Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 24304
Firma: WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH
Sitz: Düsseldorf
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HRB 24304: WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH, Düsseldorf, Königsho...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 10.11.2020 20:02:00
HRB 24304: WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH, Düsseldorf, Königshof, Hamborner Straße 55, 40472 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Aktionär nach französischem Recht unter Firma Delorme Holding SAS mit Sitz in Paris (Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter Registernummer 808446926) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma WestInvest Gesellschaft für Immobilienfonds mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 24304) eingereicht worden. Da die übertragende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft ist, sind bei der übertragenden Gesellschaft keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Die Verschmelzung erfolgt ohne die Ausgabe oder den Umtausch von Geschäftsanteilen. Besondere Rechte von Minderheitsgesellschaftern, z.B. auf Verbesserung eines Umtauschverhältnisses oder auf ein Abfindungsangebot, bestehen nicht.Die Rechte der Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaft und der übertragenden Gesellschaft nach deutschem Recht ergeben sich aus § 122a Abs. 2, § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung möglich ist.Der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass sein Anspruch durch die Verschmelzung gefährdet wird. Ausreichend ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung. Dabei sind alle Beweismittel zulässig, insbesondere genügt etwa eine eidesstattliche Versicherung nach § 294 ZPO.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH, Königshof, Hamborner Straße 55, 40427 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft nach französischem Recht ergeben sich aus Artikel L.236-14 und R.236-8 des französischen Handelsgesetzbuches. Danach können die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Gemeinsamen Verschmelzungsplans entstanden sind, unter den Bedingungen und innerhalb der Fristen, die in den genannten Artikeln vorgesehen sind, d.h. innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung des BODACC (Bulletin officiel des annonces civiles et commerciales), beim Handelsgericht Paris Einspruch einlegen.Das Gericht, das über den Einspruch verhandelt, kann diesen zurückweisen, die Rückzahlung der Schulden anordnen oder die Stellung von Garantien anordnen, wenn die übernehmende Gesellschaft diese anbietet und sie als ausreichend erachtet werden.Der von einem Gläubiger erhobene Einspruch hat nicht zur Folge, dass die Fortführung der Verschmelzung verhindert wird (Art. L. 236-14(4) des französischen Handelsgesetzbuches). Vollständige Auskünfte können kostenlos angefordert werden unterWestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH, Königshof, Hamborner Straße 55, 40427 Düsseldorf, Deutschland und Delorme Holding SAS, 3 rue de Teheran-75008 Paris.Veränderungen
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