Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 510168
Firma: NewCo Immo CZ GmbH
Sitz: Weimar
Adresse: In der Buttergrube 9, 99428 Weimar OT Legefeld
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HRB 510168: NewCo Immo CZ GmbH, Weimar, In der Buttergrube 9, 99428 Weimar OT Le...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 18.09.2015 11:17:00
HRB 510168:NewCo Immo CZ GmbH, Weimar, In der Buttergrube 9, 99428 Weimar OT Legefeld.Bekanntmachung gemäß § 122 d Satz 2 UmwG I. Der Entwurf des Verschmelzungsplans zwischena) der NewCo Immo CZ GmbH mit Sitz in Weimar, eingetragen im Handelsregisterdes Amtsgerichts Jena, HRB 510168,b) der Sallerova vystavba - Alpha s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C13594 und der Identifikationsnummer25033379, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkterHaftung,c) der Sallerova vystavba Center I s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 21237 und der Identifikationsnummer27266281, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkterHaftung,d) der Sallerova vystavba Mall III s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 21239 und der Identifikationsnummer27266257, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkterHaftung,e) der Sallerova vystavba Objekt IV s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 21236 und der Identifikationsnummer27266290, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkterHaftung,f) der Sallerova vystavba Sumperk spol. s.r.o. mit dem Sitz in Otvice,Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 13592 und derIdentifikationsnummer 25033310, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkterHaftung,g) der Sallerova vystavba Peihrimov s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 18481 und der Identifikationsnummer25445171, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkterHaftung,ist am ?..beim Handelsregister des Amtsgerichts Jena,HRB 510168, eingereicht worden.II.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligte Rechtsträger -jeweils mit Rechtsform, Firma und Sitz - sind1) Sallerova vystavba - Alpha s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Geschäftsanschrift:Obchodnf zöna 266, 43111 Otvice, TschechischeRepublik;2) Sallerova vystavba Center I s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Geschäftsanschrift: Obchodni zöna 266, 43111 Otvice, TschechischeRepublik;3) Sallerova vystavba Mall III s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Geschäftsanschrift:Obchodni zöna 266, 43111 Otvice, TschechischeRepublik;4) Sallerova vystavba Objekt IV s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Geschäftsanschrift: Obchodni zöna 266, 43111 Otvice, TschechischeRepublik;5) Sallerova vystavba Sumperk spol. s.r.o. mit dem Sitz in Otvice,Tschechische Republik, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkterHaftung, Geschäftsanschrift: Obchodni zöna 266, 43111 Otvice,Tschechische Republik;6) Sallerova vystavba Pelhrimov s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Geschäftsanschrift: Obchodni zona 266, 43111 Otvice, TschechischeRepublik;- die Gesellschaften zu 1) bis 6) jeweils als übertragender Rechtsträger -7) NewCo Immo CZ GmbH mit Sitz in Weimar, Rechtsform: Gesellschaftmit beschränkter Haftung, Geschäftsanschrift: In der Buttergrube 9,99428 Weimar-Legefeld)- die Gesellschaft zu 7) als aufnehmender Rechtsträger.III.Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträgersind bei folgenden Registern unter den nachstehend genanntenNummern eingetragen:1) Die Sallerova vystavba - Alpha s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, ist eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C13594 und der Identifikationsnummer25033379.2) Die Sallerova vystavba Center I s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, ist eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 21237 und der Identifikationsnummer27266281.3) Die Sallerova vystavba Mall III s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, ist eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 21239 und der Identifikationsnummer27266257.4) Die Sallerova vystavba Objekt IV s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, ist eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 21236 und der Identifikationsnummer27266290.5) Die Sallerova vystavba Öumperk spol. s.r.o. mit dem Sitz in Otvice,Tschechische Republik, ist eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 13592 undder Identifikationsnummer 25033310.6) Die Sallerova vystavba Pelhfimov s.r.o. mit dem Sitz in Otvice, TschechischeRepublik, ist eingetragen im Handelsregister des HandelsgerichtsUsti nad Labem unter dem Aktenzeichen C 18481 und der Identifikationsnummer25445171,7) Die NewCo Immo CZ GmbH ist eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts Jena, HRB 510168.IV.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubigerund der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzungbeteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständigeAuskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werdenkönnen:1) Rechte, welche nach tschechischem Recht Gläubiger geltend machenkönnen:a) Gläubiger der beteiligten Gesellschaften, welche ihre nicht fälligenForderungen innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichungoder der Bekanntmachung des Planes einer Umwandlung durchAufnahme gegenüber den übertragenden Gesellschaften Sallerovavystavba - Alpha s.r.o., Sallerova vystavba Center I s.r.o., Sallerovavystavba Mall III s.r.o., Sallerova vystavba Objekt IV s.r.o., Sallerovavystavba Sumperk spol. s.r.o. sowie Sallerova vystavba Pel-hfimov s.r.o. anmelden, können die Gewährung einer nachträglichenBesicherung fordern, falls sich die Einbringlichkeit ihrer Forderungeninfolge der Verschmelzung durch Aufnahme verschlechtert.Durch einen ergebnislosen Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht.b) Kommt es zwischen einem Gläubiger und einer beteiligten Gesellschaftzu keiner Vereinbarung über die Art und Weise der Besicherungeiner Forderung, hat über eine ausreichende Besicherung einGericht zu entscheiden, und zwar unter Bezugnahme auf die Artund die Höhe der Forderung. Falls ein Gläubiger nachweist, dasssich infolge der Verschmelzung durch Aufnahme die Einbringlichkeitseiner Forderung wesentlich verschlechtert und die an der Verschmelzungdurch Aufnahme beteiligte Person ihm nicht die angemesseneBesicherung gewährte, kann er die Gewährung einer ausreichendenBesicherung noch vor der Eintragung der Umwandlungins Handelsregister verlangen.c) Das Recht auf die Gewährung einer Besicherung steht Gläubigernnicht zu, welche ein Recht auf eine vorzugsweise Befriedigung ihrerForderungen in einem Insolvenzverfahren haben, welche für dieZwecke eines Insolvenzverfahrens als gesicherte Gläubiger betrachtetwerden, oder deren Forderungen erst nach der Eintragungder Verschmelzung durch Aufnahme in das Handelsregister entstandensind.d) Der Gesellschafter der betreffenden übertragenden Gesellschaft,der für die Schulden der Gesellschaft vor der Verschmelzung durchAufnahme haftete, haftet für Schulden, die bis zur Erlangung derWirksamkeit der Verschmelzung durch Aufnahme entstanden, ineinem gleichem Umfang wie vor der Erlangung der Wirksamkeit derVerschmelzung durch Aufnahme.e) Für Streitigkeiten im Zuge von Rechtsbeziehungen, die vor der Erlangungder Wirksamkeit der Verschmelzung durch Aufnahme entstandensind, sind die entsprechenden tschechischen Gerichte zuständig,die für die Verhandlung der Sache zuständig wären, fallses nicht zu der Verschmelzung durch Aufnahme gekommen wäre,sofern deren Beteiligter die übertragende Gesellschaft oder derenRechtsnachfolger ist.f) Die beteiligten Gesellschaften haben keine Obligationen, Optionsscheineoder sonstigen Beteiligungswertpapiere emittiert und esbezieht sich daher auf sie nicht die Verpflichtung, deren Eigentümerauf ihre Rechte gemäß § 37 und 38 des tschechischen Gesetzesüber die Umwandlung von Handelsgesellschaften und Genossenschaftenhinzuweisen.g) Die übertragenden Gesellschaften sind jeweils kein Empfänger eineröffentlichen Förderung oder einer Investitionsbeihilfe.2) Rechte, welche nach tschechischem Recht die Gesellschafter geltendmachen können:a) Folgende Dokumente:Plan der grenzüberschreitenden Verschmelzung,Abschlüsse aller beteiligten Gesellschaften für die letzten 3 Geschäftsjahre,soweit die beteiligte Gesellschaft mit beschränkter Haftung während dieses Zeitraumes existierte, bzw. Abschlüsse eines Rechtsvorgängers, falls die beteiligte Gesellschaft einen Rechtsvorgänger hatte, sowie Wirtschaftsprüferberichte zu diesenAbschlüssen, soweit diese gefordert werden,Schlussbilanzen aller beteiligten Gesellschaften, Eröffnungsbilanz der übernehmenden Gesellschaft und Wirtschaftsprüferberichte zu diesen Bilanzen, soweit diese gefordert werden,Zwischenabschluss und Wirtschaftsprüferbericht, soweit dieser gefordert wird,Berichte über die grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme oder sämtliche Sachverständigengutachten über die grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme aller beteiligten Gesellschaften, soweit diese gefordert werden, sind an die Gesellschafter mindestens 1 Monat vor dem Tag der Abhaltung der Gesellschafterversammlung zu übersenden, auf welcher die grenzüberschreitende Verschmelzung genehmigt werden soll.b) Falls der Gesellschafter einer übertragenden Gesellschaft dies fordert,stellt die übertragende Gesellschaft unverzüglich einen Antragauf Bestellung eines Sachverständigen für Verschmelzungen undsie legt der Gesellschafterversammlung oder diesem Gesellschafteraußerhalb der Gesellschafterversammlung den Verschmelzungsplanunverzüglich nach dessen Überprüfung durch den Sachverständigenfür Verschmelzungen zur Genehmigung vor; die Überprüfungwird nur bei der beteiligten Gesellschaft vorgenommen, derenGesellschafter die Überprüfung forderte; Bei diesem Vorgehenkann die Gesellschafterversammlung zum Zwecke der Genehmigungder Verschmelzung nicht eher einberufen werden, als derVerschmelzungsplan durch den Sachverständigen für Verschmelzungengeprüft wurde, es sei denn, dass dem alle übrigen Gesellschafterzustimmen würden.c) Jeder Gesellschafter einer beteiligten Gesellschaft, der hierum ersucht,hat ein Recht auf Informationen, die die sonstigen an derVerschmelzung durch Aufnahme beteiligten Personen betreffen, soferndiese aus Sicht der Umwandlung von Belang sind, und dies abdem Tag der Veröffentlichung der Mitteilung über die Hinterlegungdes Verschmelzungsplanes in die Urkundensammlung. Eine an derUmwandlung beteiligte Person wird keine Informationen gewähren,sofern- die Weitergabe dieser Informationen einer an der Umwandlungbeteiligten Person oder einer diese beherrschenden oder einerdurch sie beherrschten Person einen erheblichen Nachteil verursachenkönnte,- diese Informationen den Gegenstand eines Geschäftsgeheimnissesbilden, oder- es sich um eine geheim gehaltene Information gemäß einemGesetz zur Regelung geheim gehaltener Informationen handelt.d) Der Geschäftsführer der jeweiligen übertragenden Gesellschaftmacht den Gesellschafter vor der Abstimmung über die Genehmigungder Verschmelzung mit dem Sachverständigenbericht überdie Verschmelzung bekannt, sofern dieser gefordert wird, sowie mitallen wesentlichen Änderungen bezüglich des Vermögens in allenbeteiligten Gesellschaften, zu denen es im Zeitraum zwischen derAusfertigung des Planes der Verschmelzung durch Aufnahme biszum Tag der Abhaltung der Gesellschafterversammlung gekommenist, die über die Verschmelzung entscheidet. Die Korrektheit derMitteilung über die Änderungen bezüglich Vermögenswerten mussdurch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden, sofern die Gesellschafteiner obligatorischen Prüfung unterliegt. Die Bekanntmachungmit Änderungen an Vermögenswerten ist nicht erforderlich,sofern alle Gesellschafter aller beteiligten Gesellschaften hierzuvorab ihr Einverständnis erklärt haben.e) Falls bis spätestens zum Tag der Abhaltung der Gesellschafterversammlung,die die grenzüberschreitende Verschmelzung genehmigensoll, Stellungnahmen der Arbeitnehmer zur Verschmelzungdurch Aufnahme in den Sitz der übertragenden Gesellschaft zugestelltwerden, müssen diese dem Bericht über die grenzüberschreitendeUmwandlung beigefügt werden, die Gesellschafter der übertragendenGesellschaft müssen auf diese Tatsache hingewiesenwerden und es muss ihnen ermöglicht werden, sich mit den Stellungnahmennoch vor der Abstimmung über die Genehmigung dergrenzüberschreitenden Verschmelzung bekannt zu machen. Zugleichmüssen die Gesellschafter vor der Abstimmung über die Genehmigungder Verschmelzung durch Aufnahme darauf hingewiesenwerden, falls mehrere verschiedene Stellungnahmen vorgelegtwerden oder falls alle oder einige der in § 59n Abs. 2 oder 3 desUmwandlungsgesetzes angeführten Arbeitnehmervertreter keineStellung bezogen haben.f) Bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen hat der Gesellschafterauch das Recht auf einen Ausgleich, ein Recht auf Tausch von Anteilenund auf Auszahlung von Nachzahlungen, ein Recht aufSchadensersatz (dieses Recht findet bei dieser Verschmelzungdurch Aufnahme keine Anwendung), sowie ein Recht auf Stellungeines Antrages auf Feststellung der Nichtigkeit des Verschmelzungsplanesund / oder des Gesellschafterbeschlusses u.ä.g) Die Sallerova vystavba - Alpha s.r.o., die Sallerova vystavba CenterI s.r.o., die Sallerova vystavba Mall III s.r.o., die Sallerova vystavbaObjekt IV s.r.o., die Sallerova vystavba Sumperk spol. s.r.o. sowieSallerova vystavba Pelhrimov s.r.o. sind jeweils verpflichtet, jedemGesellschafter oder Gläubiger jedweder der beteiligten Gesellschaftenin Schriftform oder auf Antrag in elektronischer Form eine vollständigeInformation über sämtliche Rechte kostenlos zur Verfügungzu stellen, welche den Gesellschaftern und / oder den Gläubigernder Gesellschaften Sallerova vystavba - Alpha s.r.o., Sallerovavystavba Center I s.r.o., Sallerova vystavba Mall III s.r.o., Sallerovavystavba Objekt IV s.r.o., Sallerova vystavba Sumperk spol. s.r.o.sowie Sallerova vystavba Pelhrimov s.r.o. zustehen.3) Rechte, welche Gläubiger nach deutschem Recht geltend machenkönnen (S 122 d S. 2 Nr. 4 i.V.m. SS 122 a Abs. 2, § 22 des deutschenUmwandlungsgesetzes):a) Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaftenist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, andem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzesderjenigen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften,deren Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist,ihren Anspruch (gleich ob aus Vertrag oder aus Gesetz) nachGrund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweitsie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Rechtsteht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen,dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdetwird. Der zu sichernde Anspruch muss nicht notwendigunmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch beieinem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungenein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuelldaraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Die Anmeldung von Ansprüchen hat bei bzw. gegenüber derNewCo Immo CZ GmbH mit Sitz Weimar 99428, In der Buttergrube9, Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen. Hierzu ist einegenaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegendenForderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohneweitere Nachforschungen möglich ist.Nach Ablauf der vorgenannten sechsmonatigen Frist erlöschendie Gläubigerrechte.b) Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigernnicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweiseBefriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicherVorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwachtist.4) Rechte, welche Minderheitsgesellschafter nach dem deutschen Rechtgeltend machen können (§ 122 d S. 2 Nr. 4 des deutschen Umwandlungsgesetzes):Minderheitsgesellschafter existieren nicht, alleiniger Gesellschafter allerbeteiligter Rechtsträger, mithin damit auch der übernehmendenGesellschaft, ist Herr Josef Nikolaus Salier, geb. 06.12.1961, in seinerEigenschaft als Inhaber des einzelkaufmännischen Unternehmens unterder Firma Josef Salier Services e.K. mit Sitz in Weimar, geschäftsansässigIn der Buttergrube 9, 99428 Weimar-Legefeld, Deutschland.Angaben zu etwaigen Rechten von Minderheitsgesellschaftem erübrigensich vor diesem Hintergrund.Die Gläubiger und die Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften könnenkostenlos vollumfängliche Informationen über ihre Rechte unter denoben aufgeführten Adressen der beteiligten Gesellschaften erhalten.Veränderungen
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