Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 200,-- DM der vorherigen Zustimmung des Vorstandes und Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 400,-- DM der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.
Tag der ersten Eintragung: 24.09.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 6 - 13
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Anmeldung Blatt 3 Sonderband
Beschluss Blatt 4 Sonderband
Satzung
Satzung vom 10.04.1991
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