Handelsregister · HRB 89599
Chronologischer Auszug
HONESTIS AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) HONESTIS AG b) Köln Geschäftsanschrift: Aachener Str. 1053-1055, 50858 Köln c) das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Bereich der Hotellerie, sowie die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die im Bereich des Immobilieninvestments und der Entwicklung von Immobilien tätig sind sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann insbesondere letzteres auch durch Tochtergesellschaften vornehmen und gegenüber anderen Gesellschaften erbringen lassen. | 21.000.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Iserlohe, Dirk, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 08.10.2016 b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 10.500.000,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 10.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 21.12.2016 Engeland | |
| 2 | a) Satzung vom 08.12.2016 | a) 21.12.2016 Engeland b) Lfd. Nr. 1 Sp. 6 von Amts wegen berichtigt | ||||
| 3 | 31.500.000,00 EUR | a) Aufgrund der in der Gründungssatzung erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.01.2017 ist § 7 (Grundkapital) Ziffer 1 der Satzung entsprechend geändert und Ziffer 4 nach völliger Ausschöpfung gestrichen. | a) 13.01.2017 Engeland | |||
| 4 | a) Aufgrund der in der Gründungssatzung erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.01.2017 ist § 7 (Grundkapital) Ziffer 1 der Satzung entsprechend geändert und Ziffer 4 nach völliger Ausschöpfung gestrichen. | a) 16.01.2017 Engeland b) Systembedingt erneut eingetragen | ||||
| 5 | 44.000.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 27.01.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 12.500.000,00 EUR sowie die Änderung des § 7 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 27.01.2017 hat ferner die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 7 Abs. 4 beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 22.000.000 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 22.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 08.02.2017 Bijok | |||
| 6 | 54.000.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals aufgrund eines Beschlusses des Vorstands vom 20.02.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 20.02.2017 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals von 44.000.000,00 EUR um 10.000.000,00 EUR auf 54.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.02.2017 sind § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 4 der Satzung geändert. b) Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 12.000.000,00 EUR. | a) 22.02.2017 Bijok | |||
| 7 | 66.000.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals aufgrund eines Beschlusses des Vorstands vom 09.03.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 09.03.2017 unter vollständiger Ausnutzung des genehmigten Kapitals von 54.000.000,00 EUR um 12.000.000,00 EUR auf 66.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.03.2017 sind § 7 Abs. 1 der Satzung geändert und § 7 Abs. 4 der Satzung ersatzlos gestrichen. | a) 23.03.2017 Bijok | |||
| 8 | 81.000.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 30.03.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 15.000.000,00 EUR auf bis zu 81.000.000,00 EUR gegen Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien und die entsprechende Änderung der Satzung in § 7 Ziffer 1) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in voller Höhe durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 30.03.2017 hat ferner die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 4 beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 40.500.000,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 40.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). | a) 20.04.2017 Keusch | |||
| 9 | 91.250.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals gemäß Beschluss des Vorstands vom 11.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 11.05.2017 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 10.250.000,00 EUR auf 91.250.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.05.2017 ist § 7 (Grundkapital) Ziffer 4) der Satzung geändert. b) Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 30.250.000,00 EUR. | a) 22.05.2017 Bijok | |||
| 10 | 95.000.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals gemäß Beschluss des Vorstandes vom 07.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 07.06.2017 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 3.750.000,00 EUR auf 95.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.06.2017 ist § 7 (Grundkapital) Ziffer 1) und 4) der Satzung geändert. b) Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 26.500.000,00 EUR. | a) 23.06.2017 Keusch | |||
| 11 | 97.100.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals gemäß Beschluss des Vorstandes vom 29.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 29.06.2017 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 2.100.000,00 EUR auf 97.100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.06.2017 ist § 7 (Grundkapital) Ziffer 1) und 4) der Satzung geändert. b) Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch 24.400.000,00 EUR. | a) 19.07.2017 Bijok | |||
| 12 | 103.750.000,0 0 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals gemäß Beschluss des Vorstandes vom 06.12.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 06.12.2017 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 6.650.000,00 EUR auf 103.750.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.12.2017 ist § 7 (Grundkapital) Ziffer 1) und 4) der Satzung geändert. b) Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch 17.750.000,00 EUR. | a) 14.12.2017 Bijok | |||
| 13 | 108.500.000,0 0 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals gemäß Beschluss des Vorstandes vom 19.12.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 19.12.2017 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 4.750.000,00 EUR auf 108.500.000,00 EUR durchgeführt Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.12.2017 ist § 7 (Grundkapital) Ziffer 1) und 4) der Satzung geändert. b) Das Genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch 13.000.000,00 Euro. | a) 22.12.2017 Bijok | |||
| 14 | 111.000.000,0 0 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals gemäß Beschluss des Vorstandes vom 16.01.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16.01.2018 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 2.500.000,00 EUR auf 111.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.01.2018 ist § 7 (Grundkapital) Ziffer 1) und 4) der Satzung geändert. b) Das Genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch 10.500.000,00 Euro. | a) 24.01.2018 Bijok | |||
| 15 | 119.000.000,0 0 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals gemäß Beschluss des Vorstandes vom 19.02.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 19.02.2018 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 8.000.000,00 EUR auf 119.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.02.2018 ist § 7 (Grundkapital) Ziffer 1) und 4) der Satzung geändert. b) Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch 2.500.000,00 EUR. | a) 22.02.2018 Bijok | |||
| 16 | 126.000.000,0 0 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 25.04.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 7.000.000,00 EUR sowie die Aufhebung des Genehmigten Kapitals beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt, § 7 (Grundkapital) Ziffern 1), 4), 5) und 6) sind geändert. Ferner hat die Hauptversammlung vom 25.04.2018 eine Änderung von § 22 Ziffer 1) (Stimmrechtsvertretung) beschlossen. Die weitere Hauptversammlung vom 15.05.2018 hat die Änderung von § 12 Ziffer 1) (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen. | a) 28.05.2018 Bijok | |||
| 17 | a) Die Hauptversammlung vom 15.05.2018 hat die Änderung des § 12 Ziffer 1 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen. | a) 28.05.2018 Bijok b) lfd. Nr. 16, Spalte 6 a systembedingt neu eingetragen. | ||||
| 18 | a) Die Hauptversammlung vom 25.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Aktien, Vinkulierung) Ziffer 2) und § 21 (Beschlussfassungen) Ziffer 2) beschlossen. | a) 21.09.2018 Bijok | ||||
| 19 | a) Die Hauptversammlung vom 22.08.2020 hat die Änderung der Satzung in § 7 Ziffer 4 (Grundkapital) und § 24 (Verwendung des Jahresüberschusses, Teilname am Liquidationserlös) beschlossen. Ein Genehmigtes Kapital I wurde geschaffen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.08.2025 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt 16.002.000,00 € (in Worten: Euro sechzehn Millionen und zweitausend) gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 16.002.000 (in Worten: sechzehn Millionen und zweitausend) neue auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). | a) 02.09.2020 Keusch | ||||
| 20 | 134.001.000,0 0 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.08.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des Grundkapitals aufgrund eines Beschlusses des Vorstands vom 05.11.2020 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals von 126.000.000,00 EUR um 8.001.000,00 EUR auf 134.001.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.11.2020 ist § 7 (Grundkapital) der Satzung in Ziffer 1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 7 Ziffer 4) (Genehmigtes Kapital I) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nunmehr noch 8.001.000,00 Euro. | a) 02.12.2020 Keusch | |||
| 21 | 140.049.000,0 0 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.08.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des Grundkapitals aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes vom 10.12.2020 unter teilweiser weiterer Ausnutzung des genehmigten Kapitals von 134.001.00,00 EUR um weitere 6.048.000,00 EUR auf 140.049.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.12.2020 ist § 7 (Grundkapital) der Satzung in Ziffer 1 und Ziffer 4 geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nunmehr noch 1.953.000,00 EUR. | a) 07.01.2021 Asmussen | |||
| 22 | a) Die Hauptversammlung vom 27.08.2022 hat die Aufhebung des alten Genehmigten Kapitals I und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital I 2022) beschlossen. Dementsprechend wurde eine Änderung der Satzung in § 7 (Grundkapital) Ziffer 4) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.08.2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20. August 2027 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 30.000.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 30.000.000 neue auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2022). | a) 29.09.2022 Asmussen | ||||
| 23 | a) Die Hauptversammlung vom 26.08.2023 hat die Änderung der Satzung in § 12 Absatz 1 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen. | a) 01.09.2023 Asmussen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.