Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 89
Firma: Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH
Sitz: Aachen
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.11.2019 20:02:00
HRB 89: Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen, Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 3 (Trägerunternehmen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft ist als rechtsfähige Unterstützurngskasse ohne Rechtsanspruch nach den Bestimmungen des § 1b Abs. 4 S. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und des Körperschaftsteuergesetzes errichtet und wird im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmungen geführt und verwaltet. Der Zweck der Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Der ausschließliche und unabänderliche Zweck der Gesellschaft ist: die freiwillige Gewährung von - lebenslänglich laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie - nicht lebenslänglich laufenden Leistungen (Leistungen in Fällen der Not oder Arbeitslosigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. b 5. 2 KStG) - sofern und soweit ein entsprechender Leistungsplan besteht - an tätige und tätig gewesene Betriebsangehörige ihrer Trägerunternehmen, der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengeseilschaft, der ESBUS Eschweiler Bus- und Servicegesellschaft mbH und der APAG Aachener Parkhaus GmbH, sowie an die jeweiligen Angehörigen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. a KStG. Im Falle der Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Scheidung oder der Aufhebbung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) erstreckt sich der Zweck auch auf die Versorgung des ehemaligen Ehegatten oder Lebenspartners i.S.d. LPartG der (ehemaligen) Betriebsangehörigen. In Bezug auf den Kreis der Versorgungsberechtigten gilt § 1 Nr. 1 KStDV, wonach sich die Leistungsempfänger in der Mehrzahl nicht aus den Gesellschaftern und deren Angehörigen zusammensetzen dürfen. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie die nicht lebenslänglich laufenden Leistungen können sowohl einmalig wie auch laufend gewährt werden; jedoch bedarf es in jedem Falle eines Antrages an die Gesellschaft, über den die Geschäftsführung endgültig entscheidet. b) die Verwaltung und Sicherstellung von Vermögen, das der Gesellschaft zu den vorgenannten Zwecken zugeführt wird.Veränderungen
HRB 89: Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen, Neuköllner Straße 1, 52...
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