HRB 2028
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft
aktuell 36 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rehau
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Registerdaten
- Sitz
- Rehau
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 104/18 · HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 104/18
- Wirksam am
- 31.07.2025
- Registerbezug
- Hof, HRB 2028
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau, vertreten durch den Vorstand Dr. Oberle Berthold
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2028
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Ludwigstraße 50, 95028 Hof, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 15.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 809.824,67 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 67,5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.04.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Auslandsbezug
- komplexe Rechtsstreitigkeiten
- Vorbereitung der Prozessfinanzierung
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 67,5 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 30.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan IN 104/18 · HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 104/18
- Wirksam am
- 07.02.2024
- Registerbezug
- Hof, HRB 2028
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau, vertreten durch den Vorstand Dr. Oberle Berthold
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2028
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Einsetzung eines Gläubigerausschusses ( § 67 InsO), Vorlage eines Insolvenzplans ( § 218 InsO),
wird bestimmt auf
Dienstag, 27.02.2024, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, 95030 Hof
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 05.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 104/18 · HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 104/18
- Wirksam am
- 10.05.2022
- Registerbezug
- Hof, HRB 2028
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau, vertreten durch den Vorstand Dr. Oberle Berthold, Wirthstraße 88, 95028 Hof
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2028
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.05.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 39 bis 42 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.06.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 09.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Hof -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des …
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wirthstraße 88, 95028 Hof.
Insolvenzbekanntmachung IN 104/18 · HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 104/18
- Wirksam am
- 04.04.2019
- Registerbezug
- Hof, HRB 2028
Amtsgericht Hof
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Reichenberger Str.
22, 95111 Rehau, vertreten durch den Vorstand Dr. Oberle Berthold, Wirthstraße
88, 95028 Hof
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2028
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Hof am 01.04.2019 folgenden
Beschluss|
Der Beschluss der Gläubigerversammlung vom 29.03.2019 hinsichtlich des
Tagesordnungspunktes 1 - Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbetriebs der
Schuldnerin - wird aufgehoben.
Gründe:
In der Gläubigerversammlung am 29.03.2019 hat die Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Gläubiger den Antrag des Insolvenzverwalters zum Verkauf des
Geschäftsbetriebes der Schuldnerin abgelehnt. Das Ergebnis der Abstimmung waren
107.712,05 € für den Verkauf des Geschäftsbetriebes und 327.438,15 € gegen den
Verkauf. Der Insolvenzverwalter hat sodann den Antrag gestellt, gemäß § 78 InsO
den Beschluss der Gläubigerversammlung aufzuheben.
Der Insolvenzverwalter begründet seinen Antrag damit, das von der Erwerberin,
der Fa. Dr. Wolf GmbH Magdeburg für das bewegliche Anlagevermögen, das
Vorratsvermögen, sowie das immaterielle Vermögen, das kommerzielle und
technische Know-How und der Kundenstamm der Schuldnerin ein Angebot von
28.000,00 € unterbreitet hat, welches vollumfänglich in die Masse fließen
würde.
Des Weiteren führt der Inslovenzverwalter aus, dass seit mehreren Monaten
versucht worden war den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin zu veräußern. Mit der
Fa. Dr. Wolf GmbH handelt es sich um den einzigen Erwerbsinteressenten, welcher
darüber hinaus einen die Fortführungswerte übersteigenden Kaufpreis angeboten
hat.
Die Verweigerung der Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbetriebes, wird die
vorhandene Insolvenzmasse mit weiteren Kosten belasten. So würden
Kündigungslöhne von 18.713,31 € und Räumungskosten in Höhe von 5.000,00 €
anfallen.
Als gemeinsames Interesse der Insolvenzgläubiger ist das Interesse an der
bestmöglichen Gläubigerbefriedigung anzusehen. Der nunmehr vorliegende
Beschluss der Gläubigerversammlung den Geschäftsbetrieb nicht zu veräußern
führt in der Folge zu einer Mehrbelastung der Masse mit weiteren Lohn- und
Räumungskosten in nicht unerheblichem Umfang. Ein Verkauf des Geschäftsbetriebs
jedoch entlastet die Masse von diesen Verpflichtungen und führt zu einer
sofortigen Entlastung der Insolvenzmasse und hat im Ergebnis die teilweise
Befriedigung aller Gläubiger des Insolvenzverfahrens zur Folge.
Der Beschluss der Gläubigerversammlung war daher aufzuheben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer
Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 01.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 104/18 · HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 104/18
- Wirksam am
- 19.03.2019
- Registerbezug
- Hof, HRB 2028
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Reichenberger Str.
22, 95111 Rehau, vertreten durch den Vorstand Dr. Oberle Berthold, Wirthstraße
88, 95028 Hof
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2028
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
1. Zustimmung, dass der Geschäftsbetrieb der Firma HYDROTEC Gesellschaft für
Wassertechnik, Aktiengesellschaft an die Firma Dr. Wolf GmbH, Magdeburg
veräußert werden darf.
2. Zustimmung, dass die Laborausstattung der Firma HYDROTEC Gesellschaft für
Wassertechnik, Aktiengesellschaft an die Firma HYDROTEC Gesellschaft für
Ökologische Verfahrenstechnik mbH veräußert werden darf.
wird bestimmt auf
Freitag, 29.03.2019, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 012, EG,
Berliner Platz 1, 95030 Hof
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 19.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Es wurde eine Aufsichtsratsliste eingereicht.
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 01.05.2018 (Az…
Forderungsprüfung IN 104/18 · HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 104/18
- Wirksam am
- 02.05.2018
- Registerbezug
- Hof, HRB 2028
In dem Verfahren über den Antrag d.
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Reichenberger Str.
22, 95111 Rehau, vertreten durch den Vorstand Dr. Oberle Berthold, Wirthstraße
88, 95028 Hof
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2028
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Produktion, Vertrieb und der An- und Verkauf von Anlagen zur
Aufbereitung oder Filterung von Flüssigkeiten
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Ludwigstraße 50, 95028 Hof
Telefon: +49(9281)8331080
Telefax: +49(9281)8331089
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 04.07.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 01.08.2018
13:00 Uhr
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, Amtsgericht Hof
Im Termin soll insbesondere über folgende Anträge des Insolvenzverwalters
abgestimmt werden:
Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Rechtsanwalts-Anderkontos bei der
UniCredit Bank-HypoVereinbk, IBAN: DE74 7602 0070 0016 4218 98, BIC:
HYVEDEMM460, als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO.
Entscheidung über die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens der
Schuldnerin § 157 InsO.
Entscheidung über die Veräußerung des Immobilienbestandes der Schuldnerin § 160
Abs. 2 Nr. 1 InsO.
Entscheidung darüber, ob und zu welchen Konditionen der Betrieb sowie das
Warenlager der Schuldnerin im Ganzen veräußert werden soll, § 160 Abs. 2 Nr. 1
InsO.
Entscheidung über die Anhängigmachung, die Aufnahme, Fortführung oder
Beendigung von Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert sowie über die
Möglichkeit des Abschlusses von Vergleichen oder Schiedsverträgen, § 160 Abs. 2
Nr. 3 InsO.
Entscheidung über die Veräußerung des Betriebes an besonders Interessierte §
162 InsO.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 01.08.2018
13:00 Uhr
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, Amtsgericht Hof
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.03.2018 beim Insolvenzgericht Hof eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 01.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Beim Amtsgericht Hof -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats einge…
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Beim Amtsgericht Hof -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats einge…
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Prokura erloschen: Jacob, Jutta, Rehau, *XX.XX.XXXX.
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Ausgeschieden: Vorstand: Schulze, Wolfgang, Rehau, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Dr. Oberle…
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Beim Amtsgericht Hof -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats einge…
HRB 2028 HRB 2028: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Ausgeschieden: Vorstand: Gigl, Albin, Rinchnach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Schulze, Wol…
HRB 2028 HRB 2028:HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau.Ausgeschieden: Vorstand: Schulze, Wolfgang, Rehau, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Gigl, Albin,…
HRB 2028 HRB 2028:HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau.Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 19.04.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung de…
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Die Hauptversammlung vom 19.04.2013 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § …
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Jacob, Jutta, Rehau,…
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Die am 06.06.2012 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.432.360,00 EUR ist in Höhe von 847…
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Die Hauptversammlung vom 06.06.2012 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 …
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Die Hauptversammlung vom 06.07.2011 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § …
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 23.12.1996 mit der Zweite GUB Glasauer Unternehmensbeteiligungen AG …
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau.Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 02.06.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundka…
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau.Die Hauptversammlung vom 01.07.2009 hat die Änderung des § 17 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der H…
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau.Prokura erloschen: Meyer, Doris, Hof.
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau.Bestellt: Vorstand: Schulze, Wolfgang, Rehau, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Burger, Andreas, …
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau.Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 10.04.1997/17.04.1997 mit der Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft m…
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau.Geschäftsanschrift: Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgli…
HRB 2028 HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, (Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau).Beim Amtsgericht Hof -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, §…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
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