Handelsregister · HRB 42943

Registerinformationen

ifa systems AG · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ifa systems AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Frechen
Geschäftsanschrift
Augustinusstr. 11 b, 50226 Frechen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 42943
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
11.02.2025
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung und Vertrieb von Software für den medizinischen Bereich, insbesondere für die Augenheilkunde, Optometrie und andere Eyecare-Bereiche, der Vertrieb von Computer-Hardware, die Realisierung von lokalen und überregionalen Netzwerken, sowie die entsprechende Dienstleistung (Beratung, System-Integration etc.).

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Holger Rambach

Pulheim

einzelvertretungsberechtigt
Prokurist(in)

Naoual Belmohammadi

Pulheim

Einzelprokura
Prokurist(in)

Marc Driesen

Unna

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 26.03.2001 zuletzt geändert am 18.01.2002
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 13.11.2001 an den Vorstand erteilten Ermächtigung, das Grundkapital bis zum 31.12.2003 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 25.000,-- EUR (genehmigtes Kapital) zu erhöhen, ist die Erhöhung des Grundkapitals um 7.000,-- EUR und um weitere 18.000,-- EUR jeweils durch Sacheinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.11.2002 ist § 4 Ziff 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. § 5 ( genehmigtes Kapital ) ist gestrichen.
  • Die am 13.11.2001 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals von 50.000,-- EUR um bis zu 400.000 EUR ist um weitere 14.000,-- EUR (insgesamt jetzt 364.000 EUR) durchgeführt; § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 05.11.2004 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um bis zu 11.000,- Euro beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 3.000,- Euro durchgeführt und die Satzung durch Beschluß des Aufsichtsrates entsprechend geändert in § 4 Abs.1.
  • Die am 02.06.2005 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 27.000,00 Euro ist durchgeführt; § 4 Abs.1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 01.07.2005 geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 11.05.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 690.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs.1 beschlossen.
  • Die Hauptversammlung hat zugleich die Änderung der Satzung in § 21 Abs.5 (Einberufungsfristen),§ 22 Abs.1 ( Nachweis zur Teilnahmeberechtigung) sowie § 23 (Beschränkung des Frage- und Rederechts in der Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptsversammlung vom 30.06.2009 hat beschlossen, das bisher ungenutzte genehmigte Kapital aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend § 5 der Satzung neu zu fassen.
  • Aufgrund der durch Beschluss der Hauptsversammlung vom 30.06.2009 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 230.000,00 EUR auf 1.610.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.04.2010 sind § 4 (Grundkapital) Ziffer (1) und § 5 (genehmigtes Kapitals) der Satzung entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 12.08.2010 hat beschlossen, das bisher ungenutzte genehmigte Kapital aufzuheben und eine neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend § 5 der Satzung neu zu fassen.
  • Die Hauptversammlung hat zugleich die Änderung der Satzung in § 22 (Teilnahme und Stimmrecht) Abs. 2 und § 29 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Lagebericht, Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats) Abs. 4 beschlossen.
  • Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2010 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist in teilweiser Ausnutzung die Erhöhung des Grundkapitals um 230.000,00 EUR auf 1.840.000,00 EUR gegen Bareinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.10.2010 sind § 4 (Grundkapital) Ziffer 1 und § 5 (Genehmigtes Kapital) Ziffer 1. der Satzung entsprechend geändert.
  • Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2010 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist in teilweiser Ausnutzung die Erhöhung des Grundkapitals um 368.000,00 auf 2.208.000,00 EUR gegen Bareinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.04.2011 sind § 4 (Grundkapital) Ziffer 1 und § 5 (Genehmigtes Kapital) Ziffer 1. der Satzung entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 15.06.2011 hat beschlossen, das in der Hauptversammlung vom 12.08.2010 geschaffene und noch vorhandene genehmigte Kapital aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 1.104.000,00 EUR zu schaffen und § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung entsprechend neu zu fassen.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 15.06.2011erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist in teilweiser Ausnutzung die Erhöhung des Grundkapitals um 184.000,00 EUR gegen Bareinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.04.2012 sind § 4 (Grundkapital) Ziffer 1 und § 5 (Genehmigtes Kapital) Ziffer 1 der Satzung entsprechend geändert.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 15.06.2011 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist in weiterer teilweiser Ausnutzung die Erhöhung des Grundkapitals um 108.000,00 EUR gegen Bareinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.04.2012 sind § 4 (Grundkapital) Ziffer 1 und § 5 (Genehmigtes Kapital) entsprechend geändert.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 15.06.2011 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital) ist in weiterer teilweiser Ausnutzung die Erhöhung des Grundkapitals um 250.000,00 EUR gegen Bareinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.12.2014 sind § 4 (Grundkapital) Ziffer 1 und § 5 (Genehmigtes Kapital) entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 24.10.2017 hat beschlossen, § 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital) zu ändern und damit das durch Zeitablauf ausgelaufene teilweise unausgeschöpfte Genehmigte Kapital durch ein neues genehmigtes Kapital zu ersetzen.
  • Die Hauptversammlung vom 22.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 25.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Teilnahme und Stimmrecht) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 06.05.2022 hat beschlossen, das bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital) zu ändern.
  • Des Weiteren wurde die Änderung der Satzung in § 29 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Lagebericht, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.06.2001
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 3413 Amtsgericht Kerpen getreten. Freigegeben am 02.10.2002
  • Beschlüsse Bl. 201, 232, 258 Sdb.
  • Beschl. Bl. 282 ff Sdb. Satzung Bl. 295 ff Sdb.
  • Beschl. Bl. 322 ff Sdb., Satzung Bl. 339 ff Sdb.
  • Beschl. Bl. 357 Sdb., Satzung Bl. 358 ff Sdb.
  • Beschl. Bl. 380 ff Sdb., Satzung Bl. 403 ff Sdb.
  • lfd. Nr. 4 Spalte 6 a) systembedingt gerötet, da Eintragung im Normaltext erfolgte

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 05.05.2027 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu insgesamt 1.375.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186 Abs. 5 AktG, gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen ... Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 29.05.2024 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2024 mit der arkandus GmbH mit Sitz in Peißenberg (Amtsgericht München, HRB 249295) verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.