Handelsregister · VR 120289
Chronologischer Auszug
Hauskreis Nordloh e. V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hauskreis Nordloh e. V. b) Apen/Nordloh | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Semken, Jochen, Elektroingenieur, Worpswede Vorstand: Schwenke, Katrin, Worpswede | a) eingetragener Verein Satzung vom 10.01.1987 zuletzt geändert am 15.02.1987 | a) 23.11.2005 Andersson b) Satzung Blatt 6-8, Änderungsbeschluß Blatt 17 der Akten Tag der ersten Eintragung: 16.06.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 543 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 23.11.2005. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Schwenke, Katrin, Worpswede stellvertr. Vorsitzender: Maczewski, Johannes, Bockhorn, *XX.XX.XXXX | a) 22.08.2013 Hillers | ||
| 3 | b) Vorstand: Günther, Silke, Apen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Semken, Jochen, Elektroingenieur, Worpswede | a) 13.06.2016 Hillers | ||
| 4 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist für: a) Abschluss von Verträgen, insbesondere Miet- und Pachtverträgen mit einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren; b) Geschäfte, die sich auf Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken beziehen, wenn sie einen Wert von mehr als 10.000,00 EUR haben; c) Geschäfte, die ein Volumen von 10.000,00 EUR übersteigen; d) Annahme von Schenkungen und Zuwendungen, die mit einer Belastung verbunden sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Ferner wurde insbesondere eine Änderung neu in: § 4: Beendigung der Mitgliedschaft, neu in § 7.3: Zustimmung für Geschäfte des Vorstands, neu in § 9.3: Anfallsberechtigung bei Auflösung und neu in § 12: Beschlussfassung der Mitgliederversammlung beschlossen. | a) 30.08.2019 Hillers b) Satzung Blatt 74 ff der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.