Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jedes der beiden Vorstandsmitglieder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über EUR 200,-- bis EUR 500,-- die Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes sowie bei über EUR 500,-- die des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Doris Else Feurer
Muggensturm
Vorstand
Sabrina Schick
Muggensturm
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.03.1977 in Neufassung bzw. mit Änderung vom 21.02.2003 bzw. 16.05.2003 mit Änderungen vom 05.03.2004, 05.03.2010
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2024 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 Ziffer 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und § 14 (Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.04.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.11.2014.
Satzung: Sonderband 1 Blatt 125 - 131
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.