Handelsregister · VR 520324
Chronologischer Auszug
Handharmonika-Vereinigung 1936 Muggensturm e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Handharmonikavereinigung 1936 Muggensturm e.V. b) Muggensturm | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jedes der beiden Vorstandsmitglieder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über EUR 200,-- die Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes sowie bei über EUR 500,-- die des Gesamtvorstandes erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Stoll, Frank, Muggensturm, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Herz, Michael, Muggensturm, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 05.03.1977 in Neufassung bzw. mit Änderung vom 21.02.2003 bzw. 16.05.2003 mit Änderungen vom 05.03.2004, 05.03.2010 | a) 11.11.2014 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 01.04.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.11.2014. |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzende: Feurer, Doris Else, geb. Seiferth, Muggensturm, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Herz, Michael, Muggensturm, *XX.XX.XXXX | a) 16.04.2019 Wolter | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Stoll, Frank, Muggensturm, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende, nunmehr 1. Vorsitzende: Feurer, Doris Else, geb. Seiferth, Muggensturm, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Nold, Michael, Ötigheim, *XX.XX.XXXX | a) 07.04.2022 Georg | ||
| 4 | a) Name geändert; nun: Handharmonika-Vereinigung 1936 Muggensturm e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jedes der beiden Vorstandsmitglieder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über EUR 200,-- bis EUR 500,-die Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes sowie bei über EUR 500,-- die des Gesamtvorstandes erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2024 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 Ziffer 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und § 14 (Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes) beschlossen. | a) 18.06.2024 Georg b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 125 - 131 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.