung vom 23.03.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital), § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 15 (Einberufung der Hauptversammlung), § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung) beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.03.2010 ist ein neues genehmigtes Kapital geschaffen worden und § 5 der Satzung entsprechend geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrats in der Zeit vom 23.03.2010 bis einschließlich zum 22.03.2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 16.571.276,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu EUR 16.571.276,00 - neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie sonstigen Vermögensgegenständen, - für Spitzenbeträge, - soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. | a) 25.03.2010 Dohnke | |||
| 36 | b) Bestellt als Vorstand: Weinandy, Manfred, Mettmann, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Weinandy, Manfred, Mettmann, *XX.XX.XXXX | a) 06.04.2010 Großkelwing | |||
| 37 | b) Nicht mehr Vorstand: Hartslief, Alan, Irvington/USA, *XX.XX.XXXX | a) 16.07.2010 Großkelwing | ||||
| 38 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Quellmalz, Ralph, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2011 Großkelwing | ||||
| 39 | 49.703.573,00 EUR | a) Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 23.03.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist mit Beschluss des Vorstandes vom 21.12.2010 die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 16.571.276,00 auf bis zu EUR 49.713.828,00 beschlossen worden. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von EUR 16.561.021 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.02.2011 sind § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrats in der Zeit vom 23.03.2010 bis einschließlich zum 22.03.2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 10.255,00 gegen Barund/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 10.255 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie sonstigen Vermögensgegenständen, - für Spitzenbeträge, - soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. | a) 16.02.2011 Dohnke | |||
| 40 | b) Bestellt als Vorstand: Zhu, Yizhen "Mario", Köln, *XX.XX.XXXX | a) 22.06.2011 Risch | ||||
| 41 | a) Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 10(Aufsichtsrat) und 13(Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. | a) 22.06.2011 Dohnke | ||||
| 42 | Prokura erloschen: Lenhartz, Hans-Rudolf, Braunschweig, *XX.XX.XXXX | a) 13.09.2011 Risch | ||||
| 43 | b) Nicht mehr Vorstand: Weinandy, Manfred, Mettmann, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Ringberg, Philip, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 25.10.2011 Kutz | |||
| 44 | a) Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 27.10.2011 Dohnke b) Eintragung Nr. 41, Spalte 6 a) gerötet, Änderung des § 10 erneut eingetragen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2011 ist insoweit nichtig, als er die Änderung zu § 13 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) betrifft (Anerkenntnisurteil Landgericht Köln vom 09.09.2011, AZ: 82 O 87/11). | ||||
| 45 | b) Bestellt als Vorstand: Quellmalz, Ralph, Köln, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Quellmalz, Ralph, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2013 Großbach | |||
| 46 | a) Die Hauptversammlung vom 27.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 beschlossen, ferner wurde § 18 Abs. 4 der Satzung aufgehoben. | a) 16.06.2014 Schumacher | ||||
| 47 | b) Bestellt als Vorstand: Uttelbach, Daniel, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 30.12.2014 Haase | ||||
| 48 | b) Nicht mehr Vorstand: Quellmalz, Ralph, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Luckas, Jürgen Eduard, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 30.04.2015 Raschke | ||||
| 49 | b) Nicht mehr Vorstand: Salo, Jouni Olavi, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Cnossen, Johan, Zoeterwoude / Niederlande, *XX.XX.XXXX | a) 11.05.2015 Großkelwing | ||||
| 50 | a) Die Hauptversammlung vom 28.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Der Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung) sowie in § 13 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. | a) 15.06.2015 Stalberg | ||||
| 51 | b) Bestellt als Vorstand: Xing, Tao, Chaoyang District, Peking / China, *XX.XX.XXXX | a) 24.03.2016 Großkelwing | ||||
| 52 | b) Nicht mehr Vorstand: Cnossen, Johan, Zoeterwoude / Niederlande, *XX.XX.XXXX | a) 14.10.2016 Großkelwing | ||||
| 53 | b) Bestellt als Vorstand: Keune, Gerold, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX | a) 02.11.2016 Großkelwing | ||||
| 54 | b) Nicht mehr Vorstand: Uttelbach, Daniel, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 21.03.2017 Großkelwing | ||||
| 55 | b) Nicht mehr Vorstand: Xing, Tao, Chaoyang District, Peking / China, *XX.XX.XXXX | a) 21.03.2017 Großkelwing | ||||
| 56 | a) Die Hauptversammlung vom 23.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Der Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung) beschlossen. | a) 07.06.2017 Stalberg | ||||
| 57 | a) Die Hauptversammlung vom 23.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. | a) 09.06.2017 Stalberg | ||||
| 58 | b) Nicht mehr Vorstand: Zhu, Yizhen "Mario", Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Xie, Dian, Peking / China, *XX.XX.XXXX | a) 04.09.2017 Raschke | ||||
| 59 | Prokura erloschen: Ringberg, Philip, Köln, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Heiles, Gero, Nörvenich, *XX.XX.XXXX | a) 30.10.2017 Großkelwing | ||||
| 60 | b) Nicht mehr Vorstand: Keune, Gerold, Enkenbach-Alsenborn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Xing, Tao, Peking / China, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Zhu, Yizhen, Peking / China, *XX.XX.XXXX | a) 21.12.2018 Großkelwing | ||||
| 61 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Jochem, Matthias, Wipperfürth, *XX.XX.XXXX | a) 18.06.2019 Engeland | ||||
| 62 | b) Nicht mehr Vorstand: Xie, Dian, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 21.11.2019 Gerhards | ||||
| 63 | b) Bestellt als Vorstand: Mersmann, Matthias, Stolberg, *XX.XX.XXXX | a) 20.03.2020 Schmied | ||||
| 64 | Prokura erloschen: Dr. Heiles, Gero, Nörvenich, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Otto, Christian, Gladbeck, *XX.XX.XXXX | a) 05.08.2020 Gleissner | ||||
| 65 | b) Nicht mehr Vorstand: Zhu, Yizhen, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 26.11.2020 Gleissner | ||||
| 66 | a) Die Hauptversammlung vom 20.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) beschlossen. | a) 22.06.2021 Asmussen | ||||
| 67 | b) Bestellt als Vorstand: Shen, Jianlong, Beijing / China, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Mertes, Daniela, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 30.08.2021 Großkelwing | |||
| 68 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Von-der-Wettern-Straße 4 a, 51149 Köln | a) 28.04.2022 Barth | ||||
| 69 | a) Die Hauptversammlung vom 27.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen. | a) 17.06.2022 Asmussen | ||||
| 70 | b) Nicht mehr Vorstand: Xing, Tao, Peking / China, *XX.XX.XXXX | a) 14.02.2024 Stegemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.