Handelsregister · VR 520324

Chronologischer Auszug

Handharmonika-Vereinigung 1936 Muggensturm e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Handharmonikavereinigung 1936 Muggensturm e.V.

b)
Muggensturm
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten.
Jedes der beiden Vorstandsmitglieder ist allein
vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der
Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass
bei Rechtsgeschäften über EUR 200,-- die Zustimmung
des geschäftsführenden Vorstandes sowie bei über EUR
500,-- die des Gesamtvorstandes erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Stoll, Frank, Muggensturm, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Herz, Michael, Muggensturm, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 05.03.1977 in Neufassung bzw. mit Änderung vom 21.02.2003 bzw.
16.05.2003 mit Änderungen vom 05.03.2004, 05.03.2010
a)
11.11.2014
Hanselmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.04.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.11.2014.
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Feurer, Doris Else, geb. Seiferth, Muggensturm,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Herz, Michael, Muggensturm, *XX.XX.XXXX
a)
16.04.2019
Wolter
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Stoll, Frank, Muggensturm, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr 2. Vorsitzende, nunmehr
1. Vorsitzende:
Feurer, Doris Else, geb. Seiferth, Muggensturm,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Nold, Michael, Ötigheim, *XX.XX.XXXX
a)
07.04.2022
Georg
4a)
Name geändert; nun:
Handharmonika-Vereinigung 1936 Muggensturm e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten.
Jedes der beiden Vorstandsmitglieder ist allein
vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der
Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass
bei Rechtsgeschäften über EUR 200,-- bis EUR 500,-die Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes
sowie bei über EUR 500,-- die des Gesamtvorstandes
erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2024 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in § 1 Ziffer 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und § 14
(Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes) beschlossen.
a)
18.06.2024
Georg
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 125 - 131

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.