Handelsregister · VR 120289

Chronologischer Auszug

Hauskreis Nordloh e. V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hauskreis Nordloh e. V.

b)
Apen/Nordloh
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und sein Stellvertreter.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Semken, Jochen, Elektroingenieur, Worpswede
Vorstand:
Schwenke, Katrin, Worpswede
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.01.1987 zuletzt geändert am 15.02.1987
a)
23.11.2005
Andersson

b)
Satzung Blatt 6-8,
Änderungsbeschluß Blatt 17 der
Akten

Tag der ersten Eintragung:
16.06.1987
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 543
Amtsgericht Westerstede
getreten.
Freigegeben am 23.11.2005.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schwenke, Katrin, Worpswede
stellvertr. Vorsitzender:
Maczewski, Johannes, Bockhorn, *XX.XX.XXXX
a)
22.08.2013
Hillers
3b)
Vorstand:
Günther, Silke, Apen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Semken, Jochen, Elektroingenieur, Worpswede
a)
13.06.2016
Hillers
4a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist
für:
a) Abschluss von Verträgen, insbesondere Miet- und
Pachtverträgen mit einer Vertragsdauer von mehr als 3
Jahren;
b) Geschäfte, die sich auf Erwerb, Veräußerung und
Belastung von Grundstücken beziehen, wenn sie einen
Wert von mehr als 10.000,00 EUR haben;
c) Geschäfte, die ein Volumen von 10.000,00 EUR
übersteigen;
d) Annahme von Schenkungen und Zuwendungen, die
mit einer Belastung verbunden sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Ferner wurde insbesondere eine Änderung neu in: § 4: Beendigung der Mitgliedschaft, neu
in § 7.3: Zustimmung für Geschäfte des Vorstands, neu in § 9.3: Anfallsberechtigung bei
Auflösung und neu in § 12: Beschlussfassung der Mitgliederversammlung beschlossen.
a)
30.08.2019
Hillers

b)
Satzung Blatt 74 ff der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.