Veröffentlichungen vom Amtsgericht Landau zum Aktenzeichen HRB 11485
Firma: Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Sitz: Germersheim
Löschungen
Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Germ...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 03.02.2011 12:00:00
Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Germersheim, Konrad-Nolte-Straße 20, 76726 Germersheim. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der Nolte Dutch B. V. mit der Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. KGaA eingereicht worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Grenzüberschreitende Verschmelzung der Nolte Dutch B. V., Rotterdam, Niederlande, auf die Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. KGaA, Germersheim, Deutschland (nachstehend auch: Nolte KGaA) Bekanntmachung gemäß § 122 d S. 2 UmwG Die Nolte Dutch B. V. soll als übertragende Gesellschaft auf die Nolte KGaA (als übernehmende Gesellschaft) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme ohne Auflösung gemäß § 122 a ff. UmwG verschmolzen werden. Deshalb werden für die Nolte KGaA die folgenden Angaben bekanntgemacht: Nolte Dutch B. V. a) Rechtsform. Firma und Sitz der Nolte Dutch B. V. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid/B. V.) Firma: Nolte Dutch B. V. Sitz: Rotterdam, Niederlande. b) Register, bei dem die übertragende Gesellschaft eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung in das Register Die Nolte Dutch B.V. mit Sitz in Rotterdam ist eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 51512866. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Nolte Dutch B. V. sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können Den Gläubigern der Nolte Dutch B.V. ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten. Aufgrund Artikel 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss mindestens eine der verschmelzenden Gesellschaft jedem Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften, der das verlangt, eine Sicherheit stellen oder diesem eine andere Form der Garantie für die Erfüllung seiner Forderung geben. Dies gilt nicht, sofern der Gläubiger ausreichende Sicherheiten besitzt oder aufgrund der Vermögenslage der übernehmenden Gesellschaft die Befriedigung der Forderung durch die Verschmelzung nicht gefährdet wird. Bis zu einem Monat nach Ankündigung der Verschmelzung kann jeder mittels Antrags an das Amtsgericht gegen den Verschmelzungsplan Widerspruch einlegen unter Benennung der Sicherheit. Bevor der Richter über den Antrag entscheidet, kann er den sich verschmelzenden Gesellschaffen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer von ihm gestellten Frist geben und ihnen aufgeben, eine von ihm umschriebene Sicherheit zu leisten. Sofern rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde, darf die Urkunde der Verschmelzung erst dann aufgenommen werden, sobald der Widerspruch zurückgezogen ist oder die Aufhebung des Widerspruchs vollziehbar ist. Sofern der Verschmelzungsplan beurkundet ist, kann der Richter auf ein eingelegtes Rechtsmittel hin das Stellen einer von ihm bestimmten Sicherheit unter Androhung einer Geldbuße anordnen. Weiterführende Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden im Büro der übertragenden Gesellschaft, 3011 GA Rotterdam, Blaak 31. d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der Nolte Dutch B.V. sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können Die Modalitäten gemäß der die Minderheitsgesellschafter der Nolte Dutch B.V. ihre Rechte ausüben können, sind aufgenommen in Artikel 2:333h des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Weiterführende Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden im Büro der übertragenden Gesellschaft, 3011 GA Rotterdam, Blaak 31. 2. Nolte KGaA a) Rechtsform. Firma und Sitz der Nolte KGaA Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen Rechts Firma: Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. KGaA Sitz: Germersheim, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter HRB 11485. b) Register, bei dem die übernehmende Gesellschaft eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung in das Register Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz, Deutschland, unter HRB 11485. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Nolte KGaA sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können Gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG richtet sich der Gläubigerschutz bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung einer ausländischen Gesellschaft auf eine deutsche Gesellschaft nach § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigem der Nolte KGaA Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Nolte KGaA nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem sie auf der elektronischen Seite für Bekanntmachungen des Registergerichts des Amtsgerichts Landau in der Pfalz für die Öffentlichkeit einsehbar eingestellt ist. Dieses Recht steht den Gläubigem der Nolte KGaA jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigem nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Außerdem ist das Gläubigerschutzrecht in § 22 UmwG i. V. m. § 122 a Abs. 2 UmwG im Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wie im vorliegenden Fall auf die Gläubiger der in Deutschland ansässigen Gesellschaft also der Nolte KGaA beschränkt. Die Gläubiger der Nolte Dutch B. V. werden durch die Vorschriften des niederländischen Rechts geschützt. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach § 122 j UmwG finden hier keine Anwendung, weil der künftige Sitz der Nolte KGaA aus deutscher Sicht im Inland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien Konrad-Nolte-Straße 20, 76726 Germersheim, Deutschland d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der Nolte KGaA sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können Aktionäre der Nolte KGaA können gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Nolte KGaA Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erheben. Die Nichtigkeitsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden ( 14 Abs. 1 UmwG). Sie kann nur auf im Gesetz genannte Nichtigkeitsgründe gestützt werden ( 241 AktG). Ausschließlich zuständig ist das Landgericht Landau in der Pfalz, Deutschland, als das Landgericht, in dessen Bezirk die Nolte KGaA ihren Sitz hat. Die Anfechtungsklage muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der Nolte KGaA erhoben werden. Sie kann grundsätzlich auf die Verletzung des Gesetzes oder der Satzung gestützt werden. Anfechtungsbefugt ist jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär der Nolte KGaA, wenn er die Aktien schon vor der Bekanntmachung der Tagesordnung erworben hatte und gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. In der Hauptversammlung nicht erschienene Aktionäre sind nur anfechtungsbefugt, wenn sie zu der Hauptversammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden sind, die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist oder soweit die Anfechtungsklage auf § 243 Abs. 2 AktG (Erlangen von Sondervorteilen) gestützt ist und der Aktionär die Aktien schon vor Bekanntmachung der Tagesordnung erworben hatte. Ausschließlich zuständig ist auch für die Anfechtungsklage das Landgericht Landau in der Pfalz als das Landgericht, in dessen Bezirk die die Nolte KGaA ihren Sitz hat. Wird der Hauptversammlungsbeschluss aufgrund Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nicht Partei sind. Eine Nichtigerklärung des Beschlusses kommt nicht in Betracht, wenn der Beschluss zwischenzeitlich aufgrund eines Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG ins Handelsregister am Sitz der Nolte KGaA eingetragen und die Verschmelzung dadurch wirksam geworden ist. In diesem Fall wäre die Nolte KGaA nach § 16 Abs. 3 Satz 10 UmwG verpflichtet, dem Antragsgegner des Freigabeverfahren den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der auf dem Freigabebeschluss beruhenden Eintragung der Verschmelzung entstanden ist. Die Beseitigung der Wirkungen der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister am Sitz der Nolte KGaA kann nicht als Schadensersatz verlangt werden. Aktionäre der Nolte KGaA haben im vorliegenden Fall hingegen kein Barabfindungsrecht. Zwar haben die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft nach § 122 i UmwG ein Barabfindungsrecht, sofern der Sitz der übernehmenden Gesellschaft aus deutscher Sicht im Ausland ist. Da die Nolte KGaA aufnehmende Gesellschaft ist und ihren Sitz in Deutschland hat, findet § 122 i UmwG jedoch keine Anwendung. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Minderheitsaktionäre eingeholt werden: Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien Konrad-Nolte-Straße 20, 76726 Germersheim, Deutschland Der Verschmelzungsplan ist beim Amtsgericht Landau in der Pfalz eingereicht.Veränderungen
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