Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 2495
Firma: Gemeinnützige Auftrags- und Vertriebsgenossenschaft für Werkstätten für behinderte Menschen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt eG
Sitz: Oschersleben
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GnR 2495: Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschl...
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Veröffentlichung vom 15.10.2015 13:04:00
GnR 2495: Gemeinnützige Auftrags- und Vertriebsgenossenschaft für Werkstätten für behinderte Menschen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt eG, Oschersleben (Salzburger Str. 22, 39387 Oschersleben). Die Generalversammlung vom 07.05.2015 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland eG. Neuer Gegenstand: Der Satzungszweck der Genossenschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen. Die Genossenschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Darüber hinaus kann die Genossenschaft die Förderung der Hilfen für behinderte Menschen, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen auch durch die Errichtung und den Betrieb von eigenen Einrichtungen verwirklichen. Daneben kann die Genossenschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere ihrer Mitgliedseinrichtungen, zur ideellen und materiellen Förderung der in Ziffer 2 genannten gemeinnützigen Zwecke sowie mildtätiger Zwecke i. S. des § 53 AO vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden und Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Zu diesem Zweck darf die Genossenschaft auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, die keine Zweckbetriebe i. S. der Abgabenordnung sind. Insbesondere darf sie die Mitgliedseinrichtungen bei der Erfüllung ihres gemeinnützigen Rehabilitationsauftrages - die Förderung behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen - durch Auslastung der wirtschaftlichen Kapazitäten in ihrer Teilhabe am Arbeitsleben und ihrer beruflichen Qualifikation unterstützen, namentlich durch folgende Maßnahmen: a) die Genossenschaft vertreibt Produkte im Auftrag von Einrichtungen, die anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne von § 54 SchwBG sind. Gegenstand der Genossenschaft ist ferner die Auftragsorganisation und -koordination für die Mitgliedseinrichtungen, die Entwicklung und der Vertrieb von Halb- und Fertigprodukten sowie die dafür notwendigen Schulungen der Beschäftigten der Mitgliedseinrichtungen. Produkte, Halb- und Fertigprodukte sind solche, die von Werkstätten für behinderte Menschen entsprechend der Aufstellung in dem Amtsblatt der Bundesagentur für Arbeit in der jeweils gültigen Fassung vertrieben und hergestellt werden. b) Ankauf von Abfallprodukten zur Entsorgung, um anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen durch Zerlegen und Sortieren Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu bieten. Entsprechendes gilt für die Annahme von Aufträgen für Dienstleistungen. c) Vermittlung von Aufträgen sowie An- und Verkaufsgeschäften für anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen im Zusammenhang mit Entsorgung. d) Koordination des Einkaufs von Material und Arbeitsgerät für die Genossenschaftsmitglieder im Sinne des § 3 Abs. 1 der Satzung (anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen), um ihnen günstige Einkaufsbedingungen zu verschaffen. e) Durchführung oder Vermittlung technischer oder betriebswirtschaftlicher Beratung für Genossenschaftsmitglieder. f) Schulungen und Fortbildungen für das Personal der Genossenschaftsmitglieder. Die Genossenschaft der Werkstätten für Behinderte eG GDW-NORD mit dem Sitz in Rendsburg (Amtsgericht Kiel GnR 226 RD) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2015 sowie des Beschlusses der Generalversammlung vom 07.05.2015 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 06.05.2015 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung zur Aufnahme mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Gemeinnützige Auftrags- und Vertriebsgenossenschaft für Werkstätten für behinder...
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