Handelsregister · VR 350624
Chronologischer Auszug
Hospiz zum Licht e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hospiz zum Licht e.V. b) Walldorf | a) Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch den/die 1. Vorsitzende/n, den/die 2. Vorsitzende/n, den/die Schriftführer/in und dem/die Kassenwart/in. Jeweils zwei der Genannten vertreten gemeinsam, wobei eine Person der/die 1. Vorsitzende sein muss. Als Ausnahme hiervon gilt: Verträge und Vereinbarungen jedweder Art sind durch zwei Personen zu unterzeichnen, wobei davon eine Person der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende sein muss. Bank- und Geldgeschäfte, sofern sie unbar erfolgen, können von dem/der 1. Vorsitzenden, von dem/der 2. Vorsitzenden und von dem/der Kassenwart/in jeweils einzeln getätigt werden. Hierfür ist im Einzelfall vom Vorstand der jeweilige Verfügungsrahmen festzulegen. Der/Die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassenwart/in können in besonderen Ausnahmefällen den Verein einzeln vertreten, wenn dies zuvor durch den Vorstand beschlossen wurde. b) 1. Vorsitzende: Weidner, Beate, Heidelberg, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Reuter-Seifarth, Barbara, Lobbach-Waldwimmersbach, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Weidner, Sibylle, Walldorf, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Janotta, Rainer, Korntal, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 04.04.2002 mit Änderungen vom 30.09.2005 und 14.10.2006 | a) 04.09.2014 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 04.06.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2014. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart. Sie vertreten jeweils einzeln. Verträge und Vereinbarungen jedweder Art sind durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zu unterzeichnen. b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei 1. Vorsitzende: Weidner, Beate, Walldorf, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei 2. Vorsitzender: Janotta, Rainer, Korntal-Münchingen, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei Kassenwartin: Weidner, Sibylle, Walldorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Reuter-Seifarth, Barbara, Lobbach-Waldwimmersbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenwart: Janotta, Rainer, Korntal-Münchingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlungen vom 28.12.2013 und 06.09.2014 haben die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben), § 5 (Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliedsbeiträge), § 9 (ordentliche Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand), § 11 (Vorstandssitzungen) und § 12 (Auflösung) beschlossen. | a) 13.10.2014 Buba b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 42-49 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.