Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 16811
Firma: JBM Technology Deutschland GmbH
Sitz: Rostock
Löschungen
HRB 16811: JBM Technology Deutschland GmbH, Münster, Wedemhove 88, 48157 Münster...
Veränderungen
HRB 16811: JBM Technology Deutschland GmbH, Münster, Wedemhove 88, 48157 Münster...
Veränderungen
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HRB 16811: JBM Technology Deutschland GmbH, Münster, Wedemhove 88, 48157 Münster...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 16811: JBM Technology Deutschland GmbH, Münster, Wedemhove 88, 48157 Münster...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 31.08.2017 20:00:00
HRB 16811: JBM Technology Deutschland GmbH, Münster, Wedemhove 88, 48157 Münster. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Limited unter Firma JBM TECHNOLOGY HOLDING LIMITED mit Sitz in Company Consultants Unit (Companies House Cardiff, No. 05293149) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma JBM Technology Deutschland GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 16811) eingereicht worden.An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a. JBM TECHNOLOGY HOLDING LIMITED mit dem Sitz in Company Consultants Unit, 2 Alexandra Gate, Cardiff, CF24 2SA, United Kingdom, eingetragen im Register of Companies for England und Wales, Companies House, Cardiff, unter Companie Nummer 05293149, als übertragende Rechtsträgerin;b. JBM Technology Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster, unter Registernummer HRB 16811, als übernehmende Rechtsträgerin.Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (JBM Technology Deutschland GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Münster ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der JBM Technology Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Wedemhove 88, 48157 Münster, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden JBM Technology Deutschland GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (JBM TECHNOLOGY HOLDING LIMITED) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurzt "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Sowohl bei der Gesellschaft als auch bei der JBM TECHNOLOGY HOLDING LIMITED existieren Minderheitsgesellschafter. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind einhundertprozentige Schwestergesellschaften. D. h., die Gesellschafter sind jeweils an der Gesellschaft und der JBM TECHNOLOGY HOLDING LIMITED mit jeweils identischer Quote beteiligt. Aus diesem Grunde ist nach unserem Kenntnisstand von sämtlichen Gesellschaftern beabsichtigt, auf eine Anteilsgewährung zu verzichten, § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG und Regulation 7. (2).(f) CCBMR. Aufgrund der jeweils vollständig identischen Beteiligungsquote der Gesellschafter an der Gesellschaft und der JBM TECGNOLOGY HOLDING LIMITED kommt es durch die Verschmelzung zu keiner Vermögensverschiebung unter den Gesellschaftern.Infolge des beabsichtigten Verzichts wird eine Anteilsgewährung im Zuge der Verschmelzung unterbleiben. Es kommt folglich zu keinem Umtausch der Gesellschaftsanteile. Sämtliche Gesellschafter planen nach unserem Kenntnisstand auf ihr Recht auf Barabfindung zu verzichten. Bare Zuzahlungen werden daher nicht geleistet. Ferner planen sämtliche Gesellschafter auf ein Abfindungsangebot gem. §§ 122a Abs. 2, 29 UmwG zu verzichten.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung von Gläubigerrechten können jederzeit bei der Gesellschaft unter der Anschrift Wedemhove 88, 48157 Münster angefordert werden.Neueintragungen
HRB 16811: JBM Technology Deutschland GmbH, Münster, Wedemhove 88, 48157 Münster...