Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 59030
Firma: CM Akquisitions GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Kasernenstr. 12, 40213 Düsseldorf
Löschungen
HRB 59030: CM Akquisitions GmbH, Düsseldorf, Kasernenstr. 12, 40213 Düsseldorf. ...
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HRB 59030: CM Akquisitions GmbH, Düsseldorf, Kasernenstr. 12, 40213 Düsseldorf. ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.12.2016 20:02:00
HRB 59030: CM Akquisitions GmbH, Düsseldorf, Kasernenstr. 12, 40213 Düsseldorf. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans betreffend die Verschmelzung der CM Akquisitions GmbH auf die Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A. beim Handelsregister Düsseldorf am 16. Dezember eingereicht wurde.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligt sind die CM Akquisitions GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Düsseldorf und eingetragener Geschäftsanschrift Kasernenstr. 12, 40213 Düsseldorf, Deutschland, als übertragender Rechtsträger und die Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A., eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (societé anonyme) mit Sitz in Strasbourg und eingetragener Geschäftsanschrift 34 rue du Wacken, 67000 Strasbourg, Frankreich, als übernehmender Rechtsträger.Die CM Akquisitions GmbH als übertragender Rechtsträger ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 59030. Die Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A. als übernehmender Rechtsträger ist eingetragen im Handels- und Unternehmensregister (Registre du Commerce et des Sociétés) Strasbourg unter 355 801 929.Gläubigerrechte:Die Rechte der Gläubiger der CM Akquisitions GmbH als übertragendem Rechtsträger ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der CM Akquisitions GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können. Befriedigung können sie verlangen, wenn ihr Anspruch fällig und durchsetzbar ist oder wenn sie die Fälligkeit jederzeit herbeiführen können. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Des Weiteren muss die zu sichernde Forderung vor oder bis zu fünfzehn Tage nach der Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sein. Ein Abstellen auf das Wirksamwerden der Verschmelzung scheidet damit aus. Die zu sichernde Forderung muss bis zu diesem Zeitpunkt entstanden und damit wirksam und mit Ausnahme der Fälligkeit durchsetzbar sein. Es reicht nicht aus, dass die zu sichernde Forderung begründet ist.Anspruchsberechtigt sind auch die durch eine Deckungsmasse bevorzugten Gläubiger.Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung gem. § 122j Abs. 1 S. 2 UmwG spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss.Die Gläubiger der CM Akquisitions GmbH können daneben Sicherheitsleistung nach § 22 UmwG verlangen. Danach ist den Gläubigern der CM Akquisitions GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der CM Akquisitions GmbH nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Hinsichtlich der Ansprüche der Gläubiger ist unerheblich, ob diese Ansprüche auf Vertrag oder Gesetz beruhen. Der Inhalt der Forderungen ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen müssen. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der CM Akquisitions GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kasernenstr. 12, 40213 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ist die Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A. als übernehmender Rechtsträger Schuldner für alle Verbindlichkeiten der CM Akquisitions GmbH als übertragendem Rechtsträger, die im Zeitpunkt der Verschmelzung begründet waren.Die Rechte der Gläubiger der Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A. als übernehmendem Rechtsträger ergeben sich aus Art. L.236-14 f. und R.236-8 f. CC. Gemäß diesen Rechtsnormen können die Gläubiger (ausgenommen Anleihegläubiger) der Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A., deren Forderung vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden ist, innerhalb von 30 Tagen nach der letzten nach französischem Recht im Hinblick auf den Verschmelzungsplan vorgeschriebenen Bekanntmachung vor einem Gericht Widerspruch gegen die Verschmelzung erheben.Im Falle eines solchen Widerspruchs kann eine gerichtliche Entscheidung (i) den Widerspruch abweisen oder (ii) entweder die Begleichung der Forderung oder, sofern die übernehmende Gesellschaft hinreichende Garantien anbietet, die Abgabe von Garantien anordnen. Erfolgt keine Begleichung der Forderungen bzw. keine Abgabe hinreichender Garantien, ist die Verschmelzung gegenüber dem Gläubiger, der den Widerspruch erhoben hat, nicht verbindlich.Gemäß Art. L.236-14 CC verhindert ein solcher von einem Gläubiger (ausgenommen einem Anleihegläubiger) erhobener Widerspruch die Durchführung der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht.Vollständige Informationen zu den Modalitäten der Ausübung der Gläubigerrechte können am Sitz der Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A., 34 rue du Wacken, 67000 Strasbourg, Frankreich, erfragt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der CM Akquisitions GmbH und der Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A. ist nicht bekannt zu machen, da die Banque Fédérative du Crédit Mutuel S.A. als übernehmender Rechtsträger Alleingesellschafter der CM Akquisitions GmbH ist.Besondere Rechte i.S.v. § 122c Abs. 2 Nr. 7 UmwG und Art. R.236-14§5 und R.236-14§6 CC bestehen bei der CM Akquisitions GmbH nicht. Auch werden einzelnen Inhabern von Geschäftsanteilen oder Inhabern von anderer Wertpapieren keine besonderen Rechte i.S.v. § 122c Abs. 2 Nr. 7 UmwG und Art. R.236-14§5 CC gewährt, und es sind auch keine besonderen Maßnahmen für diese Personen vorgeschlagen.Es werden keinem Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichts- oder Kontrollorgans der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften besondere Vorteile im Sinne des § 122c Abs. 2 Nr. 8 UmwG und Art. R.236-14§6 CC gewährt. Ebenso wenig werden einem mit der Prüfung des Verschmelzungsplans beauftragten Sachverständigen besondere Vorteile im Sinne des § 122c Abs. 2 Nr. 8 UmwG und Art. R.236-14§6 CC gewährt, da die Bestellung eines solchen Sachverständigen nicht erforderlich ist (§ 122f Satz 1, 1. Halbsatz, i.V.m. § 9 Abs. 2 UmwG und Art. L.236-11 CC) und (i) höchstvorsorglich auf eine solche Bestellung verzichtet wurde (§ 122f Satz 1, 1. Halbsatz, i.V.m. § 9 Abs. 3, § 8 Abs. 3 UmwG) und (ii) eine solche Bestellung nach französischem Recht erlassen ist (Art. L.236-11 CC).Veränderungen
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CM Akquisitions GmbH, Düsseldorf, Kasernenstr. 12, 40213 Düsseldorf.Die Gesellsc...
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