Das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Beratung und Unterstützung der gehaltenen Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Investmentfonds und -gesellschaften bei der Auswahl von geeigneten Investitionen zu beraten und die Beratung und Betreuung von Finanzdienstleistungen durchzuführen. Die Gesellschaft betreibt die Anlagevermittlung und Anlageberatung auf Grund des § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WpIG gemäß Registrierung bei der BaFin als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich unter der Haftung eines Wertpapierinstituts. Die Gesellschaft kann auch reine Finanzbeteiligungen zum Zwecke der Anlage von Finanzmitteln eingehen. Sie darf ferner Ihren Tätigkeitsbereich auf verwandte Geschäftszweige erweitern. Ausgenommen sind die Rechts- und Steuerberatung sowie sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten, es sei denn, dass für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis vorliegt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen, auch wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind. Der Aufsichtsrat kann zudem alle oder einzelne Vorstandsmitglieder und zur gemeinsamen Vertretung mit einem Vorstandsmitglied berechtigte Prokuristen generell oder im Einzelfall von dem Verbot der Mehrfachvertretung gem. § 181 2. Alt. BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Jürgen Friedrich
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.06.2012
Die Hauptversammlung vom 18.10.2012 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu 1.938.000,00 EUR zu erhöhen. Gleichzeitig wurde § 6 (Vertretung der Gesellschaft) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 18.10.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 250.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.07.2013 ist § 5 der Satzung (Grundkapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 10.04.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 899.000,00 EUR beschlossen. Ferner hat die Hauptversammlung vom 10.04.2014 Änderungen in § 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates), § 9 (Dauer der Amtszeit), § 16 (Geschäftsordnung des Aufsichtsrates) und § 19 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) beschlossen.
Die am 10.04.2014 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 899.000,00 EUR auf 1.200.000,00 EUR ist durchgeführt. § 5 Abs. 1 der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrat vom 09.07.2014 geändert.
Die Hauptversammlung vom 10.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 durch Einfügung eines neuen Absatz 3 zur Schaffung eines genehmigtem Kapitals beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) durch Einfügung der Absätze 4 und 5 sowie eine Änderung in § 18 Abs. 1 (Leitung der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.12.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 600.000,00 EUR auf EUR 1.800.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.06.2017 ist § 5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung entsprechend geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.