Handelsregister · GnR 168

Chronologischer Auszug

IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG (IKK-BZV eG) · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG
(IKK-BZV eG)

b)
Siegen

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft ihrer Mitglieder durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.

(2) Gegenstand des Geschäftsbetriebs
der Genossenschaft ist die Auslagerung
von Vermögen der Mitglieder zur
gemeinschaftlichen Verwaltung, das der
Finanzierung der von den Mitgliedern
jeweils an deren Mitarbeiter zugesagten
betrieblichen Altersversorgung dient,
sowie die Administration bei den
Mitgliedern bestehenden
Versorgungswerke, insbesondere die
Durchführung der dazugehörigen
Rentenverwaltung.
a) Im Rahmen dieser gemeinschaftlichen
Verwaltung des Vermögens, das der
Finanzierung der betrieblichen
Altersversorgung dient, hat die
Genossenschaft die Aufgabe, das ihr
übertragene Treugut auf
Kapitalanlagegesellschaften oder
sonstige Kreditinstitute zwecks
Verwaltung zu übertragen. Die
Genossenschaft führt für ihre Mitglieder
interne Vermögenskonten, auf denen
das von dem jeweiligen Mitglied an die
Genossenschaft zweckgebunden
übertragene Vermögen erfasst wird. Von
den beauftragten
Kapitalanlagegesellschaften oder
sonstigen Kreditinstituten erwirtschaftete
Überschüsse werden einheitlich ermittelt
und den Vermögenskonten der
Mitglieder im Verhältnis der Höhe des
jeweils von dem einzelnen Mitgliedern
übertragenen Vermögens zum
übertragenen Gesamtvermögen
zugeschrieben.
b) Die Kosten der Gründung und des
laufenden Betriebes der Genossenschaft
sowie der Vermögensverwaltung durch
die Kapitalanlagegesellschaft werden
ebenfalls den einzelnen
Vermögenskonten, im Verhältnis des
Anteils des vom einzelnen Mitglied
übertragenen Vermögens zum
übertragenen Gesamtvermögen,
belastet.
c) Die Genossenschaft kann die
Berechnung der sich aus der von ihren
Mitgliedern an deren Mitarbeiter jeweils
zugesagten betrieblichen
Altersversorgung ergebenden
Leistungen vornehmen.
d) Aus dem übertragenen Vermögen
kann die Genossenschaft Zahlungen zur
Erfüllung der Verpflichtungen ihrer
Mitglieder, die sich aus den von den
Mitgliedern jeweils zugesagten
betrieblichen Altersversorgung ergeben,
unmittelbar an die
Versorgungsberechtigten im Namen der
jeweiligen Mitglieder zahlen.

(3) Die Genossenschaft übernimmt
grundsätzlich nur erlaubnisfreie
Tätigkeiten.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Vorstand:
Hohnl, Jürgen Josef, Köln,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Ludwig, Gerd, Dresden, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 1. April 2004, mehrfach
geändert.
Die Generalversammlung vom 21. Mai 2015
hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma
und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von
Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund, GnR
476) nach Siegen beschlossen.
a)
09.03.2016
Scheerer-Frenking
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Ludwig, Gerd, Dresden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Prof. Dr. Loth, Jörg, Losheim,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 02. Juni 2016
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand), § 4 (Erwerb der
Mitgliedschaft), § 18 (Berichterstattung
gegenüber dem Aufsichtsrat) und § 25
(Konstituierung, Beschlussfassung)
beschlossen.
a)
10.04.2017
Solms
3a)
Die Generalversammlung 29.01.2024 hat eine
Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand), § 23 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat) § 25
(Konstituierung, Beschlussfassung), § 26
(Ausübung der Mitgliedsrechte /
Beschlussfähigkeit der Generalversammlung),
§ 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung
und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der
Beschlussfassung), § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 33
(Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Protokoll),
§ 36 (Teilnehmerecht der Verbände) § 36a
(Schriftliche oder elektronische Durchführung
der Generalversammlung (virtuelle
Generalversammlung), elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung), §
36b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzversammlung durchgeführten
Generalversammlung) und § 36c
(Übertragung der Generalversammlung in Bild
und Ton) beschlossen.
a)
18.03.2024
Solms

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.