Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRA 5897
Firma: RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz: Siegburg
Adresse: Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg
Veränderungen
HRA 5897: RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts, Siegburg, Pleiser Hecke 4, 53721...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.03.2015 20:00:00
HRA 5897: RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts, Siegburg, Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg. Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 114 a GO NRW) Satzung vom 12.12.2013, zuletzt geändert am 11.12.2014. Geschäftsanschrift: Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg. 1.): Die RSAG AöR führt folgende, vom Rhein-Sieg-Kreis auf sie übertragene Aufgaben eigenverantwortlich und im eigenen Namen durch (§ 114 a Abs. 3 S. 1 GO NRW): 1.a): Einsammlung, Beförderung und ggf. Umschlag aller im Kreisgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten sowie von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie von der kommunalen Einsammlung erfasst sind. 1.b) Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben sowie das Einsammeln und Befördern der darin befindlichen Abfälle. 1.c) Einsammeln und Befördern der der regelmäßigen Grundstücksentsorgung zuzuordnenden im Kreisgebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle (einschließlich Schwemmsel) von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken. Sofern die unter a) bis c) übertragenen Aufgaben originär den kreisangehörigen Städten und Gemeinden obliegen, geht die Aufgabenübertragung nur soweit über, wie der Rhein-Sieg-Kreis dazu von diesen berechtigt ist. 2.a): Entsorgung aller im Kreisgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten sowie von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie von der kommunalen Einsammlung erfasst sind sowie der weiteren in Ziffer 1 genannten Abfälle gemäß den §§ 17 und 20 KrWG i. V. m. § 5 LAbfG NRW. 2.b) Dies gilt nicht für die Entsorgung der im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises angefallenen und überlassenen Sperrmüllabfälle und Abfälle aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus privaten Haushalten gemäß §§ 17 und 20 KrWG i. V. m. § 5 LAbfG NRW, soweit diese Entsorgungsaufgaben auf den Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) übertragen worden sind. 2.c) Der Rhein-Sieg-Kreis hat die Entsorgung der in § 4 Abs. 2 bb), dd) der Zweckverbandssatzung REK benannten und im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten sowie der Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zum 1. Januar 2016, 0.00 Uhr auf den Zweckverband REK übertragen. Daher endet die Aufgabenübertragung auf die RSAG AöR insoweit zum 31. Dezember 2015. 3.) Die der RSAG AöR übertragenen Aufgaben umfassen auch sonstige Betriebsleistungen. Hierzu zählen insbesondere die für Entsorgungsanlagen/lnfrastruktur/Logistik erforderlichen Vorhalteleistungen, Nachsorgeleistungen, Unterhaltung der Außenstelle Kreisverwaltung, Abfallberatung, Abfallwirtschaftskonzept sowie der Entwurf und die Grundlagenplanung der Gebührenbedarfsberechnung. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, ist diese alleinvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen zur Vertretung berechtigt. Vorstand: Decking, Ludgera, Ruppichteroth, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Riedel, Dirk, Windhagen, *XX.XX.XXXX; van Keeken, Sascha, Neunkirchen-Seelscheid, *XX.XX.XXXX.Personen: Decking, Ludgera aus Ruppichteroth,
Riedel, Dirk aus Windhagen,
van Keeken, Sascha aus Neunkirchen-Seelscheid