Veröffentlichungen vom Amtsgericht Landau zum Aktenzeichen HRB 11485
Firma: Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Sitz: Germersheim
Löschungen
Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Germ...
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Veränderungen
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Veröffentlichung vom 04.10.2011 12:00:00
Nolte moebel-industrie Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Germersheim, Konrad-Nolte-Straße 20, 76726 Germersheim. Die Hauptversammlung vom 22.08.2011 hat die Satzung insgesamt neugefasst, insbsondere die Änderung der Satzung in § 7 (Persönlich haftender Gesellschafter, Kosten, Anteil am Gewinn und Verlust), beschlossen. Eingetreten als: Persönlich haftender Gesellschafter: Nolte GmbH, Germersheim (Landau HRB 30983), Alleinvertretungsberechtigt. Ausgenommen ist die Wahrnehmung oder Ausübung von Rechten aus, an oder im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft an der persönlich haftenden Gesellschafterin gehaltenen Anteilen. Insoweit vertritt der Gesellschafterausschuss die Gesellschaft. Die Gesellschaft, ebenso wie ihre Geschäftsführer, sind von den Beschränkungen des § 181 BGB insoweit befreit, als ihr gestattet ist, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Nolte Verwaltungs GmbH & Co. KG, Römerberg (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRA 51639). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 22.08.2011 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 22.08.2011 mit der Nolte Verwaltungs GmbH mit Sitz in Germersheim (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 11319) sowie der Nolte Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRA 51639) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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