Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist für: a) Abschluss von Verträgen, insbesondere Miet- und Pachtverträgen mit einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren; b) Geschäfte, die sich auf Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken beziehen, wenn sie einen Wert von mehr als 10.000,00 EUR haben; c) Geschäfte, die ein Volumen von 10.000,00 EUR übersteigen; d) Annahme von Schenkungen und Zuwendungen, die mit einer Belastung verbunden sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Maczewski
Bockhorn
Vorstand
Silke Günther
Apen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.01.1987 zuletzt geändert am 15.02.1987
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Ferner wurde insbesondere eine Änderung neu in: § 4: Beendigung der Mitgliedschaft, neu in § 7.3: Zustimmung für Geschäfte des Vorstands, neu in § 9.3: Anfallsberechtigung bei Auflösung und neu in § 12: Beschlussfassung der Mitgliederversammlung beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 6-8, Änderungsbeschluß Blatt 17 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.06.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 543 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 23.11.2005.
Satzung Blatt 74 ff der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.