Handelsregister · HRA 4310 KI

Registerinformationen

Investitionsbank Schleswig-Holstein · Amtsgericht Kiel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Rechtsform
AöR
Sitz
Kiel
Geschäftsanschrift
Zur Helling 5-6, 24143 Kiel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 4310 KI
Gericht
Amtsgericht Kiel
Letzte Eintragung
10.01.2023
Abrufstand
01.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein und unterstützt das Land, nachdem es von ihm entsprechend beauftragt wurde (§ 8 Investitionsbankgesetz - IBG), bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in der Regel in Schleswig-Holstein. Sie kann ferner mit Einwilligung des Landes auch andere Träger der öffentlichen Verwaltung unterstützen. Aufgaben der Investitionsbank Schleswig-Holstein sind gemäß § 6 Abs. 2 IBG - die Durchführung und Verwaltung öffentlicher Fördermaßnahmen in einzelnen Förderbereichen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union, - die Beteiligung an Projekten im Gemeinschaftsinteresse, die von der Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen europäischen Finanzierungsinstitutionen mitfinanziert werden, - die Gewährung von Darlehen und andere Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften, Ämter und öffentlich-rechtliche Zweckverbände, - Maßnahmen mit ausschließlich sozialer Zielsetzung sowie - Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte aus öffentlichen Mitteln. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein unterstützt ferner das Land bei der Erfüllung sonstiger Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (§ 6 Abs. 3 IBG). Die Investitionsbank Schleswig-Holstein darf zur Durchführung ihrer Aufgaben insbesondere Darlehen, Zuschüsse und andere Finanzierungsformen gewähren und verwalten. Sie kann ferner Bürgschaften und andere Gewährleistungen übernehmen und verwalten sowie Beteiligungen an Unternehmen eingehen, Unternehmensbeteiligungen verwalten und sonstige im Zusammenhang mit Beteiligungen stehende Geschäftsbesorgungen erbringen. Sie darf Beratungs- und andere Dienstleistungen wahrnehmen, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 6 IBG in direktem Zusammenhang stehen, und zur Durchführung ihrer Aufgaben mit Förderinstituten und sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung kooperieren (§ 7 IBG). Der Effektenhandel, das Einlagengeschäft und das Girogeschäft sind ihr nur für eigene Rechnung und nur insoweit gestattet, als sie mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Förderaufgaben in direktem Zusammenhang stehen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

194

Michael Adamska

Kiel

194

Erk Westermann-Lammers

Dollrottfeld

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

011

  • Die als organisatorisch und wirtschaftlich selbständige, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (Landesbank) betriebene Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zentralbereich der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (bisher Amtsgericht Kiel, HRA 3995 KI) ist mit Ausnahme des Bereichs, dem die Durchführung der Aufgaben gemäß § 16 Abs. 2 des Investitionsbankgesetzes vom 11.12.1990 -zuletzt geändert durch Artikel 2 des Neustrukturierungsgesetzes- zugewiesen ist, und des Liegenschaftsvermögens gemäß § 20 des Investitionsbankgesetzes in der bis zum 01.06.2003 geltenden Fassung mit dem Tage des Inkrafttretens des Investitionsbankgesetzes aus dem Vermögen der Landesbank abgespalten und als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter dem Namen "Investitionsbank Schleswig-Holstein" mit dem Sitz in Kiel errichtet worden. Das der abgespaltenen Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zentralbereich der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale zugeordnete Vermögen ist mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Investitionsbank Schleswig-Holstein übergegangen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist ein Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.