Handelsregister · VR 350624
Historischer Auszug
Hospiz zum Licht e.V. · Amtsgericht Mannheim
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Amtsgericht
Eintra-
gung
Wiesloch
b)
Sitz
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Verlrelungstegelurig
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
Blatt
At
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
3
4
5
a)
Hospiz
zum
Licht
e.V.
b)
Wiesloch
b)
Walldorf
a)
Die
Vertretung
des
Vereins
im
Sinne
des
_$
26
BGB
erfolgt
durch
den/die
1.
Vorsitzende(n),
den/die
2.
Vorsitzende(n),
den/der
Schriftführer
(in),
den/die
Kassenwart
(in).
Jeweils
zwei
der
Genannten
vertreten
gemeinsam,
wobei
eine
Person
davon
der(
die
1.
Vorsitzende
sein
muss.
b)
1.Vorsitzende:
Beate
Weidner,
geb.
11.11.1962,
Heidelberg
2.
Vorsitzende:
Angela
Hirsch,
geb.
26.10.1951,
Wiesloch
Schriftführerin:
Esther
Nöltner,
geb
;
Sandhausen.
Jielheim
_
.
>
NUT
EENDN
,
_2.Vorsitzende:
Ute
Greufe,
geb.
?8.06,57,
Wiesloch
Kassenwart.
Rainer
Janotta,
geb.
02.10.65,
Korntal
Angela
Hirsch,
Esther
Nöltner
und
Elisabeth
Czotscher
sind
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden,
In
der
Mit-
gliederversammlung
vom
30.09.05
wurde
der
Vorstand
neu
gewählt.
Kassenwartin:
Elisabeth
Czotscher,
geb.
09.08.1947,
a)
Die
Satzung
wurde
am
04.04.2002
errichtet.
a)
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
30.09.05
wurde
die
Satzung
in
den
88
1
(Name
und
Sitz
des
Vereins),
9
(Ordentliche
Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung),
10
(Vorstand)
ge-
ändert
nach
Maßgabe
des
vorglegten
Protokolls.
a)
4.
Juni
2002
b)
Reg.
Akten
Seite
47
a)
21.12.05
!
watt
b)
Reg.
Akten
Seite
121
a)
Die
Vertretung
des
Vereins
im
Sinne
des
$
26
BGB
erfolgt
durch
den/die
1.
Vorsitzende/n,
den/die
2.
Vorsitzende/n,
den/die
Schriftführer/in
und
dem/die
Kassenwart/in.
Jeweils
zwei
der
Genannten
vertreten
gemeinsam,
wobei
eine
Person
der/die
1.
Vorsitzende
sein
muss.
Als
Ausnahme
hiervon
gilt:
Verträge
und
Vereinbarungen
jedweder
Art
sind
durch
zwei
Personen
zu
unterzeichnen,
wobei
davon
eine
Person
der/die
1.
Vorsitzende
oder
der/die
2.
Vorsitzende
sein
muss.
Bank-
und
Geldgeschäfte,
sofern
sie
unbar
erfolgen,
können
vom
dem/der
1.
Vorsitzenden,
von
dem/der
2.
Vorsitzenden
und
vom
dem/der
Kassenwart/in
jeweils
einzeln
getätigt
werden.
Hierfür
ist
im
Einzelfall
vom
Vorstand
der
jeweilige
Verfügungsrahmen
festzu-
legen.
Der/Die
1.Vorsitzende,
der/die
2.
Vorsitzende
und
der/die
Kassenwart/in
können
in
besonderen
Aus-
nahmefällen
den
Verein
einzeln
vertreten,
wenn
dies
zuvor
durch
den
Vorstand
beschlossen
wurde.
b)
2.
Vorsitzende:
Barbara
Reuter-Seifarth,
geb.
27.04.1957,
Lobbach-Waldwimmersbach
Schriftführerin:
Sibylle
Weidner,
geb.
27.10.1966,
Walldorf
In
der
Mitgliederversammlung
vom
14.10.2006
wurde
der
Vorstand
neu
gewählt.
a)
Durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
14.10.2006
wurde
die
Satzung
in
den
88
2,5,10
geändert
nach
Maßgabe
des
vorgelegten
Protokolls.
a)
04.12.2006
Hub
b)
Reg.
Akten
Seite
171
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Wiesloch
wurde
die
Kennziffer
35
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
2
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
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