Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 89
Firma: Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH
Sitz: Aachen
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HRB 89: Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen, Neuköllner Straße 1, 52...
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Veröffentlichung vom 13.12.2016 20:02:00
HRB 89: Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen, Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2016 hat eine vollständige Neufassung der Satzung und dabei insbesondere eine Änderung des Unternehmensgegenstandes, der allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Umstellung des Stammkapitals auf Euro beschlossen und es dann von 50.000,00 DEM auf 25.564,59 EUR um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft ist als rechtfähige Unterstützungskasse ohne Rechtsanspruch nach den Bestimmungen des § 1b Abs. 4 S. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und des Köperschaftsteuergesetzes errichtet und wird im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmungen geführt und verwaltet. Der Zweck der Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Der ausschließliche und unabänderliche Zweck der Gesellschaft ist: a) die freiwillige Gewährung von lebenslänglich laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie nicht lebenslänglich laufenden Leistungen (Leistungen in Fällen der Not oder Arbeitslosigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. b S. 2 KStG) - sofern und soweit ein entsprechender Leistungsplan besteht - an tätige und tätig gewesene Betriebsangehörige ihrer Trägerunternehmen, der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft und der ESBUS Eschweiler Bus- und Servicegesellschaft mbh, sowie an die jeweiligen Angehörigen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. a KStG. Im Falle der Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Scheidung oder der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) erstreckt sich der Zweck auch auf die Versorgung des ehemaligen Ehegatten oder Lebenspartners i.S.d. LPartG der (ehemaligen) Betriebsangehörigen. In Bezug auf den Kreis der Versorgungsberechtigten gilt § 1 Nr. 1 KStDV, wonach sich die Leistungsempfänger in der Mehrzahl nicht aus den Gesellschaftern und deren Angehörigen zusammensetzen dürfen. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie die nicht lebenslänglich laufenden Leistungen können sowohl einmalig wie auch laufend gewahrt werden; jedoch bedarf es in jedem Falle eines Antrages an die Gesellschaft, über den die Geschäftsführung endgültig entscheidet. b) die Verwaltung und Sicherstellung von Vermögen, das der Gesellschaft zu den vorgenannten Zwecken zugeführt wird. 26.000,00 EUR.Veränderungen
Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen, Neuköllner Straße 1, 52068 Aach...
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Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen (Neuköllner Straße 1, ...