Handelsregister · GnR 168

Registerinformationen

IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG (IKK-BZV eG) · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG (IKK-BZV eG)
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Siegen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 168
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
18.03.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft ist die Auslagerung von Vermögen der Mitglieder zur gemeinschaftlichen Verwaltung, das der Finanzierung der von den Mitgliedern jeweils an deren Mitarbeiter zugesagten betrieblichen Altersversorgung dient, sowie die Administration bei den Mitgliedern bestehenden Versorgungswerke, insbesondere die Durchführung der dazugehörigen Rentenverwaltung. a) Im Rahmen dieser gemeinschaftlichen Verwaltung des Vermögens, das der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung dient, hat die Genossenschaft die Aufgabe, das ihr übertragene Treugut auf Kapitalanlagegesellschaften oder sonstige Kreditinstitute zwecks Verwaltung zu übertragen. Die Genossenschaft führt für ihre Mitglieder interne Vermögenskonten, auf denen das von dem jeweiligen Mitglied an die Genossenschaft zweckgebunden übertragene Vermögen erfasst wird. Von den beauftragten Kapitalanlagegesellschaften oder sonstigen Kreditinstituten erwirtschaftete Überschüsse werden einheitlich ermittelt und den Vermögenskonten der Mitglieder im Verhältnis der Höhe des jeweils von dem einzelnen Mitgliedern übertragenen Vermögens zum übertragenen Gesamtvermögen zugeschrieben. b) Die Kosten der Gründung und des laufenden Betriebes der Genossenschaft sowie der Vermögensverwaltung durch die Kapitalanlagegesellschaft werden ebenfalls den einzelnen Vermögenskonten, im Verhältnis des Anteils des vom einzelnen Mitglied übertragenen Vermögens zum übertragenen Gesamtvermögen, belastet. c) Die Genossenschaft kann die Berechnung der sich aus der von ihren Mitgliedern an deren Mitarbeiter jeweils zugesagten betrieblichen Altersversorgung ergebenden Leistungen vornehmen. d) Aus dem übertragenen Vermögen kann die Genossenschaft Zahlungen zur Erfüllung der Verpflichtungen ihrer Mitglieder, die sich aus den von den Mitgliedern jeweils zugesagten betrieblichen Altersversorgung ergeben, unmittelbar an die Versorgungsberechtigten im Namen der jeweiligen Mitglieder zahlen. (3) Die Genossenschaft übernimmt grundsätzlich nur erlaubnisfreie Tätigkeiten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jürgen Josef Hohnl

Köln

Vorstand

Jörg Loth

Losheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 1. April 2004, mehrfach geändert. Die Generalversammlung vom 21. Mai 2015 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund, GnR 476) nach Siegen beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 02. Juni 2016 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 18 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat) und § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) beschlossen.
  • Die Generalversammlung 29.01.2024 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte / Beschlussfähigkeit der Generalversammlung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Protokoll), § 36 (Teilnehmerecht der Verbände) § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.