Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamburg zum Aktenzeichen HRB 36823
Firma: Evergreen Shipping Agency (Deutschland) GmbH
Sitz: Hamburg
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HRB 36823: Evergreen Shipping Agency (Europe) GmbH, Hamburg, Amsinckstraße 55, 2...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 06.10.2017 10:17:00
HRB 36823: Evergreen Shipping Agency (Europe) GmbH, Hamburg, Amsinckstraße 55, 20097 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Das Handelsregister wird gebeten, die Bekanntmachung nach § 122d UmwG i.V.m. §10 HGB zu veranlassen und uns eine Kopie der Veröffentlichung zu überlassen. Hinsichtlich der nach § 122d UmwG erforderlichen Angaben wird gemäß § 122d S. 3 UmwG Folgendes mitgeteilt:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung ista) als übertragende Gesellschaft die Evergreen Shipping Agency (Netherlands) B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Niederlande, mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande (nachfolgend auch "übertragende Gesellschaft" genannt), undb) als aufnehmende Gesellschaft die Evergreen Shipping Agency (Europe) GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Sitz in Hamburg, Deutschland (nachfolgend auch "aufnehmende Gesellschaft" genannt),beteiligt.2. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 33244166.Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 36823.3. Gemäß § 122a Abs. (2) i.V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der aufnehmenden Gesellschaft, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der aufnehmenden Gesellschaft nach § 122a Abs. (2) i.V.m. §19 Abs. (3) UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Evergreen Shipping Agency (Europe) GmbH, Amsinckstraße 55, 20097 Hamburg, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift der aufnehmenden Gesellschaft können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.4. Gemäß Artikel 2:316 Abs. (1) des niederländischen Zivilgesetzbuches muss die aufnehmende Gesellschaft jedem Gläubiger der beteiligten Gesellschaften, der dies verlangt, Sicherheit leisten oder anderweitig die Befriedigung seines Anspruchs gewährleisten. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch des Gläubigers ausreichend gesichert ist oder wenn die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung des Anspruchs bieten als zuvor.Falls der Gläubiger nicht durch Sicherheitsleistung oder anderweitige Gewährleistung der Erfüllung durch die aufnehmende Gesellschaft befriedigt wird, kann er der Verschmelzung durch eine Eingabe beim zuständigen Bezirksgericht (dem Gericht des Gerichtsbezirks, in dem die übertragende Gesellschaft ihren Sitz hat) innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem beide an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans und der dazugehörigen Dokumente bekannt gemacht haben, gemäß Artikel 2:316 Abs. (2) des niederländischen Zivilgesetzbuches widersprechen. Das Bezirksgericht soll den Widerspruch zurückweisen, wenn der Widerspruchsführer nicht im Wege des Anscheinsbeweis (Prima-facie-Beweis) bewiesen hat, dass die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Befriedigung seines Anspruchs bieten und das unzureichende anderweitige Gewährleistungen von diesem Rechtsträger erlangt werden konnten.Sofern der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung dessen vollzogen werden. Sofern die Verschmelzung bereits vollzogen wurde, kann das Gericht im Falle der Einlegung eines Rechtsbehelfs anordnen, dass dem Gläubiger in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten und im Zusammenhang damit ein Zwangsgeld für pflichtwidriges Verhalten zu zahlen ist (Artikel 3:216 Abs. (4) und Abs. (5) niederländisches Zivilgesetzbuch).Unter der Geschäftsanschrift Evergreen Shipping Agency (Netherlands) B.V., Waalhaven Z.z. 19, PortCity II, 3089 JH Rotterdam, Niederlande, können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.5. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte vonMinderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um dieVerschmelzung zweier Schwestergesellschaften handelt, die beide zu 100 % von derselben Muttergesellschaft gehalten werden. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind damit nicht vorhanden.Veränderungen
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Evergreen Deutschland GmbH, Hamburg (Amsinckstraße 55, 20097 Hamburg). Die Gesel...