Entwicklung, Herstellung, Integration, der Betrieb, der Vertrieb und die Wartung von optronischen Erzeugnissen einschließlich Zubehör und verwandten Erzeugnissen sowie Dienstleistungen für solche Erzeugnisse.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Elmar Killing
Weilheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Björn Falk Alexander Janouschek
Aalen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Christina Canitz
Braunschweig
Geschäftsführer(in)
Ingrid Roderer
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Michael Wingert
Oberkochen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Susanne Schmitz
Aalen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.06.1994 zuletzt geändert am 01.09.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt IV § 10 (Jahresabschluss, Lagebericht und Ergebnisverwendung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.06.2006.
Tag der ersten Eintragung: 22.06.1994
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 71
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag+Zustimmungsbeschluss: Sonderband Blatt 56-58
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.12.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Carl Zeiss Optronics Wetzlar GmbH", Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 1202) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2012 einen Teil ihres Vermögens, insbesondere Verpflichtungen aus Versorgungszusagen auf betriebliche Altersversorgung, auf die Aktiengesellschaft "Carl Zeiss AG", Oberkochen (Amtsgericht Ulm HRB 501555) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Unternehmensvertrag
Mit der "HENSOLDT Holding Germany GmbH", Taufkirchen (Amtsgericht München HRB 232367) wurde am 08.03.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 09.03.2021 zugestimmt haben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.