Handelsregister · HRB 46360
Chronologischer Auszug
INDUS Holding Aktiengesellschaft · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) INDUS Holding Aktiengesellschaft b) Bergisch Gladbach c) Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens förderlich sind. | 46.800.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Dr. Dipl.-Volkswirt Bühring, Lars, Kaufmann, Köln Vorstand: Rosenfeld, Burkhard, Dipl.-Ingenieur, Bergisch Gladbach Vorstand: Eberhart, Michael, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Vorstand: Ruwisch, Helmut, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 10.10.1991, zuletzt geändert am 17.07.2001. | a) 19.02.2003 Leuchtenberg b) Tag der ersten Eintragung: 17.12.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 3686 Amtsgericht Bergisch Gladbach getreten. Freigegeben am 19.02.2003. | |
| 2 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kleefisch, Manfred, Köln, *XX.XX.XXXX Braun, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 19.03.2003 Osterhammel | ||||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 05.07.2004 hat die Änderung der Satzung in 3. 0 ( Bekanntmachungen) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 05.07.2004 hat eine Änderung der Satzung in Punkt 4.3 ( Genehmigtes Kapital I) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 18.720.000,00 EURO zu erhöhen ( Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären ist bei der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die Hauptversammlung vom 05.07.2004 hat eine Änderung der Satzung in Punkt 4.4 ( Genehmigtes Kapital II ) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates zusätzlich um bis zu EUR 4.680.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareilagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigte Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass auf die durch § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG angeordnete Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen sind, die in der Zeit vom 5. Juli 2004 bis zur Ausübung dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigner Aktien seitens der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert worden sind. Der bisherige Punkt 4.4 der Satzung ist nunmehr Punkt 4.5 der Satzung. | a) 21.07.2004 Maintzer b) Beschl. Bl. 1133 ff. Sdb. | ||||
| 4 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Kirchner, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 27.01.2005 Osterhammel | ||||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Schmidt, Johannes, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 14.09.2005 Osterhammel | ||||
| 6 | Prokura erloschen: Dr. Kirchner, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 28.10.2005 Osterhammel | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Rosenfeld, Burkhard, Bergisch Gladbach Bestellt als Vorstand: Dr. Schmidt, Johannes, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Dr. Schmidt, Johannes, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2006 Richter | |||
| 8 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Gronenberg, Christian, Herten, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 11.07.2006 hat die Änderung der Satzung in Punkt 7.4, 7.5, 7.6 und 7.8 ( Hauptversammlung) beschlossen. | a) 17.07.2006 Maintzer b) Beschluss Bl. 1408 ff. Sonderband | |||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Höper, Wolfgang, Herleshausen, *XX.XX.XXXX | a) 15.11.2006 Osterhammel | ||||
| 10 | a) Die Hauptversammlung vom 03.07.2007 hat die Änderung der Satzung in Punkt 3 (Bekannmachungen) beschlossen.Punkt 7 der Satzung ( Hauptversammlung ) ist um die Ziffer 7.13 ergänzt. | a) 11.07.2007 Maintzer | ||||
| 11 | 47.762.086,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2004 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 05.11.2007 um 962.086,00 EUR auf 47.762.086,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in Ziffer 4.1. und Ziffer 4.4. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates zusätzlich um bis zu EUR 3.717.914 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neüer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluß des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. Die Ermächtigung zum Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass auf die durch § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG angeordnete Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen sind, die in der Zeit vom 5. Juli 2004 bis zur Ausübung dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien seitens der Gesellschaft unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert sind. | a) 26.03.2008 Maintzer | |||
| 12 | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2004 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 05.12.2007 um 962.086,00 EUR auf 47.762.086,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in Ziffer 4.1. und Ziffer 4.4. | a) 31.03.2008 Maintzer b) Lfd. Nr. 11, Spalte 6 a) von Amts wegen berichtigt | ||||
| 13 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Dipl.-Volkswirt Bühring, Lars, Kaufmann, Köln Nicht mehr Vorstand: Eberhart, Michael, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Abromeit, Jürgen, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX | a) 19.05.2008 Drewke | ||||
| 14 | a) Die Hauptversammlung vom 01.07.2008 hat die Änderung der Satzung in Punkt 6.2 beschlossen. | a) 07.07.2008 Maintzer | ||||
| 15 | a) Die Hauptversammlung vom 5.7.2004 hat eine Änderung der Satzung in Punkt 4.3 (Genehmigtes Kapital I ) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.6.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 18.720.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären ist bei der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. | a) 18.03.2009 Dohnke b) Eintragung in lfd. Nr. 3 Sp. 6 a) betreffend das Genehmigte Kapital I durch erneute Eintragung von Amts wegen berichtigt | ||||
| 16 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.07.2009 sind die beiden von der Hauptversammlung am 05.07.2004 beschlossenen genehmigten Kapitalia (Genehmigtes Kapital I und Genehmigtes Kapital II) aufgehoben, es sind zwei neue genehmigte Kapitalia geschaffen worden (Genehmigtes Kapital I, Genehmigtes Kapital II ) und Ziffer 4.3 und Ziffer 4.4 der Satzung sind entsprechend geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 14.328.626,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I ). Den Aktionären ist bei der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates zusätzlich um bis zu EUR. 9.552.417,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II ). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen: - wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur insoweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 10 % sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden; ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund von entsprechend dieser Vorschrift ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind. - bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. | a) 08.07.2009 Dohnke | ||||
| 17 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kölner Straße 32, 51429 Bergisch Gladbach | a) Die Hauptversammlung vom 01.07.2010 hat die Neufassung der Satzung in den Abschnitten 6.3, 6.7, 6.8, 6.11, 6.16 (Aufsichtsrat) und 7.4, 7.5 und 7.13 (Hauptversammlung) beschlossen. Ferner wurde der Abschnitt 7 (Hauptversammlung) um die Bestimmungen Ziffer 7.14 und 7.15 ergänzt. | a) 06.07.2010 Dohnke | |||
| 18 | 52.538.291,22 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II hat der Vorstand am 28.10.10 beschlossen, das Grundkapital um 4.776.205,22 EUR auf 52.538.291,22 EUR zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 28.10.2010 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.10.2010 ist Ziff. 4 (Grundkapital und Aktien) der Satzung entsprechend geändert. b) Das genehmigte Kapital II beträgt noch 4.776.211,78 EUR. | a) 02.11.2010 Dohnke | |||
| 19 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2011 ist das bisherige Genehmigte Kapital II aufgehoben, ein neues Genehmigtes Kapital II geschaffen worden und ist Punkt 4.4. der Satzung geändert. Außerdem ist Punkt 4.6. der Satzung (Bedingtes Kapital) neu eingefügt. b) 4.4.Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 04.07.2016 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR 11.940.519,61 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen und das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. 4.6. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 26.269.145,61, eingeteilt in 10.103.517 auf den Inhaber oder sofern die Satzung der Gesellschaft im Zeitpunkt der Anleihebegebung auch die Ausgabe von Namensaktien zulässt-auf den Namen lautende neue Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie a) die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Wandelschuldverschreibungen, die von der INDUS Holding AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2011 bis zum 4. Juli 2016 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder b) die aus von der INDUS Holding Aktiengesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2011 bis zum 4. Juli 2016 ausgegebenen oder garantierten Options- oder Wandelschuldverschreibungen Verpflichten ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen und c) das Bedingte Kapital nach Maßgabe der Bedingungen der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen benötigt wird. | a) 11.08.2011 Dohnke | ||||
| 20 | b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.Juni 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 14.328.626,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären ist bei der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. | a) 11.08.2011 Dohnke b) Genehmigtes Kapital I (lfd. Nr. 16) systembedingt von Amts wegen erneut eingetragen | ||||
| 21 | 57.792.116,42 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II hat der Vorstand am 3.11.2011 beschlossen, das Grundkapital um 5.253.825,20 EUR auf 57.792.116,42 Euro zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluß vom 3.11.2011 zugestimmt.Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 3.11.2011 ist Ziff. 4. (Grundkapital und Aktien) der Satzung entsprechend geändert. b) Das Genehmigte Kapital II beträgt noch 6.686.694,41 Euro. | a) 11.11.2011 Dohnke | |||
| 22 | b) Nicht mehr Vorstand: Höper, Wolfgang, Herleshausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Weichert, Rudolf, Erkrath, *XX.XX.XXXX | a) 08.06.2012 Odenthal | ||||
| 23 | a) Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 3.7.2012 ist das bisherige Genehmigte Kapital II aufgehoben, ein neues Genehmigtes Kapital II geschaffen worden und Ziff. 4.4. (Grundkapital, Aktien) der Satzung geändert worden. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. 7. 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates zusätzlich um bis zu Euro 11.558.423 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist in bestimmten Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und hierbei auch den Beginn des Gewinnbezugsrechts der neuen Aktetien festzulegen und das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. 4.6. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 26.269.145,61, eingeteilt in 10.103.517 auf den Inhaber oder sofern die Satzung der Gesellschaft im Zeitpunkt der Anleihebegebung auch die Ausgabe von Namensaktien zulässt-auf den Namen lautende neue Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie a) die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Handelschuldverschreibungen, die von der INDUS Holding AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2011 bis zum 4. Juli 2016 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder b) die aus von der INDUS Holding Aktiengesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2011 bis zum 4. Juli 2016 ausgegebenen oder garantierten Options- oder Wandelschuldverschreibungen Verpflichten ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen und c) das Bedingte Kapital nach Maßgabe der Bedingungen der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen benötigt wird. | a) 09.07.2012 Dohnke b) erneute Eintragung des bedingten Kapitals systembedingt von Amts wegen erfolgt | ||||
| 24 | b) Nicht mehr Vorstand: Ruwisch, Helmut, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | a) 12.07.2012 Behrendt | ||||
| 25 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Apel, Ulrich, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 23.01.2013 Behrendt | ||||
| 26 | a) Der Aufsichtsrat hat am 19.04.2013 die Änderung der Satzung in Absatz 3.1 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 15.05.2013 Dohnke | ||||
| 27 | Prokura erloschen: Gronenberg, Christian, Herten, *XX.XX.XXXX | a) 08.07.2013 Behrendt | ||||
| 28 | a) Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 24.06.2013 ist das bisherige bedingte Kapital (Bedingtes Kapital) aufgehoben, ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2013) geschaffen worden und § 4.6 der Satzung entsprechend geändert. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 11.700.000,04, eingeteilt in bis zu 4.500.000 auf den Inhaber oder - sofern die Satzung der Gesellschaft im Zeitpunkt der Anleihebegebung auch die Ausgabe von Namensaktien zulässt - auf den Namen lautende neue Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie a) die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen (oder einer Kombination dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24.06.2013 bis zum 23.06.2018 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder b) die aus von der Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften auf Grund der Ermächtigung des Vorstands durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24.06.2013 bis zum 23.06.2018 ausgegebenen oder garantieten Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder einer Kombination dieser Instrumente) Verpflichteten ihre Wandlungs- bzw. Optionspflicht erfüllen und c) das Bedingte Kapital nach Maßgabe der Bedingungen der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen benötigt wird. | a) 15.07.2013 Dohnke | ||||
| 29 | 63.571.323,62 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II hat der Vorstand am 02.12.2013 beschlossen, das Grundkapital um 5.779.207,20 EUR auf 63.571.323,62 EUR zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluß vom 02.12.2013 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.12.2013 ist Ziffer 4 (Grundkapital und Aktien) der Satzung entsprechend geändert. b) Das Genehmigte Kapital II beträgt noch 5.779.215,80 EUR. | a) 03.12.2013 Keusch | |||
| 30 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Pfaender, Peter, Frechen, *XX.XX.XXXX | a) 20.01.2014 Behrendt | ||||
| 31 | a) Die Hauptversammlung vom 11.06.2014 hat die Änderung der Satzung durch Änderung von Ziffer 4.3 (Genehmigtes Kapital) sowie die Aufhebung von Ziffer 4.4 und damit die Aufhebung der bisherigen Genehmigten Kapitalia I und II sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 10.06.2019 mit Zustimmung des Aufsichsrates einmalig oder mehrmalig das Grundkapital um bis zu insgesamt 31.785.660,51 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 12.225.254 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand ist ermächtigt, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen. | a) 25.06.2014 Schumacher | ||||
| 32 | Prokura erloschen: Kleefisch, Manfred, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 25.01.2016 Drewke | ||||
| 33 | b) Bestellt als Vorstand: Meyer, Axel, Esslingen, *XX.XX.XXXX | a) 06.11.2017 Möhn | ||||
| 34 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2018 ist das bisherige bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2013) aufgehoben und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2018) geschaffen worden. Die Satzung wurde dementsprechend in Ziffer 4.6 geändert. Weiterhin wurde eine Änderung der Satzung in Ziffer 7.5 beschlossen. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2018 um bis zu 11.700,000,04 Euro, eingeteilt in bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zur Durchführung von bis zum 23.05.2023 begebenen Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 4.6 der Satzung verwiesen. | a) 13.06.2018 Stalberg | ||||
| 35 | b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2018 um bis zu 11.700.000,04 Euro, eingeteilt in bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zur Durchführung von bis zum 23.05.2023 begebenen Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 4.6 der Satzung verwiesen. | a) 15.06.2018 Stalberg b) lfd. Nr. 34 Spalte 6 b) aufgrund eines Schreibfehlers von Amts wegen berichtigend eingetragen. | ||||
| 36 | b) Nicht mehr Vorstand: Abromeit, Jürgen, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX | a) 06.07.2018 Engeland | ||||
| 37 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Großmann, Jörn, Hennef, *XX.XX.XXXX | a) 08.01.2019 Großkelwing | ||||
| 38 | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Hauptversammlung vom 29.11.2018 hat beschlossen, den Gesellschaftsvertrag vollständig neuzufassen. Insbesondere wurde der bisherige § 5 (Vorstand) - neu § 8 (Zusammensetzung und Vertretung) - geändert. Das bisher in § 4.6 der Satzung geregelte Bedingte Kapital 2018 ist nunmehr geregelt in § 7 der Satzung. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2018 um bis zu 11.700.000,04 Euro, eingeteilt in bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zur Durchführung von bis zum 23.05.2023 begebenen Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf § 7 der Satzung verwiesen. | a) 24.01.2019 Stalberg | |||
| 39 | a) Die Hauptversammlung vom 29.05.2019 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 und damit die Änderung der Satzung in § 6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Mai 2024 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 31.785.660,51 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 12.225.254 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Der Vorstand ist ermächtigt, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf § 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital) verwiesen. | a) 11.06.2019 Stalberg | ||||
| 40 | 69.928.453,64 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 hat der Vorstand am 25.03.2021 beschlossen, das Grundkapital um 6.357.130,02 EUR auf 69.928.453,64 EUR zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 25.03.2021 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.03.2021 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie § 6 (Genehmigtes Kapital) geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2019 beträgt noch 25.428.530,46 Euro. | a) 26.03.2021 Dr. Stephan | |||
| 41 | b) Das Genehmigte Kapital 2019 beträgt noch 25.428.530,49 Euro. | a) 06.04.2021 Dr. Stephan b) Lfd. Nr. 40, Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigt | ||||
| 42 | c) Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. | a) Die Hauptversammlung vom 26.05.2021 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Ferner wurde die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 und damit die Änderung der Satzung in § 6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25.05.2026 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 34.964.225,52 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 13.447.779 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags, festzulegen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf § 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital) verwiesen. | a) 02.06.2021 Dr. Stephan | |||
| 43 | b) Nach Änderung des Wohnortes: Vorstand: Meyer, Axel, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 29.09.2021 Drewke | ||||
| 44 | b) Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Vorstand: Dr. Großmann, Jörn, Sankt Augustin, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Braun, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 14.02.2023 Müller | |||
| 45 | a) Die Hauptversammlung vom 17.05.2023 hat unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2018 beschlossen, ein neues bedingtes Kapital zu schaffen und damit die Änderung der Satzung in § 7 (Bedingtes Kapital 2023) beschlossen. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2023 um bis zu 6.992.843,02 Euro, die der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten an die Inhaber von Schuldverschreibungen dient, welche aufgrund der erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2023) | a) 26.05.2023 Dr. Stephan | ||||
| 46 | b) Bestellt als Vorstand: Degenhart, Gudrun, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 09.10.2023 Acker |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.