Handelsregister · HRB 2028
Chronologischer Auszug
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft · Amtsgericht Hof
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft b) Rehau c) Die Produktion, der Vertrieb und der An- und Verkauf von Anlagen zur Aufbereitung oder Hydrierung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, sowie die Planung und Ausführung von Heizungs- und Wasserinstallationen. | 1.222.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Dr.rer.nat. Burger, Andreas, Chemiker, Selb Vorstand: Schulze, Wolfgang, Kaufmann, Rehau | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Meyer, Doris, Hof | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 18.03.1993 zuletzt geändert am 02.08.2001 b) Die Gesellschaft hat am 10.04.1997/17.04.1997 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 24. April 1997 mit der Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn (stille Gesellschafterin) einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Die stille Gesellschafterin erhält auf ihre Einlage eine vom Jahresergebnis unabhängige Mindestvergütung in Höhe von 6 Prozent p.a., ferner von den ab Abruf der Einlage an erwirtschafteten Jahresüberschüssen 9 Prozent. Für einen Zeitraum, in dem die stille Gesellschafterin mehr als eine Beteiligung hält, erhält sie jedoch neben den jeweiligen Mindestvergütungen von den erwirtschafteten Jahresüberschüssen nur insgesamt 9 Prozent für alle Beteiligungen. Die stille Gesellschafterin ist berechtigt, zum Ende der Beteiligungszeit eine einmalige Vergütung von 30 % des Beteiligungsbetrages zuzüglich 6 % des Beteiligungsbetrages für jedes Jahr nach Ablauf des fünften vollen Beteiligungsjahres zu verlangen (Endvergütung ). Bei der zu zahlenden Endvergütung werden die jährlich entrichteten Gewinnbeteiligungen angerechnet. Sollte die Summe der Gewinnbeteiligungen die Endvergütung übersteigen, erfolgt keine Erstattung. An Verlusten nimmt die stille Gesellschafterin nicht teil. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den Vertrag und den Zustimmungsbeschluß Bezug genommen. Die Gesellschaft hat am 23.12.1996 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 25.08.1997 mit der Zweite GUB Glasauer Unternehmensbeteiligungen AG & Co. KG mit dem Sitz in Schwäbisch Hall ( stille Gesellschafterin ) einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Die stille Gesellschafterin ist ab dem Geschäftsjahr 1996 an den Jahresergebnissen sowie am Zuwachs der stillen Reserven, des Geschäftswertes und des Vermögens der Gesellschaft beteiligt. Der Gewinnanteil beträgt 18,5 %. Im Jahr der Begründung übernimmt die stille Gesellschafterin einen eventuell entstehenden Jahresfehlbetrag vollständig, bis zur Höhe der erbrachten Einlage. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den Vertrag und den Zustimmungsbeschluß Bezug genommen. Die Gesellschaft hat am 10.03.1998/19.03.1998 mit Zustimmung ihrer Hauptversammlung vom 11.03.1998 mit der Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn ( stille Gesellschafterin ) einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Die stille Gesellschafterin erhält auf ihre Einlage eine vom Jahresergebnis unabhängige Mindestvergütung von 6 % p.a., ferner von den ab Abruf der Einlage erwirtschafteten Jahresüberschüssen 9 %. Für einen Zeitraum, in dem die stilleGesellschafterin mehr als eine Beteiligung hält, erhält sie jedoch neben den jeweiligen Mindestvergütungen von den erwirtschafteten Jahresüberschüssen nur insgesamt 9 % für alle Beteiligungen. Die stille Gesellschafterin ist berechtigt, zum Ende der Beteiligungszeit eine Endvergütung zu verlangen. An Verlusten nimmt die stille Gesellschafterin nicht teil. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den Vertrag und den Zustimmungsbeschluß Bezug genommen. | a) 03.09.2003 Baumgärtel |
| 2 | a) 03.09.2003 Baumgärtel b) Tag der ersten Eintragung: 08.07.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1111 SB; | |||||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 16.05.2003 hat die Änderung der §§ 3 (Bekanntmachung), 8 (Aufsichtsrat-Anzahl, Wahl), 16 (Einberufung der Hauptversammlung), 19 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen. | a) 26.09.2003 Übelmesser b) Beschluss Bl. 1167 SB; neue Satzung Bl. 1200 SB; | ||||
| 4 | a) Die Hauptversammlung vom 28.06.2004 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital) und Abs. 5 (bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2004 um 611.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2004/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von bis zum 27.06.2009 zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von bis zum 27.06.2009 zu begebenden Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2004 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.06.2009 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 611.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2004/I). | a) 27.08.2004 Übelmesser b) Beschluss Bl. 1288 ff SB; neue Satzung Bl. 1311 ff SB; | ||||
| 5 | a) Die Hauptversammlung vom 03.08.2005 hat die Änderung der §§ 16 (Einberufung der Hauptversammlung) und 17 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 19.08.2005 Finkenberger b) Beschluss Bl. 1347 SB; neue Satzung Bl. 1371 SB; | ||||
| 6 | 1.833.000,00 EUR | a) Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 28.06.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 611.000,00 EUR auf 1.833.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.11.2005 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital) geändert. b) Das Genehmigte Kapital vom 28.06.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/I) ist damit ausgeschöpft. | a) 02.12.2005 Finkenberger b) Beschlüsse Bl. 1427- 1429 SB; neue Satzung Bl. 1430 SB; | |||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 02.06.2006 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.06.2011 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 916.500,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). | a) 19.06.2006 Finkenberger b) Beschluss Bl. 1450 SB; neue Satzung Bl. 1466 SB; | ||||
| 8 | 2.353.619,00 EUR | a) Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 02.06.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 520.619,00 EUR auf 2.353.619,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.10.2007 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital) geändert. b) Das Genehmigte Kapital vom 02.06.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 395.881 EUR. | a) 18.10.2007 Dr. Finkenberger | |||
| 9 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Schulze, Wolfgang, Kaufmann, Rehau, *XX.XX.XXXX | a) 13.10.2008 Baumgärtel | ||||
| 10 | b) Geschäftsanschrift: Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Meyer, Bernd, Köditz, *XX.XX.XXXX | a) 02.03.2009 Baumgärtel | |||
| 11 | b) Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 10.04.1997/17.04.1997 mit der Technologie-Beteiligungs- Gesellschaft mbH der Deutschen Augleichsbank mit dem Sitz in Bonn ist durch Fristablauf am 30.09.2007 beendet. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 10.03.1998/19.03.1998 mit der Technologie-Beteiligungs- Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn ist durch Fristablauf am 31.12.2008 beendet. | a) 25.03.2009 Severin | ||||
| 12 | b) Bestellt: Vorstand: Schulze, Wolfgang, Rehau, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Burger, Andreas, Chemiker, Selb, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Meyer, Bernd, Köditz, *XX.XX.XXXX | a) 13.07.2009 Baumgärtel | |||
| 13 | Prokura erloschen: Meyer, Doris, Hof | a) 09.09.2009 Baumgärtel | ||||
| 14 | a) Die Hauptversammlung vom 01.07.2009 hat die Änderung des § 17 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 13.11.2009 Baumgärtel | ||||
| 15 | 2.745.888,00 EUR | a) Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 02.06.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 392.269,00 EUR auf 2.745.888,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.10.2010 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital) geändert. b) Das Genehmigte Kapital vom 02.06.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.612 EUR. | a) 19.10.2010 Herpich | |||
| 16 | b) Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 23.12.1996 mit der Zweite GUB Glasauer Unternehmensbeteiligungen AG & Co. KG mit dem Sitz in Schwäbisch Hall ist durch Aufhebung zum 31.12.2005 beendet. | a) 16.02.2011 Herpich | ||||
| 17 | a) Die Hauptversammlung vom 06.07.2011 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.07.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 05.07.2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.372.944,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). | a) 19.07.2011 Chwoyka | ||||
| 18 | a) Die Hauptversammlung vom 06.06.2012 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 4 (Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 06.06.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.432.360,00 EUR beschlossen. b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2012 um bis zu 1.372.944,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von bis zum 05.06.2017 zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von bis zum 05.06.2017 zu begebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Das in der Hauptversammlung vom 28.06.2004 beschlossene Bedingte Kapital 2004/I ist infolge Ablauf der Ermächtigung am 27.06.2009 erloschen. | a) 27.07.2012 Chwoyka | ||||
| 19 | 3.593.393,00 EUR | a) Die am 06.06.2012 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.432.360,00 EUR ist in Höhe von 847.505,00 EUR durchgeführt. § 4 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.11.2012 geändert. | a) 28.11.2012 Chwoyka | |||
| 20 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Jacob, Jutta, Rehau, *XX.XX.XXXX | a) 14.02.2013 Herpich | ||||
| 21 | a) Die Hauptversammlung vom 19.04.2013 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.04.2013 hat ferner die Änderung der §§ 4 Abs. 4 (Bedingtes Kapital 2012/I) und 11 (Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.04.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18.04.2018 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.796.696,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2013/I). Das Genehmigte Kapital vom 06.07.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) wurde aufgehoben. Das Bedingte Kapital 2012/I wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.04.2013 geändert. | a) 13.06.2013 Chwoyka | ||||
| 22 | 3.952.730,00 EUR | a) Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 19.04.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 359.337,00 EUR auf 3.952.730,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25.03.2014 ist die Satzung in § 4 Abs. 1,2,5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. b) Das Genehmigte Kapital vom 19.04.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.437.359,00 EUR. | a) 24.04.2014 Chwoyka | |||
| 23 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Schulze, Wolfgang, Rehau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Gigl, Albin, Rinchnach, *XX.XX.XXXX | a) 15.01.2015 Herpich | ||||
| 24 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Gigl, Albin, Rinchnach, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Schulze, Wolfgang, Rehau, *XX.XX.XXXX | a) 02.10.2015 Herpich | ||||
| 25 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Schulze, Wolfgang, Rehau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dr. Oberle, Berthold, Hof, *XX.XX.XXXX | a) 04.12.2015 Herpich | ||||
| 26 | Prokura erloschen: Jacob, Jutta, Rehau, *XX.XX.XXXX | a) 04.01.2016 Stark | ||||
| 27 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 13.03.2018 (Az. IN 104/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 14.03.2018 Herpich | ||||
| 28 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 01.05.2018 (Az. IN 104/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG. | a) 02.05.2018 Herpich | ||||
| 29 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wirthstraße 88, 95028 Hof | a) 30.11.2021 Herpich |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.