Handelsregister · VR 543
Chronologischer Auszug
Imkerverein Sontra und Umgebung · Amtsgericht Eschwege
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Imkerverein Sontra und Umgebung b) Sontra | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 200,-- DM der vorherigen Zustimmung des Vorstandes und Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 400,-- DM der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. b) 1. Vorsitzender: Wehner, Lothar, Forstbeamter, Nentershausen 2. Vorsitzender: Fuchs, Wolfgang, Bundesbeamter, Sontra-Weißenborn | a) eingetragener Verein Satzung vom 10.04.1991 | a) 13.05.2004 Schütz b) Tag der ersten Eintragung: 24.09.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 6 - 13 |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Fuchs, Wolfgang, Bundesbeamter, Sontra-Weißenborn Bestellt als 2. Vorsitzende: Roglin, Sandra, Sontra, *XX.XX.XXXX | a) 24.11.2014 Söhngen b) Anmeldung Blatt 1 Sonderband | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Roglin, Sandra, Sontra, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Stunz, Patrick, Sontra, *XX.XX.XXXX | a) 19.03.2020 Märten b) Anmeldung Blatt 3 Sonderband Beschluss Blatt 4 Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.