Handelsregister · VR 350624

Chronologischer Auszug

Hospiz zum Licht e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hospiz zum Licht e.V.

b)
Walldorf
a)
Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB
erfolgt durch den/die 1. Vorsitzende/n, den/die 2.
Vorsitzende/n, den/die Schriftführer/in und dem/die
Kassenwart/in. Jeweils zwei der Genannten vertreten
gemeinsam, wobei eine Person der/die 1. Vorsitzende
sein muss. Als Ausnahme hiervon gilt: Verträge und
Vereinbarungen jedweder Art sind durch zwei Personen
zu unterzeichnen, wobei davon eine Person der/die 1.
Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende sein muss.
Bank- und Geldgeschäfte, sofern sie unbar erfolgen,
können von dem/der 1. Vorsitzenden, von dem/der 2.
Vorsitzenden und von dem/der Kassenwart/in jeweils
einzeln getätigt werden. Hierfür ist im Einzelfall vom
Vorstand der jeweilige Verfügungsrahmen festzulegen.
Der/Die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und
der/die Kassenwart/in können in besonderen
Ausnahmefällen den Verein einzeln vertreten, wenn dies
zuvor durch den Vorstand beschlossen wurde.

b)
1. Vorsitzende:
Weidner, Beate, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Reuter-Seifarth, Barbara, Lobbach-Waldwimmersbach,
*XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Weidner, Sibylle, Walldorf, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Janotta, Rainer, Korntal, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 04.04.2002 mit Änderungen vom 30.09.2005 und 14.10.2006
a)
04.09.2014
Hanselmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.06.2002
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.09.2014.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende
sowie der Kassenwart. Sie vertreten jeweils einzeln.
Verträge und Vereinbarungen jedweder Art sind durch
den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zu
unterzeichnen.

b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
1. Vorsitzende:
Weidner, Beate, Walldorf, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
2. Vorsitzender:
Janotta, Rainer, Korntal-Münchingen, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
Kassenwartin:
Weidner, Sibylle, Walldorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Reuter-Seifarth, Barbara, Lobbach-Waldwimmersbach,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenwart:
Janotta, Rainer, Korntal-Münchingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 28.12.2013 und 06.09.2014 haben die Änderung der
Satzung in § 2 (Aufgaben), § 5 (Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliedsbeiträge), § 9 (ordentliche
Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand), § 11 (Vorstandssitzungen) und § 12 (Auflösung)
beschlossen.
a)
13.10.2014
Buba

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 42-49

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.