-die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten und deren Nachweis (Anlagevermittlung), - andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten (Anlageberatung), - die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung), - die Anlage in Finanzinstrumente für das eigene Vermögen (Eigengeschäft) - andere in Finanzinstrumenten, insbesondere in Krediten, Leasing, Darlehen oder Factoring, zu beraten und solche Instrumente zu vermitteln, sowie das - Immobilienvermittlungsgeschäft.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus Hinkel
Düsseldorf
Prokurist(in)
Markus Plank
Düsseldorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Marcus Franz-Bernhard Weeres
Neuss
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 7. September 2000 mit Änderung vom 30. Oktober 2000
Die Hauptversammlung vom 27. März 2002 hat eine Änderung der Satzung in § (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 375.000,00 EUR beschlossen.
Die in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. März 2002 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von EUR 75.000,00 durchgeführt. Die Satzung ist in § 4 Abs. 1 entsprechend neu gefasst.
Die Hauptversammlung vom 10. Juli 2002 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Unternehmensgegenstand) und Erweiterung des § 7 (Beirat). Die bisherigen §§ 7 bis 10 werden zu §§ 8 bis 11. beschlossen. § 4 (Grundkapital, Aktien) wurde durch Abs. 5 ergänzt.
Gemäß der in § 4 Abs. 5 der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand - mit Zustimmung des Aufsichtsrates - am 25.03.2003 beschlossen, das Grundkapital um 165.000 .- EUR auf 990.000 .- EUR zu erhöhen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.04.2003 ist die Satzung in § 4 Ziff. 1 (Grundkapital, Aktien) entsprechend geändert worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 06.09.2004 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.06.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen; ferner wurde § 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr) geändert.
Die Hauptversammlung vom 16.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 06.09.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.04.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.04.2014 hat die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um 825.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.04.2014 hat weiter das genehmigte Kapital § 4 Abs. 5 der Satzung aufgehoben; es ist neu neues genehmigtes Kapital geschaffen worden (§ 4 Abs. 5).
Die Hauptversammlung vom 12.12.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.03.2019 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 4 Absatz 5 (Grundkapital/Aktien) (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 25.01.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom 25.01.2022 hat weiter das genehmigte Kapital § 4 Abs. 5 der Satzung aufgehoben; es ist neu neues genehmigtes Kapital geschaffen worden (§ 4 Abs. 5).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.07.2001.
Satzung Blatt 31 Sonderband
Beschluss Blatt 70 f. Sonderband
Satzung Ziff.I Sonderband
HV.Beschl.: Sdb. a) Bl. 131 ff
Satzung Blatt Sdb.a) Ziff. II Sonderband
AR-Beschluss Bl. 153 ff. Vorstandsbeschluss Bl. 151f. Satzung Ziff. III Sonderband a)
Beschluss Blatt 180 f Sonderband
Satzung Blatt IV Sonderband
Beschluss Blatt 207 Sonderband
Satzung Ziffer V Sonderband
Eintragung ld.Nr. 20 Sp. 6 b) wegen eines Erfassungsfehlers von Amts wegen berichtigt.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 25. Januar 2027 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates ein- oder mehrfach um bis zu EUR 137.500 durch Ausgabe von bis zu 137.500 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (,,Genehmigtes Kapital l"). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der genehmigten Kapitalerhöhungen festzusetzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.