Handelsregister · HRB 132494
Chronologischer Auszug
KanAm Grund Real Estate Asset Services GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) KanAm Grund EBW Management GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: c/o Hauck Schuchardt Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbH Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main c) 3.1 Die Gesellschaft ist eine Immobilien- Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 3.2 Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, das Halten von Beteiligungen an anderen Immobilien- Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB, insbesondere der Erste BW Real Estate GmbH (künftig Erste BW Real Estate GmbH & Co. KG) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin), die selbst Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sind und insbesondere den Erwerb, das Halten, die Vermietung, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien zum Gegenstand haben, sowie das Halten von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr direkt oder indirekt gehaltenen Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, welche KanAm Grund nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den AIF ausüben darf. Die Gesellschaft darf Immobilien bzw. weitere Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden und der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 KAGB durchführt. 3.3 Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. 3.4 Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht berührt wird. 3.5 Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. 3.6 Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter- Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien- Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Catusse, Olivier, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Schadly, Sascha, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bialas, Natalie, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Euler, Matthias, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Prinz, Markus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Schöttler, Raphael, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Enthofer, Nevena, Langen, *XX.XX.XXXX Späth, Gualter, Darmstadt, *XX.XX.XXXX Davidovic, Brankica, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Brengel, Martin, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX Kleuters, Denis, Bad Homburg v.d.H., *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2023 | a) 29.09.2023 Krimmel b) Fall 1 |
| 2 | a) KanAm Omni 1 GmbH b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Hauck Schuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1 (Firma) beschlossen. | a) 12.10.2023 Hack b) Fall 2 | |||
| 3 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Berkers & Cie. Services GmbH & Co. KG, Neue Mainzer Straße 36, 60311 Frankfurt am Main | a) 05.02.2024 Walter b) Fall 3 |
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