Handelsregister · HRB 36688

Chronologischer Auszug

KHD Humboldt Wedag International AG · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FAHR Beteiligungen AG

b)
Köln

c)
der Erwerb und die Veräußerung von
Beteiligungen an Kapital- und
Personengesellschaften, insbesondere
Immobilien- und Industriebeteiligungen,
sowie die Verwaltung dieser eigenen
Beteiligungen
15.000.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Heinen, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Vorstand:
Zimmermann, Johann Georg, Niederkassel,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Braun, Bernhard, Köln
Schweinshaupt, Klaus-Jürgen, Bergisch
Gladbach, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 16.06.1911, mehrfach zuletzt durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 29.08.2001 geändert.
Die Hauptversammlung vom 29.08.2001 hat die Änderung der
Satzung in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von
Gottmadingen (bisher Amtsgericht Singen/Hohentwiel, HRB
29) nach Köln beschlossen.

b)
Zwischen der Klöckner-Humboldt-Deutz Aktiengesellschaft in
Köln einerseits und der Maschinenfabrik Fahr
Aktiengesellschaft Gottmadingen andererseits besteht ein
Betriebsüberlassungsvertrag gemäß § 292 Absatz 1 Ziffer 3
Aktiengesetz.
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.08.2001 ist
die Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 2 (genehmigtes
Kapital) geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis
zum 29. August 2005 das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um
bis zu insgesamt EUR 7.500.000,00 durch Ausgabe von bis
zu 3.750.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes
Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte
und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist
ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen: - um Spitzenbeträge auszugleichen; - um den
Inhabern von Optionsscheinen bzw.
Wandelschuldverschreibungen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach
Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in
Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien
zeichnet und sicher stellt, dass den Aktionären ein mittelbares
Bezugsrecht eingeräumt wird; - soweit die Kapitalerhöhung
zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von
Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder
von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage
erfolgt; oder - soweit der auf die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am
Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und
2, 185 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.
Die Hauptversammlung vom 29. August 2001 hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals bis zu 6.391.148,-- EURO und
die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 4
Abs. 3 (bedingtes Kapital) beschlossen.
a)
12.12.2001
Dr. Pruskowski

b)
Satzung Blatt 376 ff.
Sonderband
Tag der ersten
Eintragung:
24.10.1911
2Prokura erloschen:
Braun, Bernhard, Köln
a)
27.12.2001
Großkelwing
3b)
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.08.2001 ist
die Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 2 (genehmigtes
Kapital) geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis
zum 29. August 2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um
bis zu insgesamt EUR 7.500.000,00 durch Ausgabe von bis
zu 3.750.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes
Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte
und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist
ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen: - um Spitzenbeträge auszugleichen; - um den
Inhabern von Optionsscheinen bzw.
Wandelschuldverschreibungen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach
Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in
Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien
zeichnet und sicher stellt, dass den Aktionären ein mittelbares
Bezugsrecht eingeräumt wird; - soweit die Kapitalerhöhung
zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von
Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder
von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage
erfolgt; oder - soweit der auf die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am
Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und
2, 185 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.
a)
21.01.2002
Großkelwing

b)
Genehmigtes Kapital in
Spalte 6 b) zur
Eintragung lfd. Nr. 1
hinsichtlich des Jahres
von Amts wegen
berichtigt eingetragen.
416.380.000,00
EUR
b)
Aufgrund der am 29.08.2001 erteilten Ermächtigung hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 17.12.2001
beschlossen, das Grundkapital um EUR 1.380.00,00 auf EUR
16.380.000,00 zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Satzung ist entsprechend geändert in § 3.
a)
21.01.2002
Großkelwing
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Dircks, Jürgen G., Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.08.2001 ist
die Satzung insgesamt neugefaßt.
a)
14.02.2002
Großkelwing
6b)
Der mit der Deutz AG in Köln (AG Köln, HRB 281)
geschlossene Betriebsüberlassungsvertrag ist zum
31.12.2001 aufgehoben.
a)
25.02.2002
Bergmann

b)
Beschluß Bl. 241 f. Sdb.
721.426.172,00
EUR
b)
Aufgrund der am 29.08.2001 erteilten Ermächtigung hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25.11.2002
beschlossen, das Grundkapital um EURO 5.046.172,00 auf
EURO 21.426.172,00 zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Satzung ist entsprechend geändert in §§ 3 und 5.
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29.08.2001 ist
die Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 2 (genehmigtes
Kapital) geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis
zum 29. August 2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um
bis zu insgesamt EUR 1.073.828,00 durch Ausgabe von bis
zu 536.914 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes
Kapital). Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte
und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist
ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen: - um Spitzenbeträge auszugleichen; - um den
Inhabern von Optionsscheinen bzw.
Wandelschuldverschreibungen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach
Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in
Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien
zeichnet und sicher stellt, dass den Aktionären ein mittelbares
Bezugsrecht eingeräumt wird; - soweit die Kapitalerhöhung
zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von
Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder
von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage
erfolgt; oder - soweit der auf die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am
Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und
2, 185 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.
a)
11.12.2002
Zieler
822.500.000,00
EUR
a)
Aufgrund der am 29.08.2001 erteilten Ermächtigung hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 25.11.2002
beschlossen, das Grundkapital um EUR 1.073.828 auf EUR
22.500.000 zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Satzung ist entsprechend geändert in §§ 3 und 5.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 29. August
2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt
EUR 0 durch Ausgabe von bis zu 0 neuer, auf den Inhaber
lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu
erhöhen (genehmigtes Kapital). Über den weiteren Inhalt der
jeweiligen Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
in folgenden Fällen auszuschließen: - um Spitzenbeträge
auszugleichen; - um den Inhabern von Optionsscheinen bzw.
Wandelschuldverschreibungen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach
Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in
Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien
zeichnet und sicher stellt, dass den Aktionären ein mittelbares
Bezugsrecht eingeräumt wird; - soweit die Kapitalerhöhung
zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von
Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder
von sonstigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sacheinlage
erfolgt; oder - soweit der auf die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am
Grundkapital insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und
2, 185 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.
a)
20.12.2002
Breuer

b)
Beschl. Bl. 522 ff. Sdb.
928.821.944,00
EUR
b)
Aufgrund der am 29.08.2001 von der Hauptversammlung der
Gesellschaft beschlossenen bedingten Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 6.391,148 Euro und
aufgrund des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft
vom 25.11.2002 zur Ausgabe von 3.160.972
Stückstammaktien der Gesellschaft sind in dem am 31.
Dezember 2002 abgelaufenen Geschäftsjahr 3.160.972 neue
Stückstammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von
6.321.944 Euro ausgegeben worden; das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt nunmehr 28.821.944 Euro.
a)
23.01.2003
Maintzer

b)
Beschluss Blatt 552
Sonderband
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Weinandy, Manfred, Mettmann, *XX.XX.XXXX
a)
05.03.2003
Großkelwing
11a)
Ferner hat die Hauptversammlung am 28.05.2003 die
Neufassung der Satzung beschlossen. Im Einzelnen wurden
geändert: § 3 (Grundkapital), § 4 (bedingtes Kapital), § 8
(Geschäftsordnung des Vorstand), § 10 (Aufsichtsrat:
Zusammensetzung, Amtsdauer und Amtsniederlegung, § 12
Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 14 (ordentliche und
außerordentliche Hauptversammlung), § 15 (Einberufung der
Hauptversammlung), § 16 Voraussetzung für die Teilnahme
und die Stimmrechtsausübung), § 18 (Stimmrecht und
Beschlußfassung), § 19 (Gewinnermittlung und
Gewinnverwendung) und § 21( Bekanntmachungen).

b)
Die Hauptversammlung vom 28.05.2003 hat die Änderung der
Satzung durch Einfügung des § 5 (genehmigtes Kapital)
beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum
29.08.2006 Jahren vom Tage dieser Eintragung an das
Grundkapital bis zu einem Betrage von höchstens 2.500.000,-
- EUR zu erhöhen.
a)
18.06.2003
Allmer

b)
Beschluss Bl. 571 ff
12b)
Nicht mehr
Vorstand:
Zimmermann, Johann Georg, Niederkassel,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Carrarini, Kilian, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX
a)
25.07.2003
Großkelwing
13b)
Bestellt als
Vorstand:
Schweinshaupt, Klaus-Jürgen, Bergisch
Gladbach, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Schweinshaupt, Klaus-Jürgen, Bergisch
Gladbach, *XX.XX.XXXX
a)
29.07.2003
Großkelwing
14b)
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis:
Vorstand:
Heinen, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
08.12.2003
Großkelwing
15b)
Die Hauptversammlung vom 28.05.2003 hat die Änderung der
Satzung durch Einfügung des § 5 (genehmigtes Kapital)
beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum
28.05.2004 das Grundkapital bis zu einem Betrage von
höchstens 2.500.000,-- EUR zu erhöhen.
a)
27.04.2004
Wellems

b)
Lfd. Nr. 11, Spalte 6 b)
von Amts wegen
berichtigt
16b)
Nicht mehr
Vorstand:
Heinen, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
07.05.2004
Raschke
17Prokura erloschen:
Dircks, Jürgen G., Köln, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Lenhartz, Hans-Rudolf, Braunschweig,
*XX.XX.XXXX
a)
28.09.2004
Raschke
18a)
MFC Industrial Holdings AG
a)
Die Hauptversammlung vom 29.09.2004 hat
eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr
die Änderung der Firma,
§ 3 (Grundkapital),
§ 5 (Genehmigtes Kapital),
§ 10 (Aufsichtsrat/Zusammensetzung, Amtsdauer und
Amtsniederlegung),
§ 15 (Einberufung der Hauptversammlung),
§ 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und
Stimmrechtsausübung)
und
§ 21 (Bekanntmachungen)
beschlossen.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom
29.09.2004 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 31.05. 2009
ein- oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 14.400.000
durch Ausgabe von bis zu 7.200.000 neuer auf den Inhaber
lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital).
a)
15.10.2004
Wellems

b)
Beschluss Bl. 745 ff.
Sdb.
1929.688.432,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 29.09.2004
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
weitere 866.488,00 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.10.2004 sind
§ 3 (Grundkapital)
und § 5 (Genehmigtes Kapital)
neu gefaßt.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 31.05.
2009 ein- oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR
13.533.512,00 durch Ausgabe von bis zu 6.766.756 neuer auf
den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital).
a)
10.12.2004
Wellems

b)
Beschl. Bl.868 ff. Sdb
20b)
Nicht mehr
Vorstand:
Carrarini, Kilian, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hertweck, Manuel, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
15.06.2005
Raschke
21a)
Die Hauptversammlung vom 01.06.2005 hat die Änderung der
Satzung in
§ 15 (Einberufung der Hauptversammlung),
§ 16 ( Voraussetzung für die Teilnahme und die
Stimmrechtsausübung)
und § 17 (Versammlungsleitung)
beschlossen.
a)
30.11.2005
Maintzer

b)
Satzung Bl. 990ff
Sonderband

Beschluß Bl. 967ff
Sonderband
2233.142.552,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 29.09.2004
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
weitere 3.454.120,00 EUR auf 33.142.552,00 EUR
durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom
22./29.08.2006 ist die Satzung entsprechend geändert in § 3
und § 5 (genehmigtes Kapital).

b)
Das Genehmigte Kapital beträgt noch 10.079.392,00 EUR.
a)
10.11.2006
Schütte-Müller

b)
Beschl. Bl. 1020 ff Sdb.,
Satzung Bl. 1033 ff Sdb.
23b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hertweck, Manuel, Berlin, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Smith, Michael, Hong Kong/China, *XX.XX.XXXX
a)
17.11.2006
Raschke
24a)
KHD Humboldt Wedag International
(Deutschland) AG
a)
Die Hauptversammlung vom 13.11.2006 hat eine Änderung
der Satzung in § 1 Absatz (1) und mit ihr die Änderung der
Firma beschlossen.
Weiterhin ist § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die
Stimmrechtsausübung) der Satzung geändert.
a)
20.11.2006
Maintzer

b)
Beschl. Bl. 1072 ff. Sdb.
25b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schweinshaupt, Klaus-Jürgen, Bergisch
Gladbach, *XX.XX.XXXX
a)
08.03.2007
Raschke
26b)

Bestellt als
Vorstand:
Werlé, Régis, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2007
Raschke
27a)
Die Hauptversammlung vom 29.08.2007 hat die Änderung der
Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die
Stimmrechtsausübung) beschlossen.
a)
07.09.2007
Engeland
28b)

Bestellt als
Vorstand:
Ahluwalia, Harinder Singh, Haryana/Indien,
*XX.XX.XXXX
a)
11.09.2007
Raschke
29b)
Nicht mehr
Vorstand:
Werlé, Régis, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2007
Raschke
30a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Ist nur ein
Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die
Gesellschaft allein.
a)
29.09.2008
Maintzer

b)
Lfd. Nr. 1, Spalte 4 a)
von Amts wegen ergänzt
31b)
Bestellt als
Vorstand:
Hartslief, Alan, Irvington/USA, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstand:
Ahluwalia, Harinder Singh, Haryana/Indien,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstand:
Smith, Michael, Hong Kong/China, *XX.XX.XXXX
a)
02.10.2008
Raschke
32b)
Geschäftsanschrift:
Colonia-Allee 3, 51067 Köln
b)
Bestellt als
Vorstand:
Salo, Jouni Olavi, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX
a)
25.02.2009
Drewke
33a)
Die Hauptversammlung vom 04.06.2009 hat beschlossen, §
18 Abs. 5 (Stimmrecht und Beschlussfassung) der Satzung
aufzuheben.
a)
22.06.2009
Dohnke
34a)
Die Hauptversammlung vom 26.11.2009 hat die Änderung der
Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die
Stimmrechtsausübung) beschlossen.
a)
16.12.2009
Dohnke
35a)
KHD Humboldt Wedag International AG
a)
Die Hauptversammlung vom 23.03.2010 hat eine Änderung
der Satzung in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der
Firma beschlossen.
Ferner hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung
in § 3 (Grundkapital), § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 15
(Einberufung der Hauptversammlung), § 16 (Voraussetzung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Stimmrechtsausübung) beschlossen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.03.2010 ist
ein neues genehmigtes Kapital geschaffen worden und § 5
der Satzung entsprechend geändert.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrats in der Zeit vom
23.03.2010 bis einschließlich zum 22.03.2015 einmalig oder
mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 16.571.276,00 gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu EUR
16.571.276,00 - neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein
Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der
auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen
wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals
10% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im
Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der
Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabepreis der
neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich
im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet; auf die Höchstgrenze von 10% des
Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung
von Options- oder Wandelschuldverschreibungen
ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern diese
Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des §
186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts
ausgegeben wurden; auf die Höchstgrenze von 10% des
Grundkapitals sind ferner diejenigen eigenen Aktien der
Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit des
genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4
AktG veräußert werden,
- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung
von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen
sowie sonstigen Vermögensgegenständen,
- für Spitzenbeträge,
- soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186
Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt,
dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt
wird.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt,
die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des
genehmigten Kapitals anzupassen.
a)
25.03.2010
Dohnke
36b)
Bestellt als
Vorstand:
Weinandy, Manfred, Mettmann, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Weinandy, Manfred, Mettmann, *XX.XX.XXXX
a)
06.04.2010
Großkelwing
37b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hartslief, Alan, Irvington/USA, *XX.XX.XXXX
a)
16.07.2010
Großkelwing
38Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Quellmalz, Ralph, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2011
Großkelwing
3949.703.573,00
EUR
a)
Aufgrund der in der Hauptversammlung vom 23.03.2010
erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist mit
Beschluss des Vorstandes vom 21.12.2010 die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu EUR 16.571.276,00 auf bis zu EUR
49.713.828,00 beschlossen worden.
Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von EUR 16.561.021
durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.02.2011 sind § 3
(Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung
geändert.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrats in der Zeit vom
23.03.2010 bis einschließlich zum 22.03.2015 einmalig oder
mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 10.255,00 gegen Barund/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 10.255
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu
gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in
folgenden Fällen auszuschließen:
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der
auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen
wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals
10% des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im
Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der
Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabepreis der
neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich
im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet; auf die Höchstgrenze von 10% des
Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung
von Options- oder Wandelschuldverschreibungen
ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern diese
Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des §
186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts
ausgegeben wurden; auf die Höchstgrenze von 10% des
Grundkapitals sind ferner diejenigen eigenen Aktien der
Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit des
genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4
AktG veräußert werden,
- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung
von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen
sowie sonstigen Vermögensgegenständen,
- für Spitzenbeträge,
- soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186
Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt,
dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt
wird.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt,
die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des
genehmigten Kapitals anzupassen.
a)
16.02.2011
Dohnke
40b)
Bestellt als
Vorstand:
Zhu, Yizhen "Mario", Köln, *XX.XX.XXXX
a)
22.06.2011
Risch
41a)
Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat die Änderung der
Satzung in §§ 10(Aufsichtsrat) und 13(Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen.
a)
22.06.2011
Dohnke
42Prokura erloschen:
Lenhartz, Hans-Rudolf, Braunschweig,
*XX.XX.XXXX
a)
13.09.2011
Risch
43b)
Nicht mehr
Vorstand:
Weinandy, Manfred, Mettmann, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Ringberg, Philip, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
25.10.2011
Kutz
44a)
Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat die Änderung der
Satzung in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
27.10.2011
Dohnke

b)
Eintragung Nr. 41, Spalte
6 a) gerötet, Änderung
des § 10 erneut
eingetragen. Der
Beschluss der
Hauptversammlung vom
16.06.2011 ist insoweit
nichtig, als er die
Änderung zu § 13 der
Satzung (Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder)
betrifft
(Anerkenntnisurteil
Landgericht Köln vom
09.09.2011, AZ: 82 O
87/11).
45b)
Bestellt als
Vorstand:
Quellmalz, Ralph, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Quellmalz, Ralph, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
16.05.2013
Großbach
46a)
Die Hauptversammlung vom 27.05.2014 hat die Änderung der
Satzung in § 10 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 beschlossen, ferner
wurde § 18 Abs. 4 der Satzung aufgehoben.
a)
16.06.2014
Schumacher
47b)
Bestellt als
Vorstand:
Uttelbach, Daniel, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
30.12.2014
Haase
48b)
Nicht mehr
Vorstand:
Quellmalz, Ralph, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Luckas, Jürgen Eduard, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
30.04.2015
Raschke
49b)
Nicht mehr
Vorstand:
Salo, Jouni Olavi, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Cnossen, Johan, Zoeterwoude / Niederlande,
*XX.XX.XXXX
a)
11.05.2015
Großkelwing
50a)
Die Hauptversammlung vom 28.05.2015 hat die Änderung der
Satzung in § 10 Abs. 1 (Der Aufsichtsrat, Zusammensetzung,
Amtsdauer und Amtsniederlegung) sowie in § 13 Abs. 1
(Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
a)
15.06.2015
Stalberg
51b)
Bestellt als
Vorstand:
Xing, Tao, Chaoyang District, Peking / China,
*XX.XX.XXXX
a)
24.03.2016
Großkelwing
52b)
Nicht mehr
Vorstand:
Cnossen, Johan, Zoeterwoude / Niederlande,
*XX.XX.XXXX
a)
14.10.2016
Großkelwing
53b)
Bestellt als
Vorstand:
Keune, Gerold, Enkenbach-Alsenborn,
*XX.XX.XXXX
a)
02.11.2016
Großkelwing
54b)
Nicht mehr
Vorstand:
Uttelbach, Daniel, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
21.03.2017
Großkelwing
55b)
Nicht mehr
Vorstand:
Xing, Tao, Chaoyang District, Peking / China,
*XX.XX.XXXX
a)
21.03.2017
Großkelwing
56a)
Die Hauptversammlung vom 23.05.2017 hat die Änderung der
Satzung in § 10 Abs. 1 (Der Aufsichtsrat, Zusammensetzung,
Amtsdauer und Amtsniederlegung) beschlossen.
a)
07.06.2017
Stalberg
57a)
Die Hauptversammlung vom 23.05.2017 hat die Änderung der
Satzung in § 13 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats)
beschlossen.
a)
09.06.2017
Stalberg
58b)
Nicht mehr
Vorstand:
Zhu, Yizhen "Mario", Köln, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Xie, Dian, Peking / China, *XX.XX.XXXX
a)
04.09.2017
Raschke
59Prokura erloschen:
Ringberg, Philip, Köln, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Dr. Heiles, Gero, Nörvenich, *XX.XX.XXXX
a)
30.10.2017
Großkelwing
60b)
Nicht mehr
Vorstand:
Keune, Gerold, Enkenbach-Alsenborn,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Xing, Tao, Peking / China, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Zhu, Yizhen, Peking / China, *XX.XX.XXXX
a)
21.12.2018
Großkelwing
61b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Jochem, Matthias, Wipperfürth, *XX.XX.XXXX
a)
18.06.2019
Engeland
62b)
Nicht mehr
Vorstand:
Xie, Dian, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
21.11.2019
Gerhards
63b)
Bestellt als
Vorstand:
Mersmann, Matthias, Stolberg, *XX.XX.XXXX
a)
20.03.2020
Schmied
64Prokura erloschen:
Dr. Heiles, Gero, Nörvenich, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Otto, Christian, Gladbeck, *XX.XX.XXXX
a)
05.08.2020
Gleissner
65b)
Nicht mehr
Vorstand:
Zhu, Yizhen, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
26.11.2020
Gleissner
66a)
Die Hauptversammlung vom 20.05.2021 hat die Änderung der
Satzung in § 10 Abs. 1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)
beschlossen.
a)
22.06.2021
Asmussen
67b)
Bestellt als
Vorstand:
Shen, Jianlong, Beijing / China, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Mertes, Daniela, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
30.08.2021
Großkelwing
68b)

Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Von-der-Wettern-Straße 4 a, 51149 Köln
a)
28.04.2022
Barth
69a)
Die Hauptversammlung vom 27.05.2022 hat die Änderung der
Satzung in § 16 (Voraussetzung für die Teilnahme und die
Stimmrechtsausübung) beschlossen.
a)
17.06.2022
Asmussen
70b)
Nicht mehr
Vorstand:
Xing, Tao, Peking / China, *XX.XX.XXXX
a)
14.02.2024
Stegemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.